DS/0149/V

Initiatorin: B’90/Die Grünen, Jaath, Kristine

Mündliche Anfrage

Betr.: Sozialarbeiter im Görlitzer Park

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Anstrengungen hat der Sozialstadtrat bisher unternommen und wird er unternehmen zur Finanzierung von Punkt 5.4. („Aufsuchende soziale Arbeit im Park“) im vom Bezirksamt beschlossenen und von der BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützten (vgl. DS 2258/IV, DS 2291/IV) Handlungskonzept Görlitzer Park?

2. Welche Landessstellen und Personen sind für das Bezirksamt Kooperations- und Verhandlungspartner*innen bezüglich der vom Senat vor zwei Jahren getroffenen Zusage, nach Vorlage eines Handlungskonzepts finanziell unterstützend tätig zu werden?

3. Wer/welche Ämter begleiten im Bezirksamt federführend bzw. zuarbeitend die Umsetzung des Handlungskonzepts Görlitzer Park?

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1:
Es ist in der Tat derzeit eine unbefriedigende Situation angesichts unterschiedlicher Hotspots und Schwerpunkte im Bezirk, bezüglich von Obdachlosigkeit, von wildem Campieren, von Konflikten, die die Nachbarschaft über die Presse kolportiert, wenn es um die Gneisenaustraße und den Marheinekeplatz geht. Es ist unbefriedigend, was die Erreichbarkeit obdachloser Menschen im Bezirk und bezirkliche Interventionsmöglichkeiten betrifft.

Da dem so ist, hat das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg im Zusammenhang mit einem EHAPProjekt „Wegweiser aus der Ausgrenzung: Ansprechen, Anerkennen, Ermutigen“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Hier besteht eine enge Kooperation mit der Diakonie Berlin Stadtmitte und der sozialen Wohnhilfe des Bezirksamts. So werden immer wieder eingehende Hinweise zu Obdachlosen im öffentlichen Raum an den Träger weitergeleitet, der den Kontakt zu obdachlosen Menschen aufnimmt und zu den jeweiligen Angeboten berät, u. a. auch im Zusammenhang mit der Warschauer Brücke.

Inwieweit hinsichtlich der besonderen Problemlagen ein Einsatz … ja, dazu spreche ich. Inwieweit hinsichtlich besonderer Problemlagen ein Einsatz eines Trägers im Görlitzer Park sinnvoll sein kann und in welchem Umfang dies im bestehenden Projekt förderrechtlich sinnvoll und möglich ist, muss gemeinsam zwischen dem Amt für Soziales, der Diakonie Stadtmitte und dem Parkmanager abgestimmt werden. Zwischen dem Leiter, dem Parkmanager Herrn Demirci und dem Amt für Soziales besteht Einvernehmen, dass die bezirklich finanzierten Einrichtungen und Angebote den Parkmanager unterstützen.

Die Angebote der Stadtteil- und Seniorenarbeit im Umfeld des Görlitzer Parks sind da eher begrenzt geeignet, in dieser Thematik einen eigenen Part zu übernehmen. Die zuwendungsfinanzierten Beratungsangebote der Wohnungslosenhilfe sind ein Anlaufpunkt für viele, die sich im Bezirk aufhalten, unabhängig von einer örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit. Diese Angebote sind bekannt und werden aufgrund ihrer Verlässlichkeit gut angenommen, auch von den Obdachlosen im Görlitzer Park und auf der Warschauer Brücke.

Das Besucheraufkommen bringt die Einrichtung in der Cuvrystraße an ihre Belastungsgrenzen. Eine Verlagerung der Angebote aus der bekannten Tagesstätte würde zu neuen Problemen führen.

Es kann hier also nur um eine Erweiterung dieser vorhandenen Angebote gehen. Die Zuwendungen im Bereich Soziales sind im zweiten Jahr des Doppelhaushalts vollständig gebunden. Soweit im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts hier andere Schwerpunkte gesehen werden und es dazu eine Verständigung gibt, muss dies ggf. zu Lasten bestehender Projekte der Wohnungslosenhilfe bzw. der Stadtteilangebote oder zusätzlich zum Produktsummenbudget des Amtes für Soziales finanziert werden.

