Initiator*in: B’90/Die Grünen, Dr. Thomas Weigelt

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Zuge der anstehenden Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg beim Senat für eine Änderung der Gebührenstruktur für Bewohnerparkausweise einzusetzen. Die Gebühren für Bewohnerparkausweise sollen gestaffelt werden und sich künftig an der Größe und am Schadstoffausstoß des Fahrzeuges orientieren.

Langfristig ist auch die Staffelung der zeitabhängigen Parkgebühren anhand dieser Kriterien anzustreben. Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden, die auf die Nutzung großer Kraftfahrzeuge angewiesen sind, sind hierbei Ermäßigungen zu gewähren. Fahrzeughalter*innen, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit drei oder mehr Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren leben oder, die für drei oder mehr Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren das Sorgerecht inne haben, sollen auch eine Ermäßigung erhalten.

Begründung:

Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem öffentlichen Straßenland ist eine privilegierte Sondernutzung. Keine andere exklusive Nutzung von öffentlichem Raum gestattet der Bezirk so umfangreich und (nahezu) kostenfrei, wie die Nutzung der öffentlichen Straßen zum Abstellen von privaten Fahrzeugen wenn diese nicht genutzt werden. Bisher zahlt jede*r Anwohner*in in Parkraumbewirtschaftungszonen 20,40 Euro für einen zwei Jahre gültigen Bewohnerparkausweis. Diese Gebühr ist unabhängig davon, wie viel öffentliche
Fläche von dem Kraftfahrzeug der allgemeinen Nutzung entzogen wird. Halter*innen von großen Autos zahlen genauso viel, wie Halter*innen von Kleinstwagen, die erheblich weniger öffentlichen Straßenraum beanspruchen.

Bei anderen Genehmigungsverfahren werden die anfälligen Gebühren danach bemessen, welchen (Sonder-)Vorteil die Genehmigung für den*die Empfänger*in bedeutet. So richten sich beispielsweise die Gebühren für eine Außenschankgenehmigung für Gastronomen nach der Außenschankfläche.

Dieses System sollte auch auf diese Formen der Privatisierung von öffentlicher Fläche angewandt werden. Je mehr öffentliches Straßenland durch ein Auto in Anspruch genommen wird, desto höher sollte auch die Gebühr sein. Das heißt: Wer ein größeres Auto fährt, soll auch höhere Gebühren zahlen. Wer aber ein kleines Auto fährt, zahlt weniger.

Um dabei auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten durch umweltschädlichere Autos zu berücksichtigen, ist bei der Bestimmung der Gebührenstufen auch der Schadstoffausstoß einzubeziehen. Da die Maße des Kraftfahrzeuges in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) vermerkt sind, lässt sich die einschlägige Gebührenstufe bei der Beantragung des Bewohnerparkausweises schnell und einfach bestimmen.

Der bundesrechtlich vorgegebene Rahmen, indem sich das Land bei der Festlegung der Gebührenhöhe bewegen darf, beträgt 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr (Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Berlin verlangt bisher nur die bundesrechtliche Mindestgebühr von 10,20 Euro pro Jahr.

Familien, die auf ein großes Kraftfahrzeug angewiesen sind, sollen durch eine entsprechende Ermäßigung weiterhin den niedrigsten Gebührensatz zahlen. Gewerbetreibende, die auf größere Kraftfahrzeuge zum Transport von Waren und zur Erbringung ihrer Dienstleistungen angewiesen sind, sollen nicht schlechter gestellt werden. Daher sollen auch sie eine entsprechende Ermäßigung erhalten. Schwerbehinderte, die auf ihr Auto angewiesen sind, erhalten weiterhin kostenfrei einen besonderen Parkausweis.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.06.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*in: Dr. Thomas Weigelt

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