Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 23. November 2006 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2006) und Antwort (Drucksache 16/10079)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Zwischen welchen Jugendämtern und Jobcentern bestehen Kooperationsvereinbarungen, und welche genauen Ausgestaltungen haben diese?

4. Gibt es Bezirke, in denen es bisher zu keinen Ko-operationsvereinbarungen zwischen Jugendamt und Jobcenter gekommen ist? Wenn ja, um welche Bezirke handelt es sich, was sind die Gründe dafür?

Zu 1. und 4.: Zwischen den Jugendämtern und Jobcentern in den Bezirken Lichtenberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf bestehen förmliche Kooperationsvereinbarungen. Diese orientieren sich an der im Anhang beigefügten Musterkooperationsvereinbarung. Die Vereinbarungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und haben das Ziel, den benachteiligten Jugendlichen und jungen Menschen eine Berufs- und Zukunftsperspektive zu eröffnen. Mit dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, dieim Kern die Zusammenarbeit bei der beruflichen Integration regeln, wird eine Rahmenvorgabe dort gesetzt, wo sonst keine Formen der Zusammenarbeit etabliert sind.

In den Bezirken Treptow-Köpenick und Mitte besteht auch ohne förmliche Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit auf der Maßnahmeebene und im Rahmen der Fallarbeit. In den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg sind Kooperationsvereinbarungen beabsichtigt. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau bestehen keine Kooperationsvereinbarungen.

2. Wie viele junge Menschen unter 25 Jahren wurden im laufenden Jahr (Stichtag 31.10.2006) im Rahmen dieser Kooperationen betreut? Bitte die Zahlen geschlechtsdifferenziert und für das jeweilige Jobcenter/Jugendamt getrennt ausweisen.

Zu 2.: Die Abfrage über die Zahl der betreuten jungen Menschen hat zu folgendem Ergebnis geführt:


Bezirk Zahl der betreuten jungen Menschen
Friedrichshain-Kreuzberg 250 (50 % männl., 50 % weibl.)
Steglitz-Zehlendorf 213 (70 % männl., 30 % weibl.)
Neukölln 316 (40 % männl., 60 % weibl.)
Marzahn-Hellersdorf 205 (keine Angabe)

3. Welche konkreten Fördermaßnahmen wurden im Rahmen dieser Kooperationen für die betreuten Jugendli-chen eingeleitet, und welche Konsequenzen ergaben sich daraus für Jugendamt, Jobcenter, AnsprechpartnerInnen, FallmanagerInnen und betreute Jugendliche?

Zu 3.: Die Fördermaßnahmen sind vielgestaltig, Schwerpunktmäßig sind dies Aktivierungshilfen zur beruflichen Orientierung nach § 241 Abs. 3a SGB III, Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie wirtschaftsnahe Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Trägerverbund und Teilzeitausbildung für junge Mütter. Darüber hinaus erfolgt fallweise eine Abstimmung im Rahmen der Hilfeplanung bzw. bei der Festlegung von Eingliederungsleistungen zwischen den sozialpädagogischen Diensten der Jugendämter und den Fallmanagern in den Jobcentern.

Mit der gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen und der engen Abstimmung im Rahmen der Fallarbeit sind wichtige Voraussetzungen für die berufliche und soziale Eingliederung geschaffen. Die Konsequenz sind Synergieeffekte und die Vermeidung von Reibungsflächen an der Schnittstelle zwischen SGB II und SGB VIII. Die jungen Menschen können hierdurch passgenaue Hil-feleistungen erhalten.

5. In welcher Weise will der Senat auf diese Bezirke einwirken, damit möglichst schnell die notwendigen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden?

Zu 5.: Der Landesjugendhilfeausschuss hat die Musterkooperationsvereinbarung unter Beteiligung von Jobcentern, Arbeitsagenturen Jugendhilfe und Schule erarbeiten lassen, die von Jobcentern und Jugendämtern bei der Vereinbarung von festen Regeln der Zusammenarbeit angewendet werden soll. Den Jugendämtern wird empfohlen, diese Kooperationsvereinbarungen zum Gegenstand der Abstimmung mit den Jobcentern zu machen. Es ist außerdem beabsichtigt, im Zuge der geplanten Anpassung der Berliner Rahmenvereinbarung eine Regelung aufzunehmen, nach der die Jobcenter mit den Jugendämtern Kooperationsvereinbarungen abschließen sollen.

Berlin, den 18. Dezember 2006

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezemb. 2006)