Foto (c) K. Buri

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Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Piraten hat unsere Fraktion einen Antrag erarbeitet, der das Bezirksamt beauftragt, keine sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung auf den vier bezirkseigenen Flächen zu ermöglichen. Der Antrag wurde am 26. Februar mit überragender Mehrheit vom Bezirksparlament verabschiedet.

Bevor der Antrag ins Bezirksparlament eingebracht wurde, haben wir Vertreter*innen des Deutschen Werberats, der Initiative PinkStinks und des Amts für Werbefreiheit und Gutes Leben zu einer gemeinsamen Ausschusssitzung eingeladen. Die Ergebnisse der Debatte sind in den neuen Antragstext eingeflossen, der Ende Februar verabschiedet wurde.

Was ist Sexismus?
Diese Definition ist – im Gegensatz zu der von Tabak- und Alkoholwerbung, die in unserem Bezirk seit 2008 untersagt ist – nicht ganz so einfach. Die Initiative Pink Stinks erarbeitet momentan einen Kriterienkatalog, der sexistische Werbung definiert. Der Deutsche Werberat – der Herabwürdigungen ebenfalls ablehnt –hat Grundsätze zur „Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ publiziert. Unserem Antrag haben wir die etwas spezifischeren acht Kriterien des Österreichischen Werberats zugrunde gelegt. Sie können im Antragstext nachgelesen werden.

Übrigens: Natürlich haben wir nichts gegen Unterwäsche- und Bikiniwerbung. Aber wir fragen uns: Was hat die nackte Frau auf einem Autoreifen verloren? Soll man Männer wie Pfandflaschen zurückgeben? Warum bereitet es Freude, wenn Frauen und Technik „billig“ sind?

Es ist ein schmaler Grat, Sexismus zu definieren, daher wird es immer Streitfälle, immer eine Grauzone geben. Aber: Wir wollen es wenigstens versuchen – und damit auch die Sexismusdebatte insgesamt vorantreiben.

Zur Entstehung des Antrags
Die Friedrichshain-Kreuzberger Initiative Amt für Werbefreiheit und Gutes Leben ist mit einem Einwohnerantrag an die BVV herangetreten. Darin beauftragen sie die Bezirksverordneten, sich mit Auswirkungen von Außenwerbung, aber auch mit den Auswirkungen von Werbung im öffentlichen Raum auseinanderzusetzen. Daraus entstand bereits ein Antrag zum Umgang mit Außenwerbung.

Der Einwohnerantrag regte im Frauen-, Gleichstellungs- und Queer-Ausschuss eine Debatte zu sexistischer, geschlechterdiskriminierender und frauenfeindlicher Werbung an. Daraus resultierte schließlich die Antragsidee. Den Antrag begreifen wir insofern auch als Form aktiver Bürgerbeteiligung.

Auf Landesebene haben die Berliner Grünen bereits im Herbst 2013 einen Antrag gegen sexistische Werbung verabschiedet. Diesen Ansatz holen wir nun auf die Bezirksebene.

Warum ein solcher Antrag?
Friedrichshain-Kreuzberg ist ein bunter, toleranter Bezirk, in dem Menschen ihre individuellen Lebensentwürfe leben, die sich häufig nicht an der Norm der traditionellen Familie orientieren. Die Realität hat die alten Klischees längst überholt. In unseren Parks, auf unseren Straßen sind Menschen weiß, heterosexuell, jung und gesund, aber auch körperlich behindert, alt, queer und mit Migrationshintergrund. Daher wollen wir im öffentlichen Raum keine Bilder, die standardisierte Schönheitsideale preisen, Rollenklischees feiern oder gar Menschen herabwürdigen. Wir wollen, dass Frauen und Männer, aber gerade auch Heranwachsende, Vielfalt und Selbstbestimmung kennenlernen. Wir wollen das respektvolle Miteinander, für das wir alle stehen, nicht in Worten beteuern, gleichzeitig aber von alltäglichen Bildern konterkarieren lassen!

Wir sehen uns auch in einer Vorreiterrolle: In unserem Bezirk wird momentan eine „Diversity-Richtlinie für die Außendarstellung des Bezirksamts“ erarbeitet.

Wir wollen schließlich auch diejenigen schützen, die keine „verständigen Durchschnittsverbraucher“ (Dt. Werberat) sind, namentlich Kinder, die z.B. auf dem Weg zu Kita und Schule mit entsprechenden Werbedarstellungen konfrontiert sind.

Wie umsetzen?
Wir fordern vom Bezirksamt, auf den vier bezirkseigenen Werbeflächen keine sexistische, diskriminierende oder frauenfeindliche Außenwerbung zu ermöglichen. Bei allen Werbeverträgen, die das Bezirksamt abschließt, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt, zurückzuweisen ist. Wird dieser vertraglichen Vereinbarung zuwider gehandelt, ist die jeweilige Werbung durch die Vertragspartner*innen abzuhängen.

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