Mündliche Anfrage von Pascal Striebel, B’90/Die Grünen

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Wie viele der über das Verbraucherportal „Topf Secret“ gestellten Anfragen konnten mittlerweile endgültig bearbeitet werden (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl, offen und positiv bzw. negativ beschieden)?

Insgesamt gingen bis zum 26.01.2021 604 VIG-Anträge im Zusammenhang mit der Kampagne „Topf Secret“ beim Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg ein. Hiervon wurden:

19 bewilligt,
16 abgelehnt,
357 nicht weiterbearbeitet, da das Informationsbegehren seitens der Antragsteller/innen nicht mehr nachvollziehbar weiterhin besteht (keine Rückmeldung/nicht erreichbar/ Antrag zurückgezogen etc.).
Aktuell sind noch 212 Anträge aus der Kampagne offen oder in Bearbeitung.

2. Konnte das Bezirksamt mittlerweile ein weniger bürokratisches Verfahren etablieren, damit die Fristen nach dem Verbraucherinformationsgesetz eingehalten werden und sich die Verbraucher*innen wie gesetzlich vorgeschrieben umfassend und ungehindert können?

Die Anfragen der Kampagne „Topf Secret“ werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet. Der Personalkörper des VetLeb ist für die insbesondere initial eingegangene Menge an Anfragen nicht ausgestattet.
Momentan werden die Anträge durch eine Verwaltungskraft im Umfang von 1/8 der Arbeitszeit bearbeitet, um auch weiterhin das reguläre Dienstgeschäft bewältigen zu können und nicht zu Lasten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu agieren. Die Bearbeitung der Anträge wird neben der unzureichenden Personalausstattung noch durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben in den Anträgen erschwert, die teilweise eine intensive Recherchearbeit bei der Bearbeitung bzw. Rückfragen beiden Antragssteller/innen erfordern. Dies betrifft derzeit 104 Fälle (17,2%).

3. Wie möchte das Bezirksamt dem Eindruck entgegenwirken, Berlin sei „eher rückständig, was die Ausführung und Transparenz von Hygienekontrollen angeht“ (TSP online, 31.07.2020), etwa mit der Veröffentlichung von Misständen im Internet statt per Aushang im Schaukasten (TSP online, 02.07.2020) oder einem wie in Pankow angedachten Smiley-System?

Von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurde es bisher wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt, ein Informationsportal für die Veröffentlichung gemäß § 40 Absatz 1a LFGB für Berlin bereitzustellen. Die zum jetzigen Zeitpunkt gewählte Form der Veröffentlichung ist datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden und rechtskonform. Da im zukünftigen „Gesetz zur Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“ mit dem „Transparenzbarometer“ eine klare Festlegung in Bezug auf die Veröffentlichung und Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen getroffen wird, welche dann verpflichtend und einheitlich für ganz Berlin gilt, würde ein selbst entwickeltes, rein bezirkliches System diesem Gesetz vorgreifen und ggf. entgegenstehen. Eigene Systeme für jeden Bezirk sind wenig verbraucherfreundlich und nicht vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

 

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