Im Streit um die Berliner Wasserpreise reißt dem Bundeskartellamt der Geduldsfaden: Das Trinkwasser in Berlin soll billiger werden – und zwar sofort, fordern die Wettbewerbshüter. Dem Unternehmen bleibt aber noch ein Ausweg. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel von Ulrich Zawatka-Gerlach.
Das Bundeskartellamt hat am Dienstag verfügt, dass die Preise für Trinkwasser in Berlin erheblich gesenkt werden müssen – und zwar im laufenden Jahr um 18 Prozent und in den nächsten drei Jahren um durchschnittlich 17 Prozent, alles im Vergleich zu 2011. Um dies möglichst schnell durchzusetzen, ordnete die Kartellbehörde die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung an und behielt sich ausdrücklich vor, auch die Rückzahlung „missbräuchlich erhöhter Wasserpreise“ von 2009 bis 2011 anzuordnen.
Die Verbraucher, die dadurch jedes Jahr um 15 Euro pro Kopf entlastet würden, werden die Preissenkung frühestens auf der Jahresschlussrechnung 2013 vorfinden.
Wenn überhaupt, denn die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wollen einstweiligen Rechtsschutz beantragen und gegen die Verfügung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen. Eine weitere Klage ist bereits anhängig. Das Unternehmen lässt prüfen, ob das Kartellrecht auf den stark regulierten Bereich der Wassertarife überhaupt anwendbar ist.
„Wir sind nicht gegen eine Senkung des Tarifs“, sagte BWB-Vorstandschef Jörg Simon am Dienstag. „Für uns bleibt aber die rechtliche Klarstellung unabdingbar, auf welcher Basis das geschehen soll.“ Die Initiative für das Kartellverfahren, das im März 2010 eingeleitet wurde, ging vom früheren Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) aus. Seither hatte das Kartellamt mehrmals Abmahnungen verschickt. Wenn sich die Wettbewerbshüter vor Gericht durchsetzen, müssen die Wasserbetriebe, die zu 50,1 Prozent dem Land Berlin und zu 49,9 Prozent den Großunternehmen RWE und Veolia gehören, auf Erlöse von insgesamt 254 Millionen Euro verzichten.
Im Vergleich zu den Wassertarifen in Hamburg, München und Köln, so stellte das Kartellamt fest, seien die Preise und Erlöse in Berlin missbräuchlich erhöht – auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Kosten, die durch die Wiedervereinigung bedingt sind. Dazu gehört beispielsweise die Sanierung des Wassernetzes im Osten Berlins. Ansonsten haben die Wasserbetriebe in der Hauptstadt nach Einschätzung der Behörde keine höheren Aufwendungen als die Versorger in anderen Großstädten. Zumal in Berlin „qualitativ hochwertiges Wasser reichlich und gut zugänglich vorhanden“ sei.
Grüne und Linke begrüßten die Entscheidung des Kartellamts. „Das sollte uns ermutigen, auch die Abwasserpreise unter die Lupe zu nehmen“, erklärte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Nach Meinung des Linken-Landeschefs Klaus Lederer kann jetzt die „Raub- und Beutegemeinschaft“ des Landes Berlin und der privaten Anteilseigner nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Um die Wasserpreise deutlich verringern zu können, müssten alle Gesellschafter auf Gewinnanteile verzichten. Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sprach von einer guten Nachricht. Der Senat sollte darauf hinwirken, dass die Verfügung zügig umgesetzt werde, sagte BBU-Chefin Maren Kern. „Lange Gerichtsverfahren sind nicht im Interesse der Verbraucher.“
Auf den geplanten Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben hat das Kartellverfahren keinen Einfluss.