Mündliche Anfrage
Initiator*in: B’90/Die Grünen, Annika Gerold
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Pläne hat das Bezirksamt zur Entwicklung des Stadtteilzentrums Mehringplatz (bitte um Darstellung der bisherigen Entwicklungen, des Zeitplans bis zum Abschluss der Sanierungen am Mehringplatz, der im Haushalt vorgesehene Mittel für Betrieb, und ggf. bauliche Maßnahmen)?
2. Was ist das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens (welcher Träger war erst-, zweit-, drittplatziert etc.) für die Entwicklung und Etablierung eines Stadtteilzentrums Mehringplatz, für welches bis Ende 2018 Bewerbungen eingereicht werden konnten?
3. Welche möglichen Fördermittel des Senats (ISP, Förderprogramm Stadtteilzentren, Soziale Stadt etc.) wurden für den Standort beantragt und ggf. seit wann stehen diese zur Verfügung?
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
Zunächst will ich vorwegschicken: Das Haus Friedrichstraße 1, INTIHAUS, für das Haus Friedrichstraße 1, INTIHAUS, hat die KMA einen Nutzungsvertrag mit dem Bezirk bis Ende 2021. Dieser
Vertrag wird durch den Bezirk respektiert, aber über 2021 nicht weitergeführt werden. Der Bezirk ist und bleibt Eigentümer der Häuser Friedrichstraße 1 – 3. Der Bezirk wird für die Sanierung dieses Komplexes Bauherr sein und der Bezirk verantwortet die inhaltliche Entwicklung sowohl Jugend als auch Soziales gemeinsam mit Kooperationspartnern bzw. Auftragnehmer. Das ist wichtig für das Gesamtverständnis.
zu Frage 1:
Aus der bisherigen Entwicklung hin zu einem Stadtteilzentrum will ich Ihnen folgende Entwicklung darstellen: Im Juni 2018 hat UrbanPlus eine Konzeptstudie zur Vorbereitung eines Stadtteilzentrums an diesem Platz vorgestellt. Diese Konzeptstudie wurde mit Mitteln des Programms Soziale Stadt finanziert. Auf der Basis dieser Konzeptstudie erfolgte im August / September 2018 die Erstellung einer Projektskizze Stadtteilzentrums Koordination Friedrichstraße 1. Es wurden Fördergelder über das Programm Soziale Stadt beantragt. Nachdem diese Fördergelder bewilligt waren, wurde im November / Dezember 2018 ein Interessenbekundungsverfahren vorbereitet und durchgeführt. Im Januar diesen Jahres gab es ein Auswahlverfahren auf der Basis dieses Interessenbekundungsverfahrens.
Nach der erfolgten Auswahl, wir kommen in der weiteren Frage dazu, begann im Februar diesen Jahres die Klärung von Raumfragen, organisatorischen Fragen etc. im Hinblick auf die Trägerbeauftragung. Im April diesen Jahres erfolgte unsererseits der Verzicht auf diese Projektförderung, ich komme noch dazu. Im März / April diesen Jahres begann die Erstellung eines Bedarfsprogramms für das Stadtteilzentrum, was für die Bauplanungsvorbereitungen notwendig ist. Wie sehen die weiteren Planungen aus? Die Erstellung und Einreichung eines Bedarfsprogramms ist inzwischen erfolgt. Die Prüfung des Bedarfsprogramms durch SenStadtWohnen erfolgt zum 31.07. diesen Jahres. Die Vergabe von Architektenleistungen soll zum 31. Januar 2020 erfolgen.
Vor Planung, Einreichung VBU soll zum 30. April nächsten Jahres erfolgen. Die Prüfung der VBU soll durch SenStadtWohnen bis 31.07. nächsten Jahres erfolgen. Die Entwurfsplanung und Einreichung einer BPU bis 31. Oktober nächsten Jahres. Die Prüfung BPU durch SenStadtWohnen und eine Finanzierungszusage sind geplant zum 30. April 2021. Parallel dazu läuft Genehmigungsplanung, Bauantrag, Ausführungsplanung, Vorbereitung von Vergabe bis 31. Oktober 2021. Die Vergabe von Bauleistungen soll zum 01. Februar 2022 erfolgen. Der mögliche Baubeginn liegt dann im Frühjahr 2022.
