DS/0521/III

Drucksachen Der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg III. Wahlperiode

Antrag

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren können.

Begründung:

Migrantinnen, die sich von ihrem Partner trennen oder auf Geld vom Jobcenter angewiesen sind, droht vermehrt die Abschiebung. Oft wird die Aufenthaltserlaubnis der Frauen trotz jahrelangen Aufenthalts (bis 20 Jahre!) nicht verlängert, sondern ganz neu geprüft. Sie erhalten eine drei Monate gültige Fiktionsbescheinigung . Können sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft finanzieren, sind sie nach Ablauf dieser Frist nur noch geduldet und können jederzeit abgeschoben werden. Das Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft ausgewiesen werden können, wenn sie zu Empfängerinnen staatlicher Unterstützung werden ist keine neue gesetzliche Regelung. In jüngster Zeit wurde dieses Verfahren jedoch verstärkt beobachtet. Die Frauen müssen dann die Koffer packen und mit ihren minderjährigen Kindern das Land verlassen .Der Innensenator Ehrhardt Körting (SPD) meinte dazu: „Selbstverständlich könnten die Aufenthaltserlaubnisse in solchen Fällen verlängert werden. Die Ausländerin müsse nur glaubhaft machen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet hat“. Gleichzeitig hob der Senat die finanzielle Latte nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erheblich an. Migrantinnen müssen mehr in der Tasche haben als einfache Harz IV-Empfängerinnen, um bleiben zu dürfen. Oft sind Frauen, die sich nach langjährigen, schlecht funktionierenden Beziehungen zur Trennung entschließen auch gar nicht in der Lage, gleich auf den Arbeitsmarkt zu gehen. Und – wer stellt schon jemanden ein, der keinen sicheren Aufenthaltstitel hat?

(Die Begründung zitiert einen Taz-Artikel vom 16.10.07, von Alke Wierth und Anna Lehmann, Hervorhebung von der Verfasserin)

Antragstellerin: Tine Hauser-Jabs

Bündnis 90/DieGrünen Friedrichshain-Kreuzberg den 19.11.07