Heidi Kosche hat im Abgeordnetenhaus zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes gesprochen. Die ganze Rede können Sie hier nachlesen.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen

NEIN, sehr geehrte Abgeordnete der SPD, besonders Herr Müller und Herr Gäbler, NEIN das „Volksbegehren Wasser“ zur Offenlegung der geheimen Verträge der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe hat sich nicht erledigt, denn noch immer schlummern diese Verträge im Tresor! Auch wenn wir heute eine Rot-Grün-Rote Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden werden, und damit alles Parlamentarische getan haben um klarzustellen, dass es in Berlin zukünftig keine geheimen Privatisierungsverträge mehr gibt. Staatliches Handeln muss transparent sein, damit es von den Bürgerinnen und Bürgern kontrolliert werden kann. Und besonders wenn Landeseigentum privatisiert wird, müssen die Verträge dazu öffentlich sein. Zu diesem Zweck haben Bündnis 90/Die Grünen – auch als Antwort auf die erfolgreiche 1. Stufe des Volksbegehrens des Berliner Wassertischs – eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorgeschlagen. Die Regierungskoalition griff diesen Vorschlag auf und folgte mit einem eigenen Antrag.

Nach konstruktiven Verhandlungen ist jetzt eine Rot-Grün-Rote Lösung gefunden. Mit diesem neuen IFG setzt Berlin bundesweit Maßstäbe.

Im neuen Paragraph 7a in (3) wird geregelt, wie auch geheime Alt-Verträge (und somit auch die Wasser- Privatisierungsverträge) offen gelegt werden müssen. Um das Risiko zu vermeiden, dass das Land Berlin nicht Schadensersatz an die Konzerne zahlen muss, sind Nachverhandlungen über die vertraglichen Geheimhaltungsbestimmungen dieser Altverträge im Absatz 3 geregelt worden. Führen sie innerhalb von 6 Monaten nicht zum Erfolg, werden die Verträge offen gelegt, wenn die Privaten nicht erhebliche wirtschaftliche Schäden durch mögliche Verletzung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darlegen können. Ob Ihnen das bei einem Monopol der Wasserwirtschaft gelingt, würde uns wundern.

Für uns ist klar: Hier überwiegt das öffentliche Informationsinteresse!

Trotzdem wissen wir noch nicht ob diese Regel auch in der Praxis den von uns gewünschten Erfolg haben wird.

Und deswegen Herr Müller, Herr Gäbler ist die 2. Stufe des Wasser Volksbegehrens notwendig und richtig, denn ohne das Wassertisch-Volksbegehren hätten Sie sich doch keinen Millimeter bewegt!

Das IFG, das wir heute hier verabschieden ist vorbildlich für den Bund. Dies bescheinigt uns der Bundesdatenschutzbeauftragte Dr.Schaar. Ihm und den Landeskollegen sind Geheimhaltungsklauseln in Verträgen (und Geheimverträge überhaupt), die der Staat mit privaten Unternehmen abschließt seit langem ein Dorn im Auge.

Geheimverträge sind aber vor allem eine Kapitulation der Politik vor der Bevölkerung. Geheimes hat immer den Geruch, dass Regierungen nicht den Mut haben zu sagen, was sie da treiben. Die heutige Novelle regelt für 5 Bereiche (Wasser, Verkehr, Müll, Krankenhauswirtschaft, Daten) die automatische Offenlegung von Verträgen, die das Land Berlin in der Grundversorgung mit Privaten schließt. Sie werden von der vertragsschließenden Stelle veröffentlicht.

Wir Grünen hätten den Geltungsbereich gerne weiter gefasst auf alle Verträge, die die Grundversorgung betreffen. Unser ursprüngliche Gesetzentwurf sah zudem ausdrücklich auch den Bereich der Wohnungswirtschaft vor.

Aber ein Kompromiss ist kein: Wünsch-dir-was. Bündnis90/Die Grünen sind heute zufrieden, dass wir mit der Koalition zusammen diese Novelle des IFG erarbeitet haben weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Wir bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit und ziehen unseren Antrag zurück.

Einen Videomitschnitt der Rede finden Sie auf der Homepages des RBB.