Die Wasserpreise sollen bis Ende 2011 nur geringfügig steigen. Eine Tariferhöhung für zwei Jahre, die deutlich unter der Inflationsrate liegt, scheint möglich. Gleichzeitig verhandelt Rot-Rot mit den Grünen über ein Gesetz zur Offenlegung aller Verträge des Landes mit Privatunternehmen. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel von ULRICH ZAWATKA-GERLACH.
Die Wasserpreise sollen bis Ende 2011 nur geringfügig steigen. Eine Tariferhöhung für zwei Jahre, die deutlich unter der Inflationsrate liegt, scheint möglich. Eine erfreuliche Nachricht für die privaten und gewerblichen Kunden der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Allerdings gehören die niedrigen Preise, die vor allem Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) durchdrücken will, zu einem größeren Verhandlungspaket, das erst noch geschnürt werden muss.
In einem Spitzentreffen mit den privaten Miteigentümern RWE und Veolia wollen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) und Wolf nämlich auch über die Neuverhandlung und Offenlegung der 1999 abgeschlossenen und sehr umstrittenen Privatisierungsverträge sprechen. Dem Vernehmen nach sind beide Konzerne dazu jetzt grundsätzlich bereit. Aber sie knüpfen ihre Zustimmung an neue Wassertarife für 2010/11. Auch für Nußbaum ist es nicht einfach, eher symbolische Preiserhöhungen zu akzeptieren. Denn das bedeutet: niedrigere Gewinnabführungen an den Landeshaushalt.
Obwohl die Wasserbetriebe seit zehn Jahren zu 49,9 Prozent privaten Investoren gehören, bleibt das Versorgungsunternehmen eine wichtige Einnahmequelle für das Land Berlin. Im Etat 2010 sind eine Gewinnablieferung von 107,8 Millionen Euro, ein Grundwasserentnahmeentgelt von 52,6 Millionen Euro und eine Konzessionsabgabe von 14,8 Millionen Euro eingeplant. Sollten die Gewinne schrumpfen, weil die Preise weniger steigen als unternehmerisch gewünscht, will Nußbaum dies durch eine höhere Konzessionsabgabe ausgleichen.
Das ginge zulasten von RWE und Veolia, die das Verhandlungsangebot des Senats erst einmal verdauen müssen. Bedenkzeit scheint nötig. Eine Sondersitzung des BWB-Aufsichtsrats am 19. Februar wird voraussichtlich abgesagt, turnusmäßig tagt das Gremium am 4. März 2010. Auf der Tagesordnung steht offiziell der neue Wirtschaftsplan.
Nicht nur die Tarife, sondern auch die – breit unterstützte – Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge drückt den beiden Großunternehmen auf den Magen. Vor allem RWE sieht wichtige Geschäftsgeheimnisse bedroht. Doch am Ende wird die Politik entscheiden, oder notfalls die Gerichte, wie transparent Verträge sein dürfen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Privatunternehmen abgeschlossen werden. Bis Ende Februar muss das Abgeordnetenhaus zu der Forderung des Volksbegehrens „Berliner Wassertisch“ Stellung nehmen, die Wasserverträge allgemein zugänglich zu machen.
Zurzeit bemühen sich SPD, Linke und Grüne um einen Entwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes. Noch gehen die Grünen mit ihren Vorschlägen über Rot-Rot hinaus. Zum Beispiel wollen sie alle „Grundversorgungsverträge“ offenlegen; nicht nur in den Bereichen Wasser, Abfallentsorgung, Energie und öffentlicher Nahverkehr. Die Grünen sehen außerdem private Vertragspartner in der Pflicht, schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse überzeugend nachzuweisen, wenn Vertragsteile geheim bleiben sollen. Im Streitfall solle darüber der Datenschutzbeauftragte und als letzte Instanz das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Die Grünen wollen auch nicht nur ein Recht auf Akteneinsicht, sondern eine Veröffentlichung der Verträge im Internet.
In der kommenden Woche treffen sich SPD und Linke mit dem Berliner Wassertisch, um Kompromisse zu finden. „Uns liegt an einer rechtssicheren Lösung“, sagt der SPD-Abgeordnete Volker Thärichen. Aber er signalisiert ebenso wie die Grünen-Abgeordnete und Wassertisch-Aktivistin Heidi Kosche die Bereitschaft, sich zu einigen. Dann wäre das Volksbegehren überflüssig. Ulrich Zawatka-Gerlach