DS/1779/IV Mündliche Anfrage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 26.06.2015 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Vereinbarungen im Hinblick auf die Sanierung des Bades wurden bei Abschluss
des Erbbaurechtsvertrages mit dem TSB geschlossen?

Die Vereinbarungen im Hinblick auf die Sanierung des Bades ergeben sich aus dem §6 Abs. 1 des Erbbaurechtsvertrages. Demnach ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, die baulichen Anlagen zu erhalten und Instandsetzungsarbeiten nach den bauaufsichtsamtlichen, denkmalschutzrechtlichen und sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst sorgfältig und dauerhaft ausführen zu lassen.

2. Welche Zusatzvereinbarungen wurden mit dem TSB bezüglich des Schwimmangebotes
für Vereine und Schulen geschlossen?

Für die Schwimmangebote der Schulen wurde ein Vertrag (vom 18.10.2013) über die Bereitstellung von Wasserflächen zwischen den Berliner Bäderbetrieben, dem TSB und dem Bezirksamt abgeschlossen.

Für die Vereine hat das Schul- und Sportamt keine Vereinbarungen zur Nutzung des Bades getroffen. Wenn diesbezügliche Vereinbarungen bestehen, sind diese ausschließlich zwischen dem TSB und den Vereinen getroffen worden.

3. Inwiefern ist der Abschluss dieses Erbbaurechtsvertrages ausgabenneutral für den Bezirk?

Der Verein zahlt als Erbbauberechtigten an den Bezirk einen monatlichen Erbbauzins in Höhe von 2.785 €. Insofern ist der Erbbaurechtsvertrag mit dem TSB e.V. (aktuell TSB Wasserratten e.V.) für den Bezirk als Grundstückeigentümer ausgabenneutral.

Nachfrage:

1. Welches Finanzierungskonzept hat der TSB bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages
dem Bezirksamt vorgelegt?

Zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages hat der TSB e.V. eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt. Diese war Bestandteil eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes für das Baerwaldbad, welches im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes „Sportstätten und Stadtentwicklunh“, Modellprojekt Quartiersbad Baerwaldstraße in Kooperation mit dem TSB e.V. entwickelt wurde.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stellt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Die Einnahmen sollten sich aus Mitgliedsbeiträgen bzw. Mieten speisen; für die Ausgaben wurden Betriebs- und Personalkosten kalkuliert. Am Ende der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stand ein Einnahmeplus in Höhe von ca. 50.500 EUR. Ausgeklammert wurden bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben die erforderlichen Investitionen. Sie wurden lediglich aufgelistet und mit ca. 450.000 EUR beziffert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.06.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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