Während der Sanierung, die als Grundsanierung im leeren Zustand erfolgen soll, sollen Teile der bisherigen Angebote beider Häuser, also auch der Jugendeinrichtung, ausgelagert und in Containern untergebracht werden. Dazu werden im Moment Standorte bestimmt und die gesamte Organisation geprüft. Das Amt für Soziales erstellt parallel auf der Grundlage der Konzeptstudie von UrbanPlus ein Konzept für das künftige Stadtteilzentrum und klärt perspektivisch eine Trägerschaft Vergabe des Stadtteilzentrums an einen freien Träger oder Trägerschaft durch das Bezirksamt selbst.
Die Mittel für die baulichen Maßnahmen in Höhe von voraussichtlich 13,9 Mio. EUR auf Basis der aktuell zwischen Jugend und Soziales abgestimmten Bedarfsprogramme, sollen in diesem Jahr über das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt werden. Derzeit finanziert das Amt für Soziales mit der Begegnungsstätte Friedrichstraße 1 bereits Stadtteil- und Seniorenangebote im INTIHAUS. Das machen wir seit fast 10 Jahren. Die Mittel für die Begegnungsstätten des Amtes für Soziales werden im Einzelplan 3930 für alle kommunalen Begegnungsstätten nachgewiesen. Anteilig auf die Begegnungsstätte Friedrichstraße 1 entfallen neben der Personalstelle 5.000,00 EUR Honorarmittel, 14.000,00 EUR Ausgaben für Veranstaltungen, aber auch Instandhaltung, Ersatzbeschaffung, Geschäftsbedarfe etc., ca. 25.000,00 EUR Jahresmiete und Betriebsausgaben wie Heizung, Reinigung, Müllabfuhr, Steuern etc. Um die bestehenden Stadtteilangebote des Amtes für Soziales in der Friedrichstraße 1 weiter auszubauen, werden im Zuge der Haushaltsplanaufstellung des Amt für Soziales weitere Eigenmittel in Höhe von 75.000,00 EUR eingeplant – Haushaltsplanung dieses Jahr.
zu Frage 2:
Zu unserem Interessenbekundungsverfahren, endet 2018, gab es insgesamt drei Interessensbekundungen. Nach der Bewertung der Bewerbungen hat Wassertor 48 Platz 1 belegt, die Volkssolidarität Platz 2, die Kreuzberger musikalische Aktion Platz 3. Der Platz 3 erreichte nicht die Mindestpunktzahl. Das Interessenbekundungsverfahren resultierte nicht in einer Vertragsabschließung über die Einrichtung einer Stadtteilzentrumkoordination. Wie bereits ausgeführt, hatte sich das Amt für Soziales Anfang April diesen Jahres entschlossen, die Projektmittel aus dem Programm Soziale Stadt nicht in Anspruch zu nehmen. Das Amt für Soziales hatte sich 2018 engagiert und motiviert, um die Einrichtung einer Stadtteilzentrumskoordination als Vorbereitung eines Stadtteilzentrums bemüht.
Es gab die Erstellung der Projektskizze, die Vorbereitung eines Interessenbekundungsverfahrens und die Auswahl eines Siegers. Die Verantwortlichen für die Auswahl waren überzeugt davon, dass sie mit der Auswahl einen geeigneten Auftragnehmer für die Stadtteilzentrumskoordination gefunden hätten. Mit den dann begonnen Gesprächen zur Klärung von Raumfragen, in Vorbereitung der Trägerbeauftragung wuchsen die Zweifel daran, ob der Bezirk als Fördernehmer und potenzieller Auftraggeber das Programm Soziale Stadt als Fördergeber, aber auch der potenzielle Auftragnehmer das gleiche Verständnis von den Aufgaben eines solchen Stadtteilzentrumskoordination haben und ggf. noch finden könnte.
Die Verhandlungen zur Vertragsschließung führten an verschiedenen Punkten, die aus Sicht des Auftraggebers zentral für die gelingende Zusammenarbeit wären, zu keiner gemeinsamen Position. Es wurde deshalb letztendlich entschieden, die Projektmittel nicht in Anspruch zu nehmen. Die Einrichtung eines Stadtteilzentrums nach der Komplettsanierung ist damit jedoch nicht in Frage gestellt.
zu Frage 3:
Für die Konzeptstudie wurden Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Soziale Stadt beantragt und bewilligt im Haushalt 17 / 18. Für die Stadtteilzentrumskoordination wurden ebenfalls aus diesem Programm Mittel beantragt, bewilligt, von uns letztlich nicht in Anspruch genommen. Für die Sanierung werden Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Der Bezirk führt in der Perspektive, sie haben den Zeithorizont erfahren, Gespräche, dass das zukünftige Stadtteilzentrum über das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren des Landes Berlin gefördert wird.
