SA/357/III
Schriftliche Anfrage
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viel Personal benötigen das JobCenter und die zuständigen Leistungsabteilungen der Bezirksverwaltung (Sozialamt, Wohngeldamt, AsylBewLS) für die Bearbeitung der Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket im Einzelnen?
Es gibt eine Bedarfsermittlung seitens der SenIAS. Eine Prüfung nach 6 Monaten ist angedacht. Der RdB sieht in dieser Aufstellung eine deutliche Benachteiligung der bezirklichen Sozial- und Wohngeldämter.
Dem JC sollen 8,6 zusätzliche VÄ (Vollzeitäquivalente), dem Sozialamt 0,4 VÄ und dem Wohngeldamt 0,9 VÄ, dem Schulamt 2,5 VÄ, das Jugendamt 2 VÄ zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird nicht davon ausgegangen, dass diese Zuweisung den Mehraufwand abdecken wird.
2. Wie viele dieser Stellen konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt besetzt werden?
keine
3. Wie viele Anträge sind bisher (Stichtag bitte antwortnah) eingegangen?
Per 01.05.11 sind im
– Sozialamt (incl. Bereich Asylbewerber-leistungsgesetz): 35 Anträge
– Wohnungsamt: 310 Anträge
– Jobcenter: 3623
– Schulamt: 1
Für die Tagesausflüge wurden den Schulen die finanziellen Mittel bereitgestellt und werden auch bedarfsgerecht eingesetzt.
4. Wie viele dieser Anträge beantragen auch die rückwirkende Förderung ab 1.1.2011?
Für die rückwirkende Förderung wurden beim
– Sozialamt (incl. Bereich Asylbewerberleistungsgesetz): 28 Anträge
– Wohngeldamt: 220 Anträge
– JC: 2224 Anträge
– Schulamt 1
gestellt.
5. Gab es Schwierigkeiten bei den Qualifizerungs-/Schulungsprogrammen für die zuständigen MitarbeiterInnen infolge der schlecht organisierten und z.T. chaotischen Einführung des B&T Pakets durch die Bundesregierung, und wenn ja: welche waren dies genau?
Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde am 29.4. verabschiedet und trat bereits zum 01.04. und rückwirkend zum 01.01.11 in Kraft. Wie in der Presse bereits umfangreich berichtet wurde, wurden die Modalitäten der Umsetzung mehrfach auf Bundes-Länder-Ebene diskutiert. Nach einer anfänglichen Klarheit, dass die Jobcenter das BuT umsetzen sollten, einigten sich Bund und Länder auf die Umsetzung durch die Kommunen. Die Intension der Bundesregierung, dieses Gesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen, geschah ohne Rücksicht darauf, ob die Kommunen bereits ausreichend (sowohl strukturell als auch personell) vorbereitet waren.
Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets handelt es sich um eine Aufgabe, die einen gewaltigen bürokratischen Aufwand nach sich zieht. Das stellte das Land Berlin vor die Herausforderung, in kürzester Zeit eine möglichst bürgernahe Lösung zu realisieren. Dass diese nicht endgültig und auch noch nicht auf praktischen Erfahrungen beruhen kann, erklärt sich von allein.
Darüber hinaus ist eine teilweise Rückübertragung der Aufgaben nach dem SGB II zu prüfen und über die Trägerversammlung zu beschließen, um den erforderlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Personal, welches (noch) nicht vorhanden ist, kann nicht geschult werden. Das vorhandene Personal eignet sich das notwendige Grundwissen „learning by doing“ an.
6. Welche „organisatorischen Gründe“ und „offenen Rechtsfragen“ bezeichnen im Einzelnen die Formulierungen aus dem ff. zitierten Antwortbrief der Senatsverwaltung an AntragstellerInnen: „Ihr Antrag ist eingegangen, kann aber zurzeit sowohl aus organisatorischen Gründen als auch aufgrund offener Rechtsfragen leider noch nicht abschließend bearbeitet werde.“ (lt. Berliner Kurier v. 9.4.2011?
Bei der Senatsverwaltung selbst können keine Anträge gestellt werden, sondern die entsprechenden Leistungen müssen zuständigkeitshalber bei den stammaktenführenden Behörden beantragt werden.
7. Können die Schulen des Bezirks die bewilligten Anträge zeitnah bearbeiten, ohne Neubesetzungen von freien Sekretariatsstellen vorzunehmen? Wie ist der Stand der Gespräche mit der Senatsverwaltung zu dieser Frage?
Die Ausstattung der Schulen mit Sekretariatsstunden ist generell als problematisch einzuschätzen. Die freien Sekretariatsstellen sind gegenwärtig vorrangig mit Auszubildenden, die einen Jahresvertrag haben, besetzt. Die Antragsbearbeitung (Tagesausflüge und Lernförderung) liegt hauptsächlich bei den Schulleiter/ innen und Lehrer/ innen sowie den Erzieher/ innen.
Unabhängig davon entsteht in den Schulsekretariaten ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der durch die Besetzung der freien Stellen nicht aufgefangen werden kann.
8. Wird sich das Bezirksamt schnell und bestimmt dafür einsetzen, dass Kinder aus leistungsbeziehenden Familien bei der Essensausgabe nicht jeden Tag den BerlinPass vorzeigen müssen, um ihr ermäßigtes Mittagessen zu erhalten?
