Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. Juni 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?
  2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?
  3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von Berlin?

Die Dauer variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. wie viele Menschen in Berlin ankommen und wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) soll eigentlich nur bis zu 6 Monaten andauern. Angesicht der jetzigen Lage bleiben Geflüchtete jedoch mitunter länger als 6 Monate in der EAE, bevor sie einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten. Dem Bezirk liegen dazu keine genaue Statistik vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor.

2. In welchen Gesprächsrunden des Bezirksamtes mit der LAF wird die infrastrukturelle Versorgung der Kinder und Familien in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide, wie z.B. die Versorgung mit Kitaplätzen, Schulplätzen, Beratungsangeboten etc. erarbeitet und beschlossen?

Bisher gibt es Gespräche zwischen Bezirk und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Bezirk hat bereits in Zusammenarbeit mit Fachämtern und Akteuren vor Ort einen Aufschlag für mögliche Bedarfe ermittelt. Der Bezirk hat sich mit der Bitte von der Senatsverwaltung, dass ein integrierter Planungsprozess mit Senat, LAF, Bezirk und Akteuren vor Ort aufgesetzt wird und zusätzliche Mittel für soziale Infrastruktur und Angebote sowohl in der Einrichtung als auch im Sozialraum zur Verfügung gestellt werden. Hier gab es bisher positive Signale, aber noch keine konkreten Schritte. Ohne entsprechende zusätzliche Mittel in ausreichender Größenordnung sieht der Bezirk die Versorgung der Menschen vor Ort als unzureichend/gefährdet. Schon jetzt sind zentrale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Gebiet überlastet, es fehlt vor allem an ausreichender Regelfinanzierung. Dies hat sich mit der Beendigung des QM-Verfahrens und dem Wegfall der Fördermittel noch einmal verschärft. Der Bezirk wird die Menschen vor Ort im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, Z.B. im Bereich Asyl- und Rechtsberatung, mobile Sozialberatung usw., die über das Partizipationsbüro koordiniert werden.

3. Wie und an welchen Standorten soll die Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete an der Hasenheide untergebracht werden sollen, umgesetzt werden?

Das Schul- und Sportamt setzt sich aus Kapazitätsgründen und zur Sicherstellung der Schulpflicht u.a. für die Einrichtung eines Schulangebots in der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung an der Hasenheide ein. Zuletzt wurde ein Bedarf an Räumlichkeiten für ca. 30 Willkommensklassen gemeldet, die alle einer unserer Schulen fest zugeordnet werden sollen, für die es aber nur wenige Platzkapazitäten an unseren Schulstandorten gibt. Die Schulen rund um die Hasenheide sind bereits an ihrer Kapazitätsgrenze und können eine zusätzliche Beschulung dieser Größenordnung im Ortsteil Kreuzberg nicht bewältigen. Der Bezirk setzt sich weiterhin bei der Sen BJF für eine nachhaltige Lösung ein, um die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, insbesondere angesichts des erwarteten hohen Anteils an schulpflichtigen Kindern in dieser Unterkunft. Die Schulpflicht ist bei der erwarteten Zahl der schulpflichtigen Kinder in der Unterkunft nur umsetzbar, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

– weitere Verdichtung an den Regelschulen zur Aufnahme neuer Willkommensklassen

– temporäre Beschulung in der Unterkunft

– Verabredung mit BA Neukölln, um Möglichkeiten der Unterstützung zu suchen

– Inkaufnahme längerer Schulwege.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

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