Dankeschön.
Frau Gerold:
Ich will das jetzt bloß noch mal verstehen. Sie haben ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, es ist ein Träger erstplatziert, die Auswahl wurde im Februar getroffen, es
stehen auch eigentlich seitdem Mittel zur Verfügung. Was ist jetzt sozusagen die Konsequenz, wenn sie nicht den erstplatzierten Träger beauftragen? Und was darf ich darunter verstehen, dass es nicht ein gleiches Verständnis gibt zwischen Bezirksamt und Träger, also können Sie das bitte noch mal ausführen? Und hat der Träger nicht auch einen Anspruch auf quasi die Erfüllung sozusagen dieses Vertrags?
zu Nachfrage 1:
Zuerst hat der Fördernehmer und potenzielle Auftraggeber ein Recht darauf, dass seine Vorstellungen, die er beantragt hat zur Einrichtung einer solchen Stadtteilkoordination
dann tatsächlich auch erfüllt werden. Wir waren uns auch sicher, dass wir mit Wassertor 48 jemanden gefunden haben, der das Potenzial hat, das zu erfüllen. Wie ich schon ausgeführt habe, haben die Gespräche zur Vertragsvorbereitung dann dazu geführt, dass wir nicht mehr überzeugt sein konnten, dass wir die gleichen Ziele verfolgen, was ausdrücklich nicht dem potenziellen Auftragnehmer anzulasten ist, sondern ggf. der Interpretation seitens Soziale Stadt, was es für Erwartungen gibt, wenn wir die Mittel für die Stadtteilzentrumskoordination
bekommen.
Bitte? Es lag nahe überzeugt davon zu sein, dass der Bezirkskoordinator für die Soziale Stadt mit der Unterstützung des Bezirks im Hinblick auf die Stadtteilkoordination andere Ziele verfolgt als wir, die wir das Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Ich habe Ihnen gesagt, wir haben einen Vertrag mit der KMA bis 2021. Den Vertrag erfüllen wir. Wir werden ihn nicht verlängern, aber bis dahin respektieren wir, dass der Nutzer dieses Hauses die KMA ist, wir darüber hinaus – da erst noch gebaut werden muss – die Entscheidung, habe ich auch ausgeführt, ob wir die Trägerschaft an einen freien Träger übergeben oder die Trägerschaft im Bezirks selbst tragen. Für ein Stadtteilzentrum, Generalsanierung Ende vielleicht 2025, ist nicht in 2018 / 2019 zu entscheiden.
Und wenn mit der Vertragsvorbereitung verbunden ist die Erwartung, dass der Auftragnehmer für zwei Jahre, für 19 und 20 ggf. der Träger des Stadtteilzentrums ist, dem Bezirk gesagt wird, wenn er keinen Träger für das Stadtteilzentrum benennt, dann wird er die Mittel aus dem städtebaulichen Denkmalschutz nicht bekommen, dann lassen wir die Finger davon und machen das eigenverantwortlich unabhängig.
Herr Dahl:
Eine Frage wurde ja eben nicht so richtig beantwortet: Hat denn der Wettbewerbssieger, der dann jetzt nicht zum Zuge kommt, die Möglichkeit zu klagen?
zu Nachfrage 2:
Ich sehe diese Möglichkeit nicht. Er hätte ggf. zu klagen, wenn er als Gewinner den Zuschlag nicht bekommen hätte und wir uns für jemanden anderes entschieden hätten. Wir nehmen die Mittel nicht in Anspruch. Dieses gesamte Projekt findet nicht statt.
Frau Gerold:
Mich würde interessieren, warum weder der Sozialausschuss noch der Haushaltsausschuss, es geht ja auch um Rückgabe von Fördermitteln, über diesen Sachverhalt informiert worden sind seit Februar?
zu Nachfrage 3:
Die Entscheidung getroffen haben wir vor Ostern diesen Jahres und seit Ostern haben wir mit dem Fachausschuss mehrmals zu unregelmäßigen Terminen zu Schwerpunktthemen
beraten.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 05.06.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Annika Gerold