DS/1833/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Altlast verbirgt sich hinter dem in DS 1408-10/III (erneute Einbringung des Bezirkshaushaltsplans 2010/11) als Haushaltrisiko benannten Punkt „Mögliche Rückforderungen der EU-Kommission zum Art. 10 EFRE UPP Projekt „Strategien für Friedrichshain“?

2. Auf welche Summe könnten sich die möglichen Rückforderungen belaufen und wann würden diese fällig?

3. Bei wem lag für die von der EU-Kommission beanstandeten Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt die fachliche Zuständigkeit und politische Verantwortung?

Dr. Schulz:

Zu 1:

Hinter dem, was sie mit Altlasten bezeichnen, befindet sich ein ERFE Programmzeitraum 1994-199 und betrifft das URBAN Pilotprojekt „Strategien für Friedrichshain“.

Zu 2:

Zu dem, was die europäische Kommission von uns z.z. anfragt im Rahmen ihrer Prüfung und ihrer 1. Rückzahlungsäußerung, ist eine Größenordnung von 1,75 Mio €. Das ist der gesamte, gezahlte finanzielle Betrag.

Zu 3:

Da kann ich nur sozusagen etwas aus einer Überfliegerposition beurteilen, weil die Vor Vorgänge ja in die Zeit von dem BA Friedrichshain fallen. Das Projekt ist abgewickelt worden einmal in der Zuständigkeit der damaligen Baustadträtin. Nach meiner Kenntnis hat sich allerdings auch das BA damit mehrmals beschäftigt. Unterm Strich der Fördermittel oder die Fördermittelpersonen, auf die der Förderbescheid ausgestellt worden ist, war das BA Friedrichshain. Also, eine sehr komplizieret Konstruktion, die damals als innovativ gegolten hat über eine treuhändlerische Weitergabe an Kirchbauhof und weiteren Unterfirmen. Die Bearbeitung dieser Fördermittel einschl. Mittelverwaltung u.ä. weiter gegeben worden. Bekanntlicherweise ist dabei ins. Kirchbauhof in die Insolvenz geraten, sodass wir dort z.z. nicht über, die überhaupt noch vorhandenen Akten einen lückenlosen Prüfpfad die EU erfordert rekonstruieren können. Die EU ist dabei der Ansicht, dass es unerheblich ist, wenn im Förderbescheid steht, dass der Fördermittelnehmer, das ist das BA Friedrichshain, auf die ist der Förderbescheid ausgestellt worden, auch verpflichtet ist, sozusagen in einer Form einer doppelten Buchführung, enstpr. Darstellungen bereit zu halten, um sozusagen jederzeit dann der EU Kommission oder seinen Rechnungsstellen Auskunft geben zu können nein und genau das ist bedauerlicherweise nicht erfolgt, sodass wir nach Wegfall der Rekonstruktionsmöglichkeit über Kirchbauhof durch eigene BA Akten das ebenfalls nicht rekonstruieren können.

Das ist natürlich ein echtes Problem. Das versuchen wir gegenwärtig durch Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers, der an alle möglichen Stellen noch ran geht und Restakten versucht zu finden und daraus den enstpr. Prüfpfad zu rekonstruieren. Das versuchen wir über diesen Wirtschaftsprüfer zu erreichen. Ob das gelingt, kann ich ihnen gegenwärtig nicht sagen. Dazu werden wir anschleißend Ende September eine Aus sage machen, auch gegenüber der EU Kommission.

Herr Wesener:

Wird denn vom BA geprüft, ob man Verantwortliche da in Regress nehmen kann bzw. überhaupt Regress geltend machen kann.

Dr. Schulz:

Wenn die EU Kommission eine Rückzahlung verlangen wird und ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung noch in dem letzten Quartal 2010 erfolgen wird, weil sie einen sehr langen Vorlauf in den Gesprächen und Verhandlungen mit der EU hatten. Wenn es zu so einer Rückzahlung kommt, werden wir natürlich nach den Haftungsrichtlinien des Landes Berlin auch die enstpr. Schritte einleiten und diese Schritte werden dabei nicht nur die treu händlerischen Institutionen umfassen, wobei ich vermute, dass wir da wenig holen werden können wegen dem Insolvenzverfahren, aber man wird natürlich auch mit einbeziehen die MitarbeiterInnen im BA und damaligen BA Friedrichshain.

Fragesteller: Herr Wesener, Daniel