Es ist im Schulbereich nicht vorgesehen, dass die Kinder den BerlinPass täglich vorlegen müssen. Die Kostenerstattung gegenüber dem Caterer erfolgt auf der Grundlage von Teilnehmerbzw. Anwesenheitslisten. Der BerlinPass soll einmal für die Gültigkeitsdauer ( ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Zur Abstimmung des Verfahrens wird es noch in diesem Monat Gespräche mit den Catereren geben.
Für den Bereich Jugend wird in den Kindertagesstätten der Berlinpass von den Antragsberechtigten einmal vorgelegt und in einer Liste registriert.
9. Wie kommt im Konkreten eine Entscheidung darüber zustande, welches Angebot für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Spiel, Kultur und Teilnahme an organisierten Freizeiten) für das einzelne Kind das richtige ist? Wie sind Eltern, die SchülerInnen selbst und LehrerInnen an dieser Entscheidung beteiligt?
Es gibt keine Gremien, die über die Art der soziokulturellen Teilhabe entscheiden, die entsprechenden Stellen können jedoch die Familien bei der Auswahl unterstützend beraten. Die Verantwortung selbst liegt bei den Familien, ob z. B. eher Musikschule oder Sportverein in Betracht käme, da sie die entsprechenden Anträge stellen werden. Diese Leistung ist auf 10,00 € monatlich begrenzt.
10. Verfügen die Schulen über gute Informationen über das Spektrum der lokal vorhandenen Angebote für alle Komponenten des B&TPakets oder müssen hier zusätzliche Anregungen erfolgen? Wenn ja, von wem erfolgen diese?
Die Eltern wurden einmal zentral von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Form eines Elternbriefes informiert. Darüber hinaus werden die Eltern in den einzelnen Schulen auf Elternversammlungen und durch Einzelberatungen über die vorhandenen Angebote informiert.
Der Bezirkselternausschuss hat auf einen seiner Sitzungen am 10.05.2011 die Eltern auch noch einmal motiviert, die Angebote in Anspruch zu nehmen.
11. Welche Voraussetzungen müssen die Anbieter sozialer und kultureller Teilhabeleistungen erfüllen, um Leistungen nach dem B&TPaket erbringen und abrechnen zu dürfen?
Die Einzelheiten zum Verfahren sind in dieser Information der SenBWF vom 01.04.11 enthalten: www.berlin.de/imperia/md/content/senbwf/ bildungspaket/fachinfo/blatt7_kult_teilhabe.pdf?start&ts=1305194747&file=blatt7_kult_teilhabe.pdf
Demnach gibt der Träger dem Leistungsberechtigten einen Nachweis über die Art des Angebots und die Höhe der konkreten Kosten, damit dieser die Gewährung der Teilhabe bei der zuständigen Stelle beantragen kann. Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter.
12. Hat das Bezirksamt geprüft, ob das vom Senat erstellte Informationsschreiben an die Eltern von den Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Fassung vom 30.3.2011 verschickt wurde (In der Fassung vom 1.4.2011 fehlt der Hinweis auf die Fristsetzung bis zum 30.4. für rückwirkende Anträge ab 1.1.2011)?
Die Verteilung des Informationsschreibens (in der Fassung vom 31.03.2011) an die Eltern wurden im Rahmen einer Schulleitersitzung am 08.04.2011 erörtert und abgestimmt.
13. Da infolge der Kürze der Frist, der organisatorischen Probleme und der Ferienzeit denkbar ist, dass Eltern unverschuldet die Frist nicht einhalten können: Ist eine Fristverlängerung möglich?
Die Frist für die rückwirkende Antragstellung wird bis zum 30.06.2011 verlängert werden. Die Schulen wurden am 05.04.2011 per E-Mail darauf hingewiesen, dass auf der Homepage der Sen BWF die Informationen, Verfahrensweisen und Formulare abrufbar sind. Über diese Homepage wurde auch die Verlängerung der Beantragungsfrist bis zum 30.06.2011veröffentlicht. Die Schulleiter/ innen sind angehalten, alle aktuellen Informationen an die Eltern weiterzuleiten.
14. Wie bewertet das Bezirksamt die Regelung, dass rückwirkende Anträge nur bewilligt werden, wenn die Kinder bereits Leistungen aus dem B&TPaket in Anspruch genommen haben, wo doch viele Eltern aus Armutsgründen diese Leistungen vor dem Stellen ihres Antrags sehr wahrscheinlich gar nicht in Anspruch genommen haben werden?
Diese Regelung ist allgemein nachvollziehbar, da es sich um die Erstattung von bereits getätigten Aufwendungen handelt. Im Schulamt handelt es sich durchaus um Leistungen (Tagesausflüge und Mittagessen) die auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Um die Eltern zu unterstützen wird das Schulamt, insbesondere beim Mittagessen, ein Verfahren unter Einbeziehung der Caterer entwickeln.
Insgesamt muss aber eingeschätzt werden, das bis zum jetzigen Zeitpunkt bei weitem noch nicht alle Berechtigten die möglichen Leistungen beantragt haben, bzw. in Anspruch nehmen. Es wird daher weiterhin versucht, die Informationen über alle schulischen und bezirklichen Gremien an die Eltern weiterzuleiten. Im Bereich Jugend können Familien auch rückwirkend bei den Kosten des Mittagessens entlastet werden, sofern sie in der Kita den BerlinPass vorlegen und die Einrichtung mit dem Jugendamt abrechnet.
Bei evtl. Tagesausflügen im 1. Quartal 2011 kann analog eine Erstattung beantragt werden, wenn der/die Leistungsberechtigte daran teilgenommen hat und Kosten entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.04.11