Inwieweit solche Angebote dauerhaft refinanzierbar sind, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Angebote jedoch im Stückkostenpreis erheblich über dem Median für Tagesangebote der Wohnungslosenhilfe liegen werden.
Das laufende Projekt im Görlitzer Park hat eine erhebliche zusätzliche Finanzierung erhalten. Sollte dieses Projekt personell durch Sozialarbeit weiter verstärkt werden sollen, bedarf es einer finanziellen Aufstockung und einer eindeutigen Zielformulierung. Sobald dem Amt für Soziales zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, wird ein Träger über eine Zuwendung mit einer dann – wie auch immer – gearteten aufsuchenden Sozialarbeit beauftragt werden. Das bedeutet jedoch, dass die Anforderungen und die Abgrenzungen zum bestehenden Projekt konkretisiert und abgestimmt werden müssen.

Für Ende März ist ein Gespräch mit der Amtsleitung Straßen- und Grünflächenamt hinsichtlich Görlitzer Park terminiert. Bereits während der Planung des Konzeptes Görlitzer Park und auch in der Beschlussfassung zum Handlungskonzept Görlitzer Park wurde durch uns wiederholt darauf hingewiesen, dass aufsuchende Sozialarbeit, Straßensozialarbeit kein bezirkliches Angebot ist, sondern in Verantwortung der Senatsverwaltungen organisiert wird. Demzufolge gibt es auch kein entsprechendes Fachprodukt, eingesetzte Mittel werden nicht refinanziert. Das ist im Hinblick ggf. auf bestehende, geweckte Erwartungen hinsichtlich des Handlungskonzepts Görlitzer Park insofern schwierig, da man einräumen muss, dass es nicht ausfinanziert war.

Das Bezirksamt, der Sozialstadtrat, ist mit der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit und mit Leistungserbringern im Gespräch, wie in Berlin an sogenannten Hotspots vom Leopoldplatz im Wedding, über den Alex, das Kotti, Görli bis zum S-Bahnhof Neukölln Angebote aufsuchende Straßen Sozialarbeit organisiert und finanziert werden können.

In diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, ob Bezirke ggf. selbstständig, aber abgestimmt zwischen Land und Bezirken, lokale aufsuchende Sozialarbeit organisieren können. Dazu wäre u. a. ein entsprechendes Produkt zu schaffen, damit sich Angebote dann auch refinanzieren.

In diesem Zusammenhang muss dann auch der Spagat zwischen Zuständigkeit und gewöhnlichem Aufenthalt gelöst werden. Die Sozialarbeiter im Amt für Soziales sind vorrangig in der sozialpädagogischen Beratung zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit tätig. Zum Personenkreis gehören Hilfesuchende aus dem SGB 2 und SGB 12, soweit nicht bereits der SpD oder die Beratungsstelle für Behinderte tätig sind.
Die Zuständigkeit im Land Berlin richtet sich für die Arbeit der Sozialämter nach der Geburtsdatenregelung, nicht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Deshalb ist Straßensozialarbeit in Berlin überregional beim Land verankert.

zu Frage 2:
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts hatte bei der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Unterstützung hinsichtlich baulicher Maßnahmen gebeten. Dadurch wurde u. a. die Toilette errichtet. Eine weitere Anfrage hinsichtlich der Finanzierung zum Ausbau von Kellerräumen wurde gestellt. Das Bezirksamt ermittelt derzeit die Kosten. Die in der Frage kolportierten Zusagen sind im Bezirksamt nicht bekannt.

zu Frage 3:
Federführend begleitet das Straßen- und Grünflächenamt den Prozess. Das Jugendamt
und die Integrationsbeauftragte haben am Konzept mitgearbeitet und begleiten das Konzept auch weiterhin. Die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit hat ihre Mitarbeit wiederholt angeboten und wird bei Bedarf hinzugezogen. Dankeschön.

Frau Gerold:
Ich frage dann noch mal ein bisschen konkreter, Herr Mildner-Spindler: Wie und in
welchem Zeitraum werden Sie das beschlossene Konzept, was hier beschlossen wurde, dann nun umsetzen?

zu Nachfrage 1:
Sowie Bezirk, Land und Leistungserbringer, die man an einer Hand in Berlin abzählen
kann, gemeinsam über eine Finanzierung befunden haben.

Herr Dahl:
Herr Stadtrat, entschuldigen Sie, dass ich Sie heute mit Fragen belästigen muss, Verständnisfragen belästigen muss. Sie sprechen jetzt immer von aufsuchender Sozialarbeit in Bezug auf Wohnungslose. Ich hatte immer verstanden, dass vor allen Dingen ja auch in diesem Park aufsuchende Sozialarbeit dahingehend stattfinden soll, um das Dealerproblem irgendwie eben anders anzugehen oder soll das jetzt dann der Parkmanager nur machen? Also …, weil das fand jetzt in Ihren Ausführungen nicht statt oder bin ich jetzt da ganz falsch, auf dem falschen Dampfer? Also ich frage nur nach.

zu Nachfrage 2:
Herr Dahl, ich hatte in meinen Ausführungen gesagt, sollte für den Görlitzer Park
in der Konstellation zwischen Bezirk, Land und den Anbietern Straßensozialarbeit, aufsuchende Sozialarbeit für den Görlitzer Park organisiert werden, organisiert werden können, wäre noch zu konkretisieren und zu spezifizieren, um welche Zielgruppen mit welchen Zielstellungen es dann gehen soll.

