SA/080/IV
Schriftliche Anfrage
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1) Wie viele Menschen mit Behinderung sind beim Jobcenter gemeldet?
Bei Menschen mit Behinderungen wird zwischen anerkannten Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 50 und ihnen Gleichgestellten sowie Behinderten, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. SGB IX erhalten (berufliche Rehabilitanden), unterschieden. Es gibt hier zwar Überschneidungen, aber grundsätzlich differieren die Leistungen für beide Personengruppen in ihrer Art und ihrem Umfang.
Im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg waren per anno 1.675 Schwerbehinderte bzw. ihnen Gleichgestellte gemeldet. Darunter waren 652 Frauen und 1.023 Männer. 667 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte sind arbeitslos gemeldet, 538 arbeitsuchend (zum überwiegenden Teil in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik befindlich).
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhielten 166 Personen im Rahmen der Ersteingliederung und 437 im Rahmen der Wiedereingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt.
2) Wie viele Jugendliche mit Behinderungen sind beim Jobcenter gemeldet?
Derzeit sind 93 Schwerbehinderte (Gleichgestellte) unter 25 Jahren im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg registriert, darunter 32 Arbeitslose.
3) Welche Betreuung erhalten Jugendliche mit Behinderung beim Übergang von Schule und Ausbildung?
Beim Übergang von der Schule in die Ausbildung werden die Jugendlichen durch die Berufsberater der Agentur für Arbeit Berlin Mitte betreut. Sofern sie behindert sind und Anspruch auf Ausbildung im Rahmen der Rehabilitation haben, werden sie listenmäßig erfasst und durch die Berufsberater für Behinderte der Agentur für Arbeit sehr zeitnah zu einem individuellen Beratungsgespräch eingeladen. Daraus resultiert eine längerfristige Beratung und Betreuung.
Jugendliche mit Behinderung, die keine Rehabilitanden im Sinne des SGB IX sind und ALG II beziehen, (und somit für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht vorgesehen sind) Kleine Anfrage Antwort vom 18.10.2012 werden zu einem Beratungstermin bei ihrem zuständigen Arbeitsvermittler / ihrer zuständigen Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg eingeladen. Dies geschieht i. d. R. vor Erreichen des Schulabschlusses.
4) Welche Auswirkungen hatte die bundesweite Initiative zur Umsetzung der Inklusion für schwerbehinderte Menschen auf den Arbeitsmarkt?
Die Initiative Inklusion ist eine zusätzliche Möglichkeit, schwerbehinderte Empfänger von Arbeitslosengeld II mittels erheblicher finanzieller Förderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die einzelnen Handlungsfelder waren derzeit im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg 21 Bewerber vorgemerkt.
Hierbei handelt es sich um ein Sonderprogramm der Bundesregierung. Zuständig für die Leistungserbringung ist das Integrationsamt Berlin, so dass beim Integrationsamt nachgefragt wurde. Es gibt bei diesem Bundesprogramm lediglich eine Richtlinie, welche die Länder eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten umsetzen. Die Initiative läuft inzwischen 10 Monate und es gibt bisher nur marginale Effekte auf den Berliner Arbeitsmarkt.
Als Ziel im Zeitraum von 4 Jahren wird eine Vermittlung von 181 (Ist-Stand: 27) >50 Jährigen sowie 81 (Ist-Stand: 11) Auszubildende angestrebt.
5) Gab es für das Jobcenter zusätzliche Mittel aus diesem Programm?
Die zusätzlichen Mittel wurden in den Haushalt des Integrationsamtes Berlin eingestellt. Das Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg partizipiert lediglich daran.
6) Inwieweit werden SchülerInnen in den Vorabgangsklassen die Berufsorientierung erhalten finanziell gefördert?
Die finanzielle Förderung von Schülerinnen und Schülern der Vorabgangsklassen erfolgt im Rahmen der dem Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktinstrumente. Eine gesonderte finanzielle Förderung dieser Personengruppe kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
7) Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen der Wirtschaft und dem Jobcenter bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt?
Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erfolgt im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg vor allem über die Fachkräfte im gemeinsamen Arbeitgeberservice mit der Agentur für Arbeit Berlin- Mitte und durch speziell ausgebildete Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Projektteams der Berliner Job Offensive und den Teams für unter 25- Jährige.
Ihnen obliegt es, offene Stellen bei den Arbeitgebern einzuwerben bzw. entgegenzunehmen und diese zeitnah mit geeigneten Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zu besetzen. Sie betreuen auch weiterhin vorrangig die Arbeitgeber. Darüber hinaus gibt es durch die Bereiche Markt und Integration des Jobcenters Berlin Friedrichshain- Kreuzberg vielfältige Kontakte zu Arbeitgebern der Berliner Wirtschaft und des Umlandes.
Dies reicht von gemeinsamen Informationsveranstaltungen zur Stellenbesetzung, Marktplätzen zur Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen bis zur Ausrichtung von Wirtschaftsstammtischen. I. d. R. finden diese Veranstaltungen mehrmals im Quartal statt.
8) Welche Betreuung erhalten Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt?
Die Beratung und Vermittlung erfolgt durch die Integrationsfachkräfte der Bereiche Markt und Integration sowohl für über 25- Jährige als auch für unter 25- Jährige. Behinderte Kunden mit besonderen Problemlagen werden gesondert durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager für maximal 2 Jahre beraten und betreut.
In jedem Basisteam der Bereiche Markt und Integration gibt es einen speziell geschulten Spezialisten für die Vermittlung und Betreuung von Behinderten, der als Ansprechpartner und Multiplikator für alle anderen Integrations- und Vermittlungs fachkräfte zur Verfügung steht. Kunden, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Kostenträgerschaft der Bundesagentur für Arbeit erhalten, werden durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager betreut. Zielrichtung aller Aktivitäten ist dabei die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt.
Dazu steht ein breitgefächertes Portfolio an Arbeitsmarktleistungen zur Verfügung. Einen gesonderten Bereich zur Betreuung und Beratung von Behinderten gibt es derzeit im Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg nicht.
Ergänzend sei erwähnt, dass es im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg eine Arbeitsgruppe Reha-/SB gibt, die sich dem Personenkreis der Behinderten und Schwerbehinderten stärker widmet, um spezielle Angebote für den Personenkreis vorzuhalten und Schnittstellen- /Netzwerkarbeit zu leisten. Hier sind u. a 6 Vermittler/-innen als Multiplikatoren tätig.
9) Welches Konzept verfolgt das Bezirksamt bei der Umsetzung der Inklusion für Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt?
Auch wenn das Bezirksamt, außer als Arbeitgeber selbst, nicht unmittelbarer Akteur der Inklusion für Menschen mit Behinderungen ist, unterstützt es z.B. das Berliner Engagement im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramms „Initiative Inklusion“. Berlin hat als erstes Bundesland die Kooperationsvereinbarungen zu allen drei Handlungsfeldern- Berufsorientierung, betriebliche Ausbildung und Schaffung von Arbeitsplätzen – unterzeichnet und zügig mit der praktischen Umsetzung beginnen.
Die Hauptakteure sind die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Das Bezirksamt unterstützt Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, Arbeitgeber und die genannten Akteure sowohl politisch als auch operativ im Alltag wenn es darum geht das Ziel der „Initiative Inklusion“ zu verwirklichen, den oft vorgezeichneten Weg von der Förderschule in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu verlassen und statt dessen eine erfolgversprechende Platzierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – möglichst in einer anerkannten Vollausbildung – zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.11.2012
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic