cr_admin, Autor bei Grüne Xhain https://gruene-xhain.de/author/cr_admin/ Bündnis 90 Die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg Wed, 24 Apr 2024 20:16:32 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 SA/478/V – Wrangelstraße 25 https://gruene-xhain.de/sa-478-v-wrangelstrasse-25/ Tue, 16 Aug 2022 13:58:47 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12831 Antwort auf die Schriftliche Anfrage von  Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Wrangelstraße 25 bekannt? Wenn ja: welche genau?

Dem Bezirksamt wurde der Leerstand von Wohnraum gemeldet.

2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Wrangelstraße 25 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Nein.

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 ZwVbG liegt eine Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum länger als drei Monate leersteht. Der Leerstand von Wohnraum steht unter Genehmigungsvorbehalt. Eine Genehmigung kann zum Beispiel aufgrund von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erteilt werden. Im Falle von Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten darf gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 ZwVbG Wohnraum auch ohne Genehmigung bis zu zwölf Monaten leer stehen, allerdings sind dem Bezirksamt auf Nachfrage aussagekräftige Unterlagen über die Arbeiten vorzulegen. Der Eigentümer wurde zu dem Leerstand angehört. Eine Antwort steht noch aus. Vorerst muss geklärt werden, ob es sich hierbei überhaupt um eine Zweckentfremdung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

PDF zur Drucksache

]]>
SA/481/DS – Kinderschutz in der Corona-Pandemie https://gruene-xhain.de/sa-481-ds-kinderschutz-in-der-corona-pandemie/ Tue, 16 Aug 2022 13:56:03 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12994 Schriftliche Anfrage von Wolfgang Lenk, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Anrufe bei der Hotline für Kinderschutz, in denen es explizit um Gewalt gegen Kinder ging, sind im Verhältnis der Monate März bis August 2019 zum selben Zeitraum in 2020 eingegangen?

Die Frage, wie viele Anrufe bei der Hotline für Kinderschutz eingegangen sind, kann nicht beantwortet werden. Sollte die Hotline Kinderschutz (Berliner Notdienst Kinderschutz) gemeint sein, muss die Frage von dort aus beantwortet werden. Die Meldungen zum Verdacht auf mögliche Kindeswohlgefährdung erreichen den RSD grundsätzlich auf unterschiedlichen Wegen. Eine Datenerhebung, die zwischen telefonischer oder schriftlicher Meldung unterscheidet, erfolgt nicht.
Für den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg liegen folgende statistischen Daten vor:

  •  Im Zeitraum 01.03.20 bis 31.08.20 gingen im gesamten RSD 750 Meldungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG) ein. Bei 160 der Meldungen wurde eingeschätzt, dass eine
    KWG vorliegt, bei 184 der Meldungen war das Vorliegen einer KWG nicht auszuschließen. 51 Meldungen befinden sich derzeit im Stadium der Überprüfung, so dass eine abschließende Aussage für diese Anzahl von Meldungen noch nicht möglich ist.
  •  Im Zeitraum 01.03.19 bis 31.08.19 gingen im gesamten RSD 733 Meldungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ein. Bei 224 der Meldungen wurde eingeschätzt, dass eine KWG vorliegt, bei 193 der Meldungen war das Vorliegen einer KWG nicht auszuschließen.

2. Um welche Formen dieser gewalttätigen Übergriffe handelt es sich dabei? (Bitte nach Kategorien und Häufigkeit unterscheiden)

siehe Anlage

3. Konnten in diesem Zeitraum mehr Familienberater*innen eingesetzt werden?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da unklar ist, wer mit „Familienberater*innen“ gemeint ist.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

PDF zur Drucksache mit allen Anlagen 

]]>
SA/484/ – Zweckentfremdung Bergmannstr. 100 und Nostitzstr. 26 https://gruene-xhain.de/sa-484-zweckentfremdung-bergmannstr-100-und-nostitzstr-26/ Tue, 16 Aug 2022 13:55:22 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12992 Schriftliche Anfrage von  Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Für wie viele und welche Wohnungen ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdungen von Wohnraum in der Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26 bekannt?

Für folgende Wohnungen ist eine Zweckentfremdung bekannt: Bergmannstr.100, 1.OG links, 2.OG rechts, 3.OG rechts, 4.OG links Nostizstr.26, 3.OG rechts

2. Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich der bereits eingeleiteten Amtsverfahren gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26?

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.10.2017 sind die Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

3. Wurden mittlerweile seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Anträge auf Zweckentfremdung wurden nicht gestellt.

4. Sind für die Bergmannstraße 100 oder die Nostitzstr. 26 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?

Nostitzstr. 26: Fehlanzeige.
Für Bergmannstr. 100 wurden im Februar 2015 Abgeschlossenheitsbescheinigungen für 10 Aufteilungspläne beantragt und bescheinigt.

5. Wurde für die Bergmannstraße 100 oder die Nostitzstr. 26 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?

Für beide Grundstücke wurden seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung im März 2015 keine Anträge auf Begründung von Wohneigentum gestellt.

6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Bergmannstraße 100 sowie Nostitzstr. 26 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Es wurden für beide Adressen keinerlei Bauanträge, Bauvoranfragen oder Anträge auf Vorbescheid beantragt.

7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Bergmannstraße 100 sowie die Nostitzstr. 26 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?

Für beide Grundstücke gilt: Es wurden keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gestellt. Für die genannten Maßnahmen wären Genehmigungen erforderlich.

8. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Bergmannstraße 100 sowie die Nostitzstr. 26 beantragt und wie wurden diese beschieden?

siehe Frage 7.

9. Sind dem Bezirksamt Verkaufsabsichten der Eigentümer hinsichtlich der Bergmannstraße 100/Nostitzstr. 26 bekannt?

Dem Bezirksamt sind keine Verkaufsabsichten bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner-Spindler

PDF zur Drucksache

]]>
SA/499/V – Solmsstraße 21 https://gruene-xhain.de/sa-499-v-solmsstrasse-21/ Tue, 16 Aug 2022 12:59:43 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=13246 Antwort auf die schriftliche Anfrage von Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von:
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Berichten zufolge steht in der Solmsstraße 21 mindestens eine Wohnung seit mehreren Jahren leer (im Erdgeschoss des Seitenflügels). Hinzu kommen mehrere Leerstände von Wohnungen aus den letzten Monaten. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Solmsstraße 21 bekannt? Wenn ja: welche genau?

Nein, dem Bezirksamt ist bisher kein Leerstand in der Solmsstr. 21 bekannt

2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Solmsstraße 21 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Nein, es wurden keinerlei Anträge gestellt

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Das Bezirksamt wird nun die entsprechenden Amtsverfahren eröffnen, um den Sachverhalt abzuklären, und den Leerstand ermitteln

4. Sind für die Solmsstraße 21 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?

Nein, es wurden keine Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt.

5. Wurde für die Solmsstraße 21 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?

Eine Umwandlung in Wohneigentum ist im Grundbuch nicht vermerkt. Für die Solmsstraße 21 wurde bisher kein Antrag auf Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen gestellt.

6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Es wurden keine Bauanträge oder Anträge auf Bauvorbescheid gestellt.

7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Solmsstraße 21 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?

Zur Solmsstraße 21 liegen uns keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung vor.

8. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Zur Solmsstraße 21 liegen uns keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung vor.

9. Ist die Umnutzung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung in der Solmsstraße 21 zulässig und wurde diese Nutzungsänderung beantragt?

Eine Umnutzung von Wohnraum in Gewerbe ist grundsätzlich erhaltungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Ausnahme bilden Wohneinheiten, die zur Wohnnutzung nicht geeignet sind. Im Einzelfall kann einer Umnutzung erhaltungsrechtlich zugestimmt werden, wenn es sich um unbewohnte, tatsächlich und rechtlich leerstehende Wohneinheiten im Souterrain handelt. In Straßen mit sehr hoher Lärmbelastung durch Straßenverkehr gemäß Ausweisung im Berliner Mietspiegel kann einer Nutzungsänderung in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Lage aller Wohn- und Schlafräume zur Straße) auch für Wohnungen im Erdgeschoss der Vorderhäuser zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

PDF zur Drucksache

]]>
SA/502/V – Lausitzer Straße 15 https://gruene-xhain.de/sa-502-v-lausitzer-strasse-15/ Tue, 16 Aug 2022 12:57:24 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=13243 Antwort auf die schriftliche Anfrage von Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Lausitzer Straße 15 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie ggf. Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Nein, es wurden keine Anträge auf Zweckentfremdung für die Lausitzer Straße 15 gestellt.

2. Ist die Umnutzung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung in der Lausitzer Straße 15 zulässig und wurde diese Nutzungsänderung beantragt?

Gem. Prüfkriterien für die sozialen Erhaltungsgebiete des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerbe nur in engem Rahmen zulässig, z.B. bei hoher Lärmbelastung oder in Souterrain-Einheiten. Für das Gebäude Lausitzer Str. 15 wurde kein Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gestellt.

3. Gibt ist im Wohnhaus Lausitzer Straße 15 Einheiten, die gewerblich genutzt werden dürfen? Wenn ja: welche?

Es wurde bauordnungsrechtlich kein Antrag auf Umnutzung gestellt. Genehmigt ist das Grundstück aufgrund einer Baugenehmigung aus dem Jahre 1959 als reine Wohnnutzung.

4. Welche Art der gewerblichen Nutzungen in welchem Umfang wäre in den Wohnungen der Lausitzer Straße 15 zulässig?

Ohne Genehmigung ist die gewerbliche Nutzung aus zweckentfremdungsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Ausnahmetatbestände sind in § 2 Abs. 2 ZwVbG geregelt. Insbesondere in Nr. 5 (teilgewerbliche Nutzung):
Demnach liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn die Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, durch die Verfügungsberechtigten oder die  Nutzungsberechtigten zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt wird, insgesamt aber die Wohnnutzung überwiegt (über 50 vom Hundert der Fläche; bei Küche und Bad wird jeweils hälftige Nutzung unterstellt). Unerheblich wäre die Nutzung als nicht störendes Gewerbe innerhalb der eigenen Wohnung (z.B. Steuerberater o.ä.).

5. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Lausitzer Straße 15 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Im Jahr 2003 wurde der Einbau von Gasheizungen beantragt und genehmigt. Ansonsten wurden seit der o.g. Baugenehmigung von 1959 keine Anträge gestellt.

6. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Lausitzer Straße 15 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Es wurden keine erhaltungsrechtlichen Genehmigungen beantragt.

7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Lausitzer Straße 15 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?

Es wurden keine erhaltungsrechtlichen Genehmigungen beantragt.

8. Sind für die Lausitzer Straße 15 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?

Nein.

9. Wurde für die Lausitzer Straße 15 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?

Es wurden keine entsprechenden Genehmigungen beantragt. Eine Umwandlung in Wohneigentum ist auch im Grundbuch nicht vermerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

PDF zur Drucksache

]]>
DS/1945/V – Sind die Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vorbereitet auf den Lockdown und die Zeit nach dem Lockdown? https://gruene-xhain.de/ds-1945-v-sind-die-schulen-im-bezirk-friedrichshain-kreuzberg-vorbereitet-auf-den-lockdown-und-die-zeit-nach-dem-lockdown/ Tue, 16 Aug 2022 12:51:59 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=13889 Mündliche Anfrage von Filiz Keküllüoglu-Abdurazak, B’90/Die Grünen

Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An welchen Schulen im Bezirk werden wie viele Schüler*innen (in absoluten Zahlen und der prozentuale Anteil an der gesamten Schüler*innenschaft bitte) mit dem Schulessen in der Lockdown-Phase, in der die Schulen geschlossen sind, -etwa im Rahmen der Notbetreuung – versorgt?

An allen Schulen mit Primarstufe im Bezirk werden alle (100 %) vor Ort betreuten Schüler*innen auch in der Lockdown-Phase mit einem Schulessen versorgt.
Absolute Zahlen können erst zu einem späteren Zeitpunkt genannt werden, da die Abrechnung für Januar noch nicht vorliegt. Im Dezember galt der Lockdown ja nur für wenige Tage vor den Weihnachtsferien.
Ergänzend dazu erarbeitet das Bezirksamt derzeit zusammen mit den Schulen und Caterern ein Konzept, um allen Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen und einen Bedarf anmelden,
die Möglichkeit einer Essensversorgung durch Selbstabholung in den Schulen zu bieten. Dies soll ab dem 8. Februar umgesetzt werden.

2. Wie viele Schüler*innen im Bezirk, die einen Bedarf gemeldet haben, haben Endgeräte erhalten, sodass sie für das schulangeleitete Lernen zu Hause bzw. das Homeschooling ausgestattet sind; wie viele nicht (jeweils in absoluten Zahlen und der prozentuale Anteil an der gesamten Schüler*innenschaft, bitte).

Alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf erhalten Endgeräte bzw. haben diese bereits erhalten. Es gibt vereinzelt noch Lieferengpässe. Ein Großteil der Schüler*innen ist aber bereits versorgt.

3. Welchen Plan haben die Schulen erarbeitet, um nach der (stufenweise) Wiederöffnung der Schulen die Infizierung mit dem (mutierten) Coronavirus möglichst umfänglich zu verhindern?

Es gilt weiterhin berlinweit der Musterhygieneplan. Jede Schule verfügt zudem über ein individuelles Hygienekonzept auf der Grundlage des Musterhygieneplans. Die Schulen wünschen sich
überwiegend, dass sie im Wechselmodell arbeiten können. Welcher Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb zu welchem Zeitpunkt und für welche Jahrgangsstufen erfolgt, wird der Berliner Senat entscheiden. Zudem gibt es ergänzend den Corona-Stufenplan. Jede Schule wird jede Woche entsprechend des tatsächlichen Infektionsgeschehens in der Schule und im sozialräumlichen Umfeld in eine der Farbkategorien (Grün – Gelb – Orange – Rot) eingestuft. Aus der jeweiligen Einstufung leiten sich noch einmal ergänzende Regelungen ab.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

PDF zur Drucksache

]]>
DS/1601/V – Rucksackprogramm https://gruene-xhain.de/ds-1601-v-rucksackprogramm/ Tue, 16 Aug 2022 12:51:49 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12318 Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Rucksackprogramme laufen zur Zeit in Kitas und Grundschulen?

2. Ist diese Zahl dieser Programme als Folge der Geflüchtetenzuwanderung mitgewachsen?

3. Wie ist die Finanzierung der Rucksackprogramme in den Kitas und Schulen institutionell
geregelt?

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Familie, Personal und Diversity

zu Frage 1:

In unserem Bezirk laufen aktuell 5 Rucksackgruppen in Grundschulen und 15 Rucksackgruppen in Kindertagesstätten.

zu Frage 2:

Die Zahl der Rucksackgruppen in den Grundschulen ist stabil geblieben. Die Zahl der Rucksackgruppen in Kindertagesstätten hat sich von 13 Gruppen in den letzten 2
Jahren, um 2 Gruppen erweitert, die in einem direkten Zusammenhang mit Flucht und Zuwanderung stehen. Eine Gruppe richtet sich insbesondere an Familien rumänischer Herkunftssprache. Eine weitere Gruppe ist entstanden, um Familien arabischer Herkunftssprache, die insbesondere aus der Unterkunft in der Stresemannstraße kamen, zu erreichen.

zu Frage 3:

Die Förderung und fachliche Begleitung des Rucksackprogramms in unserem Bezirk, gehört zu
den Aufgaben des Fachdienstes Koordination frühe Bildung und Erziehung.
Der Rucksack für die Grundschulen wird aus den Mitteln des § 13 SGB VIII – der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit finanziert. Die Finanzierung des Rucksackprogramms an Kindertagesstätten erfolgt aus Mitteln des § 16 SGB VIII – Familienförderung. Neben der Finanzierung der Gruppen, werden Anteile für Koordination und Qualitätssicherung an
die, mit der Umsetzung des Programms betrauten Träger RAA Berlin sowie AWO Spree-Wuhle e.V. gezahlt. Zwei Gruppen werden aus Förderprogrammen finanziert. Förderempfänger ist bei beiden Programmen die RAA Berlin. Die Kita-Rucksackgruppe für geflüchtete Familien arabischer Herkunftssprache wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ finanziert, die
Kita-Rucksackgruppe für Familien rumänischer Herkunftssprache wird anteilig aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und anteiligen Mitteln aus §16 SGB VIII -Familienförderung finanziert.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2020
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Lenk, Dr. Wolfgang

PDF zur Drucksache

 

]]>
DS/1736/V – Corona Fälle an Schulen im Bezirk https://gruene-xhain.de/ds-1736-v-corona-faelle-an-schulen-im-bezirk/ Mon, 15 Aug 2022 15:00:06 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=12824 Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen, Schmidt-Stanojevic, Jutta

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Personen sind aktuell an bezirklichen Schulen mit dem Corona Virus infiziert?

Mit Stand vom Montag, 24.08.2020, sind fünf Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrkräfte positiv getestet worden und in häuslicher Quarantäne.

2. Wie viele Schüler, Lehrkräfte, Sozialarbeiter*innen und Familienangehörige wurden unter Quarantäne gestellt?

Insgesamt sind Stand heute, Mittwoch, 26.08.2020 127 Quarantänen bei Schülerinnen und Schülern ausgesprochen worden. Darunter die in Frage 1 erwähnten positiv Getesteten. In Verbindung dazu sind insgesamt neun Lehrkräfte in häuslicher Quarantäne. Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter sind nicht betroffen.

Datum                 Aktive Fälle     Kontaktpersonen        Gesamt           Schulkinder
26.08.2020                37                      270                                  307                  127

3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, damit betroffene Schüler*innen
auf Grund einer Corona-Infektion versäumten Lernstoff nachholen können?

Die Vermittlung versäumten Lernstoffs fällt nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamts.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

PDF zur Drucksache

]]>
DS/1713/V – Abstand aus Anstand – auch die Mindestbreiten auf Gehwegen kontrollieren und durchsetzen! https://gruene-xhain.de/ds-1713-v-abstand-aus-anstand-auch-die-mindestbreiten-auf-gehwegen-kontrollieren-und-durchsetzen/ Tue, 06 Apr 2021 10:52:11 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=14348 Initiator*in: Pascal Striebel B’90/Die Grünen

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung auch die Einhaltung der geltenden Regelungen zur Sondernutzung von Gehwegen zu kontrollieren und entsprechende Verstöße strikt zu unterbinden. Dabei hat das Bezirksamt zu berücksichtigen, dass aufgrund der Covid19-Pandemie neben dem unbedingt notwendigen Erhalt von ausreichenden Gehwegbreiten aus Gründen der Barrierefreiheit zugleich ein gesteigerter Bedarf an Abstandsflächen besteht.

Begründung:

Aufgrund der bestehenden Infektionsschutzregeln muss das öffentliche Leben vermehrt draußen ablaufen. Erhöhte Abstandsflächen bedeuten zugleich weniger nutzbare Fläche für Gewerbetreibende. Um den teilweise existenziell bedrohten Betrieben entgegen zu kommen, hat das Bezirksamt unter dem Motto „XHain is(s)t draußen – Terrassen für Vieles“ die Möglichkeit geschaffen, dass Gastronomie, Einzelhandel, aber auch kulturelle und soziale Projekte schnell und unkompliziert
Flächen nutzen zu können, auf denen zuvor geparkt wurde. Die Genehmigungen werden temporär befristet und bis auf weiteres kostenlos erteilt. Das Bezirksamt begründet diese unterstützenswerte Maßnahmen wie folgt:
„Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe steigt der Druck, zur Abstandswahrung größere Außenflächen um die ökonomischen Existenz zu sichern. Im Gehwegbereich ist dies mit Blick auf die dort auch jetzt häufig schon sehr engen Platzverhältnisse für zu Fuß Gehende nicht möglich und wird seitens des Bezirksamtes strikt unterbunden. Für solche Fälle, in denen eine nutzbare Gehwegbreite Breite nicht gewährleistet werden
kann, sind alle bestehenden Schankvorgärten und Auslagen in ihrer Breite entsprechend zu reduzieren.“
https://www.berlin.de/ba-friedrichshainkreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.931944.php

