DS/1485/III
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Belastungen resultieren aus der Sportnutzung und der Immobilie „Baerwaldbad“ für den Bezirkshaushalt?
2. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um diese zu reduzieren?
3. Woran ist bislang der Abschluss eines Erbbaupachtvertrags, eine Übertragung oder ähnliches gescheitert?
Frau Klebba:
Zu 1:
Derzeit entstehen durch die Nutzung des Baerwaldbades für das Schulschwimmen und Vereinssport keine Belastungen, also keine monatlichen Ausgaben für diese Immobilie. Der bestehende Pachtvertrag regelt, dass der TSB e.v. alle Kosten einschl. Grundsteuer und Feuerversicherung trägt.
Somit entstehen dem Bezirk aus dem Betrieb des Schwimmbades grundsätzlich keine realen Kosten.
Allerdings ist auch dort die Leistung, die im Bad vorgehalten wird als kommunale Leistung einem bestimmten Produkt zu zuordnen und in der Klar ist, dass das Produkt „Bereitstellung von Sportanlagen“ mittels Nutzungsvertrag an vereine, die im Sinne eines Eigentümers auftreten und dort im Produktbereich Förderung des Sports zugeordnet.
Es werden eben in diesem Produkt nur Objekte erfasst, bei denen es keine Zahlung und keinen Personaleinsatz des Bezirkes gibt. Dadurch entstehen ausschließlich kalkulatorische Kosten – budgetunkwirksame Kosten.
Für das Baerwaldbad weist der Kostenstellenbericht 2008 „Infrastrukturkosten“ in Höhe und da schluckt man schon ganz schön von knapp 1 Mio nämlich 990 430 € aus. Die Kosten aus diesem Produkt werden aber bislang nicht berücksichtigt und führen zu keinem BUW Abzug.
Das legt daran, dass wir derzeit für unseren Bezirk glückliche Situation haben, dass dieses Produkt, wo es überhaupt genutzt wird, das sind wenige Bezirke zu unterschiedlichen Buchungen kommt, dass damit dieses aus einer Butgetierung gestrichen worden ist.
Es enthält gar kein Budget und damit auch etwas, was nicht budgetiert wird unterliegt dann auch nicht einer kalkulatorischen Kostenbetrachtung. Wir sehen das allerdings so, dass ist ja kein systematischer Nichtberücksichtigung in einem Budget, sondern das ist jetzt so und das kann sich auch wieder ändern und deshalb und da komme ich zur Frage 2:
Es strebt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an und wir sind derzeit dabei, aufgrund der besonderen und spezifischen Bedingungen, die Zustimmung der Senatsfinanzverwaltung zum Abschluss eines Erbbaurechtvertrages einzuholen.
Wir verfolgen damit mehrere Ziele. Der Abschluss eines Erbbaurechtvertrages für das Gebäude ermöglicht dann auch die Ausbuchung aus der Gebäudebestandsliste, also der Anlagenbuchhaltung und wird damit auch nicht mehr dem benannten Produkt zugeordnet und mehr mit kalkulatorischen Kosten belastet.
Wir streben an, den Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 33 Jahren und einen Vertragsbeginn zum 1.1.2011 abzuschließen. Das würde genau diesen Zeitraum beinhalten, den wir zumindest jetzt in einer Sicherheit sind, nicht mit budgetunkwirksamen Kosten belastet zu werden.
In dem Erbbaurechtsvertrag soll dann auch eine Nutzungsbindung für den Schul- und Vereinssport aufgenommen werden und damit eben dann auch, auf die Zukunft bezogen das Baerwaldbad zumindest für die Nutzung der umliegenden Schulen zur Verfügung steht, die das Bad möglichst fußläufig erreichen können, sodass auch für den Bezirk keine zusätzlichen Beförderungskosten für die Schüler entstehen, dass es für die Sportvereine zur Verfügung steht und darüber hinaus auch für weitere Zielgruppen, denn auch jetzt gibt es ja in dem Bad eine rege Zusammenarbeit auch mit dem Quartiersmanagement, wo also viele Gruppen auch für das Freizeitschwimmen in Anspruch nehmen.
Wir streben an, dass das Bad als zusätzliche Sportstätte auf Grundlage der Nutzungsentgelte der Sportanlagennutzungsvorschriften angemietet werden kann. Das ist nach § 11 des Sportförderungsgesetzes möglich, aber das ist eine Spezifik und ich habe ja erwähnt, dass wir in Kontakt mit der Senatsfinanzverwaltung treten, um die Bedingungen für einen Erbbaurechtsvertrag dann auch entspr. auf eine gute Grundlage zu stellen.
Zu 3:
Aus Sicht des BA sind vorbehaltlich der Zustimmung von SenFin keine weiteren Hürden bekannt, die auf ein Scheitern eines solchen Vorhabens schließen lassen und der Pachtvertrag mit dem TSB besteht weiter und ist abgeschlossen bis zum 31.12.2012.
Herr Wesener:
Vielen Dank. Sie haben ja schon etwas gesagt über den Pachtvertrag. Mich würde da interessieren, wäre der jetzige Nutzer nach ihrer Kenntnisnahme, nach ihrem Kenntnisstand in der Lage bei Abschluss eines Erbbaupachtvertrages den Erbbaupachtzins zu zahlen?
