PE der Fraktion: Anhörung zur umstrittenen Stadtautobahn: Friedrichshain-Kreuzberg will vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen, falls der Senat an A 100-Plänen festhält

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen, falls der Senat an den umstrittenen A 100-Plänen festhält. „Die Prognose für den erwarteten Verkehr entlang der zukünftigen Autobahnzubringer ist völlig unglaubwürdig“, sagt Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne).

Das Bezirksamt kritisiert im Rahmen der offiziellen Erörterungstermine zur geplanten Stadtautobahn A 100 besonders den vom Senat prognostizierten Verkehr etwa für die Modersohnstraße oder die Schlesische Straße. Außerdem sähen viele B-Pläne des Bezirks entlang der geplanten Trasse mit Zustimmung des Senats Wohnbebauung vor, auch bei Teilen des Behala Osthafens. „Daher musste der Bezirk schon aus stadtplanerischen Gründen Einwände gegen die A 100-Pläne erheben“, sagt die studierte Stadtplanerin und Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bezirksparlament, Antje Kapek.

Die Prüfung des bezirklichen Rechtsamtes hat ergeben, dass der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit für B-Pläne gegen die A 100-Pläne klagen kann, sobald der Senat den Planfeststellungsbeschluss gefasst hat. Damit ist allerdings erst nach Ende der aktuellen Erörterungen der Einwände von betroffenen Berlinern zu rechnen.

„Wir lassen uns nicht ohne Widerstand diesen verkehrspolitischen Unsinn vor die Bezirksgrenze setzten, der für unsere Bürger nur Nachteile bringt“, sagt Schulz über die geplanten drei Kilometer Autobahn des Abschnitts 16, für die inzwischen mindestens 520 Millionen Euro Baukosten veranschlagt werden. „Dagegen war der Transrapid ein Schnäppchen“, sagt Kapek über die Magnetschwebebahn, die beerdigt wurde, weil sie keiner bezahlen wollte.