DS/1041/IV

DS/1041/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche sind momentan in der
Stallschreiberstr. untergebracht?

2. Welche Angebote stehen den Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung zur Verfügung?

3. Wie viele Familien mit Kindern und ohne wurden seit der Errichtung der Einrichtung als
Flüchtlingsunterkunft in Wohnungen vermittelt?

Beantwortung Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1:
Im Flüchtlingswohnheim Stallschreiberstr. 12 sind mit Stichtag 28. Januar, also gestern,
39 schulpflichtige Kinder, zwischen 6 und 16 Jahren untergebracht. Alle Kinder sind in den
umliegenden Schulen angemeldet und besuchen regelmäßig den Unterricht, so die Auskunft des Betreibers PRISOD.

zu Frage 2:
Für die Kinder und Jugendlichen wurde in der Unterkunft Stallschreiberstraße unterschieden nach Altersgruppen. Ein Schülerladen und für die kleineren Kinder eine Kinderode eingerichtet. Darüber hinaus gibt es Hausaufgaben-Hilfe, alle Angebote werden nach Einschätzung des Betreibers gut angenommen und sind stark frequentiert. Auf dem Außengelände gibt es einen Spielplatz und Tischtennisplatten. Geplant ist im Erdgeschoss der Ausbau einer ehemaligen Wohnung als Treffpunkt für Jugendliche.

Dort wird dann auch eine komplette Küche für gemeinsame Kochaktivitäten und ähnliche Gruppenangebote vorhanden sein. Warum das noch nicht umgesetzt ist, beantwortet die zweite mündliche Anfrage zur Stallschreiberstraße, die heute wahrscheinlich nicht mündlich dran kommen wird, aber ich verweise auf die Antworten zu der zweiten Frage hinsichtlich
Anwohnertreffen usw. und so fort. Dort werden die Probleme mit dem baulichen Fortschritt
beschrieben.

zu Frage 3:
Die genaue Zahl der in Wohnungen vermittelten Personen kann vom Betreiber nicht
angegeben werden. Sie ist – nach Auskunft – dem Betreiber nicht bekannt. Der Betreiber führt dazu aus, dass Bewohner*innen, die eine andere Wohnmöglichkeit gefunden haben, sich häufig nach Ablauf des gültigen Kostenübernahmescheins nicht abmelden, sondern verziehen ohne weitere Information und Auszugsgründe hinterlassen zu haben.

Eine Nachverfolgung ist dem Betreiber nicht möglich, ist auch dem Bezirksamt nicht möglich, weil die Bewohnerinnen und Bewohner nicht vom Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg betreut werden, insofern ist das… eine offene Frage, können wir nicht beantworten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.01.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz

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