Frau Klebba:
Na ja, genau das habe ich ja in meiner Beantwortung durchaus schon ausgedrückt. Genau das ist ein Verhandlungsgegenstand, dass natürlich mit einer gemeinnützigen Nutzung und mit der Herstellung des Betriebes dort der Erbauzins vom Betreiber in dieser Höhe nicht ohne weiteres aufgebracht erden kann und insofern die Frage, inwieweit Wasserfläche für den Schwimmsport angemietet werden kann und damit das Schwimmbad für den Bezirk in der dargestellten Nutzung erhalten werden kann, dass ist das Besterben des Bezirkes, dies möglichst möglich zu machen.
Herr Wesener:
Es gibt ja vermutlich noch einen weiteren Punkt, der wichtig ist in Sachen Finanzierung und das sind die Zuschüsse der BBB. Ist denn sichergestellt, dass es diese Zuschüsse auch in kommenden Jahren geben wird?
Frau Klebba:
Ja, sie wissen ja, dass beim Baerwaldbad im Grunde nichts sichergestellt ist, weil wir dort durch die Initiative auch des jetzigen Betreibers ja, etwas versucht haben, was an sich von Anfang an unmöglich erschien, nämlich es handelt sich um ein Bad, dass vom Land Berlin Aufgegeben worden ist und viel Initiative überhaupt wieder 1. betriebsfähig gemacht werden musste und darüber eine Grundsicherung erreicht werden musste, dass das Bad bis zum heutigen Tage zu einem Bestehen gebracht hat, aber es ist so, dass wir mit den Berliner Bäderbetrieben immer wieder neu, weil dort auf die Jährlichkeit ihrer Wirtschaftspläne verwiesen wird, immer wieder neu diesen Zuschuss aushandeln müssen.
Das jetzige Vertragswerk, wenn sie danach fragen endet Ende des Jahres, aber es gibt auch wiederum Signale, dass es weitergeführt wird und also die Frage nach dem Vertragsverhältnis und in eine langfristigere Sicherung zu kommen, im Rahmen eines Erbbauvertrages, nützt sowohl dem Bezirk, wie auch der Wirtschaftlichkeit des Betreibers, dieses Bad langfristig zu sichern, weil aufgrund dieser kurzen Konditionen dieser Vertragslaufzeit natürlich die Entwicklungsmöglichkeiten sehr begrenzt erscheinen und das ist sozusagen der Rahmen, in dem wir uns derzeit bewegen und in dem wir versuchen, dort Bedingungen herzustellen, die uns diese wichtige Infrastruktur in unserem Bezirk erhalten lassen würden.
Herr Kliesch:
Habe ich das richtig verstanden, Frau Klebba, dass bei dem Baerwaldbad davon auszugehen ist, dass für den Bezirk keine Einnahmen durch den Pachtzins zu erwarten sind und dass dieses Modell keine Einnahmen mit Erbbaupachtverträgen eine Variante ist für weitere bezirkliche Immobilien?
Frau Klebba:
Also, was zu erwarten ist, kann ich zu dem Zeitpunkt noch nicht sagen, Herr Kliesch, weil wir sind noch nicht in der Phase, dass wir in eine tatsächliche Aushandlung der Erbbauvertrages eingetreten sind, allerdings, das habe ich dargestellt, wäre es ein solches Modell, in dem mit Abschluss eines Erbbauvertrages keine Erbbauzinseinnahmen zu erwarten wären.
Zur 2. Frage:
Das würde ich keinesfalls so sehen, allerdings gibt es noch andere Objekte, also konkret ist mir ein anderes Objekt bekannt nämlich die Alte Feuerwache, wo wir auch in einer ähnlichen Lage sind und auch das ist eine Infrastruktureinrichtung, die wir für den Bezirk unverzichtbar sehen und aus diesem Grunde, auch dort nach einer Möglichkeit suchen, wie uns eine Belastung einer kalkulatorischen Kosten ermöglicht, uns dennoch einen Weiterbetrieb im Sinne der derzeitigen Nutzung ermöglicht und in dem Sinne wäre es aus Sicht des Bezirkes tatsächlich ein monetärer und auch ein inhaltlicher gewinn, wenn das auf diese Weise ermöglicht werden würde.
Herr Becker:
Können sie bestätigen, dass der Pächter vor über einem Jahr einen Antrag auf Abschluss eines Erbbaupachtvertrages gestellt hat und dieser Antrag bis heute nicht beschieden ist. Können sie uns die Gründe dazu nennen?
Frau Klebba:
Ja, sehr geehrter Herr Becker, ja es ist richtig, es ist mir bekannt, dass ein solcher Antrag auf Abschluss eines Erbbauvertrages vom Betreiber eingegangen ist. Die Gründe, warum also wie schwierig der ganze Sachverhalt ist, den hab ich, denke ich hier auch deutlich gemacht und damit hängt auch zusammen, dass es sich hier eben nicht um einen normalen Aushandlungsprozess eines Erbbauvertrages handelt, sondern dass verschiedene Abwägungstatbestände geleistet werden müssen, um auf einer nachvollziehbaren und auch den rechtlichen Bedingungen auf einer solchen Grundlage, dann ein Erbbauverhältnis auch langfristig tragfähig ist und weder zum Schaden des Bezirkes, noch zum Schaden des Betreibers und letztlich der Bevölkerung auswirken wird.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.10.09
B’90/Die Grünen
Fragesteller: Herr Daniel Wesener