Initiator*in: B’90/Die Grünen, Tobias Wolf

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie verhält sich das Bezirksamt dazu, dass vom privaten Betreiber der öffentlichen Parkhäuser auf den Schulgeländen der Rosa-Parks-Schule, der Lenau-Grundschule und der Charlotte-Salomon-Grundschule in der ausgehängten Parkordnung behauptet wird es handele sich um ein „Privatgrundstück“ (5.) und das des Weiteren Schwerbehindertenausweise keine Ermäßigung rechtfertigen (6.)?

2. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung das die Parkhäuser weitgehend leer stehen und vom Lehrpersonal kaum genutzt werden?

3. Wie viel Quadratmeter Nutzfläche stünde auf den genannten Schulgeländen zusätzliche zur Verfügung, wenn sie nicht für leerstehende Parkhäuser verwendet würden?

Nachfrage:

1. Gibt es Ausbaupläne an den drei genannten Schulstandorten und inwieweit sind die Parkgaragen einbezogen?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1:
Grundsätzlich wird bei Straßenland zwischen privatem und öffentlichem Straßenland unterschieden, was wiederum rechtliche Auswirkungen hat. Die drei Parkhäuser, die hier in Rede stehen, gehören nicht zum öffentlichen Straßenland, weshalb zum Beispiel das Ordnungsamt oder die Parkraumbewirtschaftung hier gar nicht tätig werden können, weil hier Privatrecht gilt. Der Betreiber hat den Betrieb übernommen, es gibt einen Vertrag mit dem Bezirksamt und insofern hat der die Verfügungsgewalt über diese Flächen.

Dem privaten Betreiber ist seitens des Bezirks unabhängig vom Auslastungsgrad des Vermieters gegen die festgeschriebene Entgeltzahlung das Recht zur Vermietung der Parkhäuser übertragen worden. Eine Vermietung der zum Schulamt zählenden Parkhäuser zu Parkzwecken erfolgte ohne Vorgaben. Demnach ist der Betreiber in seiner Preisgestaltung an keine Vorgaben gebunden.

In einem Fall, der dem Schulamt bekannt ist, da habe ich mich auch noch mal persönlich hintergeklemmt, ging das um eine Person, die eine Schwerbehinderung hat, die eine Gehbehinderung hat. Die Rückfrage bei der Person hat ergeben, dass diese Gehbehinderung nicht hinreichend ist, um beispielsweise einen Schwerbehindertenparkplatz im öffentlichen Straßenland auszuweisen. Dennoch ist hier noch mal ein Kontakt erfolgt, so dass von Seiten des Betreibers, zu Laseten des Betreibers eine einvernehmliche Lösung, d.h. hier, eine Mietminderung gefunden wurde. Nach meiner Erinnerung handelt es sich hier um einen Stellplatz am Standort Charlotte-Salomon-Grundschule.

zu Frage 2:
Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass die Parkhäuser weitgehend leer stehen und vom Lehrpersonal kaum genutzt werden? Na ja, die standen auch vorher zum Teil leer und dort, wo sie nicht leer standen, das hatte ich Ihnen schon dargelegt, war das darauf zurückzuführen, dass einfach viele, insbesondere Lehrpersonal irgendwann mal Verträge mit dem Bezirksamt abgeschlossen hatten, die aber nicht verlängert haben und trotzdem haben sie da geparkt. Und wir hatten da keine Möglichkeit, das zu überprüfen, ob jemand dort richtigerweise parkt und einen Vertrag hat oder ob er da nicht parkt.

Nebenbei, der Betreiber zahlt ja einen Festbetrag an das Bezirksamt. Insofern sind unsere Einnahmen völlig unabhängig vom Auslastunggrad und von der Anzahl der Verträge, die der Betreiber abgeschlossen hat. Nach unserer Auffassung bewegt sich die Belegung so im Schnitt um 50 %, das geht ein bisschen Auseinander bei einzelnen Standorten, aber im Schnitt dürfte die Hälfte regelmäßig belegt sein.

zu Frage 3:
Die Frage kann man so im Grunde nicht stellen. Die genannten paar Garagen, diese drei, sind als Park- bzw. Stellplätze baurechtlich eingeordnet. Sollten diese Flächen für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden, wäre eine vorher zu genehmigende Nutzungsänderung zu beantragen. Für eine schulische Nutzung stehen diese Fläche demnach nicht zur Verfügung.

Sie können sich vorstellen, dass selbst, wenn wir eine Nutzungsänderung anstreben, würden hier erhebliche Umbauarbeiten notwendig werden und das würde wahrscheinlich auch in keinem Verhältnis stehen zu der Fläche, die man dort gewinnen kann. Die drei Parkhäuser weisen zusammen eine Fläche von 2.068 m² aus. Wenn wir sozusagen in dieser Größenordnung Baumaßnahmen machen würden, dann würden wir das nicht isoliert machen, sondern da müsste jeder einzelne der drei Schulstandorte einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden und das wäre dann im Rahmen einer größeren Baumaßnahme zu machen und nicht isoliert.

zu Nachfrage 1:
Erste Planungen zu Machbarkeiten gibt es aktuell lediglich für den Standort der Lenau-Grundschule. Parkgaragen sind in diesem nicht enthalten. Es ist auch kein Geheimnis, darüber hatte ich berichtet, dass der Fachbereich Hochbau des Bezirksamtes im letzten Jahr baufachlich sich diesen Standort angeschaut hat und zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine Sanierung im Bestand überhaupt keinen Sinn macht, sondern dass hier ein Abriss und ein Neubau der Lenau-Grundschule ansteht und so ist unser Erkenntnisstand bis heute.

Es ist auch kein Geheimnis, ich werde das morgen noch mal offiziell im Schulausschuss berichten, dass die Verantwortung für die Bautätigkeiten am Standort Lenau-Grundschule im Rahmen des Amtshilfeersuchens die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernehmen wird. Von daher wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dann als zuständige Baudienststelle die Einschätzung unseres Fachbereichs den Umbau überprüfen und wird dann entscheiden, ob im Bestand saniert wird oder ob abgerissen wird. Wenn abgerissen wird, kann man jetzt schon sagen, im Rahmen eines Schulneubaus ist nicht vorgesehen, dort Parkgaragen zu errichten. Das ist nicht Bestandteil der neuen Raumkonzepte, die hier auf Landesebene verabredet worden sind.

Ja, insofern …, um noch mal auf die Überschrift zurückzukommen, ob das Outsourcing der Parkhäuser gescheitert ist: Nein, eindeutig nein, weil die erste Zielstellung, die ich mit dieser Entscheidung verbunden habe, war, das Personal im Fachbereich Schulimmobilien zu entlasten von der Aufgabe der Vermietung von Parkplätzen. Die Mitglieder des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden erinnern sich wahrscheinlich an mehrere Beschwerden Anfang des Jahres 2017, wo es u. a. um ein Schrottauto an der Lenau-Grundschule ging. Da waren umfangreiche Tätigkeiten notwendig.

Es musste der Halter ermittelt werden, der war nicht bekannt, es war schwierig, dieses Auto einfach abzuschleppen war schwierig, letztendlich konnte der Halter nicht ermittelt werden, das Schulamt musste auf eigene Kosten das Abschleppen und die Verschrottung vornehmen. Und das war der Moment, wo ich gesagt habe, wir haben zig Anfragen aus Schulen, wir haben hunderte Dinge, um die wir uns jeden Tag kümmern müssen und das Personal ist dann gebunden mit der Frage Halterermittlung und Verschrottung von Fahrzeugen.

Das war der Punkt, wo ich gesagt habe, ich möchte, dass das Personal im Schulamt als Dienstleister zur Verfügung steht für die Aufgaben, die wir an unseren bezirklichen Schulen zu erledigen haben und dass sie sich nicht beschäftigen mit der Frage, wer mietet für welchen Zeitraum zu welchen Konditionen einen Stellplatz und wie kriegen wir die Schrottautos da raus. Und ich halte diese Entscheidung nach wie vor für richtig. Insofern ist das nicht gescheitert. Wir haben jetzt deutlich weniger Personaleinsatz für diese Aufgaben. Da geht es jetzt nur noch um die Vertragsgestaltung mit dem Betreiber und wir haben mehr Einnahmen als vorher. Insofern wird das ein voller Erfolg.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.03.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Tobias Wolf

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