Die Terrassen für Vieles sind jedenfalls im gastronomischen Bereich sehr erfolgreich und es gibt mittlerweile etliche Terrassen, bei denen zwar noch die optische Gestaltung verbessert werden kann, die Einhaltung der Abstände jedoch problemlos gewährleistet werden kann. Gleichwohl zeigt ein Spaziergang durch unsere mittlerweile auch zunehmend wieder touristisch genutzten Hotspots wie etwa den Simon-Dach-Kiez oder rund um die Bergmannstraße, dass die Sondernutzung der Gehwege trotz fehlender Restbreite nicht etwa reduziert wurde, sondern vielmehr deutlich ausgeweitet wurde und jetzt großflächig auch der freizuhaltende Unterstreifen vollgestellt wird. Die dahinterliegenden Parkplätze bleiben hingegen oft unangetastet. Teilweise stehen Tische und Stühle auf Gehwegvorstreckungen und sogar im Ampelbereich an Kreuzungen und stellen so eine erhebliche Gefahr dar. Auch unter Berücksichtigung der ökonomischen Belange der Gastronom*innen kann jedoch auf die Einhaltung der Mindestbreiten von Gehwegen nicht verzichtet werden. Diese haben im Gegenteil noch an Bedeutung gewonnen. Auf jedem Gehweg muss es jederzeit möglich sein, auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen voranzukommen, und zugleich Abstand zu den bewirteten Gästen zu halten. Die BVV hat mit zahlreichen Beschlüssen zur Schulwegsicherheit und nicht zuletzt dem Beschluss des bezirklichen Fußverkehrskonzepts die Bedeutung von freien und sicheren Gehwegen immer wieder unterstrichen.
Da das Bezirksamt extra für die Draußen-Nutzung die gebührenfreie „Parkraumbewirtschaftung“ durch Gastronomiebetriebe ermöglicht hat, kann und muss den Betrieben dann auch zugemutet werden, den Gehweg entsprechend freizuhalten. Das Bezirksamt ist daher in der Verantwortung, die angekündigten strikten Kontrollen auch tatsächlich durchzuführen. Insbesondere, wenn Kräfte von Ordnungsamt und ggf. Polizei zur Kontrolle der Eindämmungsverordnung ohnehin vor Ort sind, darf kein Auge zugedrückt werden, sondern muss die Einhaltung der Mindestabstände auch auf den Gehwegen kontrolliert und ggf. sanktioniert und durchgesetzt werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.08.2020
B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Pascal Striebel

PDF zur Drucksache

]]>
DS/1714/V – Umsetzung der Bürger*innenbeteiligung zum Dragonerareal https://gruene-xhain.de/ds-1714-v-umsetzung-der-buergerinnenbeteiligung-zum-dragonerareal/ Tue, 06 Apr 2021 10:43:24 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=14337 Initiator*in: Lothar Jösting-Schüßler, DIE LINKE / Julian Schwarze, B’90 Die Grünen

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich die Voraussetzungen für die Weiterführung des B-Plans für das Dragonerareal zu schaffen. Dabei soll das sog. Rathausgrundstück in die Entwicklung des Geländes einbezogen und Gegenstand der Gesamtplanung werden. Die konkrete Bebauung dieses Grundstücksteils wird Gegenstand des weiteren Planungsverfahrens. Grundlage des weiteren Handelns ist das Ergebnis der Bürger*innenbeteiligung zum Dragonerareal.

Begründung:

Die Entwicklung des Dragonerareals ist von einer mehrjährigen beispielgebenden Bürger*innenbeteiligung mit zahlreichen Veranstaltungen begleitet und konzipiert worden. Es entspricht dem Selbstverständnis der BVV, die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens, zu dem sich alle daran beteiligten Institutionen bekannt haben, zu akzeptieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.08.2020
DIE LINKE/B’90 Die Grünen

PDF zur Drucksache

]]>