Und um es noch mal deutlich zu machen: Wir haben derzeit im Land Berlin nur noch zwei Träger, die aufsuchende Sozialarbeit machen. Das sind Gangway und zunehmend Fixpunkt. Gangway kommt aus der Jugendhilfe und Fixpunkt kommt aus der Suchthilfe. Aufgrund dessen, dass es eine enge Verquickung zwischen Aufenthalt oder Leben auf der Straße und Suchtkonsum und psychischer Unausgewogenheit gibt, wird zunehmend Gangway damit konfrontiert, so eine aufsuchende Arbeit zu machen, also von der Komm-Struktur, die sie hatten wegzukommen.

Der dritte Träger, der im Bereich der Erwachsenen in der Vergangenheit tätig gewesen ist, ist aufgrund einer Maserati-Affäre untergegangen.
Die Gangway hat von der Treberhilfe sechs oder neun – ich weiß jetzt nicht, ob die Zahl auf den Kopf oder auf den Füßen steht – also in der Größenordnung Straßensozialarbeiter übernommen, die auch in der Erwachsenenszene unterwegs sind.

Sie sehen, das ist relativ wenig und dann muss man genau gucken, wo kann man Ansätze machen. Wir sind im Moment gerade dabei, mit Fixpunkt aufsuchende Arbeit nicht vom Bezirk, sondern von Soziale Stadt finanziert, am Kottbusser Tor zu entwickeln. Was Ähnliches macht Neukölln am S-Bahnhof Neukölln. Wir sind mit Fixpunkt der Meinung, die das auch am Leopoldplatz angeboten haben, wir müssen das stadtweit mit einem Konzept und mit gemeinsamen Anstrengungen machen.

Ein Problem, was dort dazugehört ist eben in der Tat das: Die Sozialhilfe ist nach Zuständigkeiten organisiert regional, überregional und da gibt es sozusagen eine andere Zuständigkeitsregelung als die des gewöhnlichen Aufenthalts. Das ist für die Sozialhilfe zumeist der Geburtsmonat. Das hilft uns in solchen Situationen relativ wenig, deswegen wird es nicht bezirksweise organisiert, sondern überregional organisiert. Das ist zu wenig, das ist ggf. auch nicht immer nahe genug an den Problemen dran. Deswegen – da bin ich mir mit Senatorin Breitenbach einig – braucht es da ganz andere Anstrengungen. Ob man es dann lokal, regional, also in bezirklicher Verantwortung regelt oder ob die großen Träger aufstocken, das wird man noch sehen müssen.

Frau Jösting:
Ich habe jetzt verstanden, dass der Parkmanager auf Toilette gehen kann mit den
umgesetzten Maßnahmen und würde gerne wissen, welche Maßnahmen aus dem Handlungskonzept über Ihr Resort hinaus bereits umgesetzt oder finanziert sind?

zu Nachfrage 3:
Da müssen wir mal gemeinsam antworten.
Der Parkmanager ist in Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes besetzt. In Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes sind jetzt Parkläufer ausgeschrieben und ansonsten die bauliche Maßnahme, die ich genannt habe.

BzBmin Frau Herrmann:
Na ja und dann das BSR-Konzept zusammen mit der Finanzsenatsverwaltung zur Säuberung des Parks.

Frau Gerold:
Dann frage ich noch mal konkret, welche Gespräche bereits zwischen Sozialstadtrat
und der Anwohnerinitiative stattgefunden haben und was sich daraus ergeben hat bisher?

zu Nachfrage 4:
Die AG Görlitzer Park hat mich Anfang des Jahres eingeladen. Ich habe die Einladung
der AG Görlitzer Park noch nicht angenommen, weil ich es für …, im Interesse des Bezirksamts als Kollegialorgan für sinnvoller erachte, zuvor eine bezirksamtsinterne Abstimmung getroffen zu haben, bevor wir erneut in die Öffentlichkeit gehen und Zusagen oder Pläne in den Raum stellen, die dann nicht untersetzt sind.

 

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