Initiator: B’90/Die Grünen, Andreas Weeger
Mündliche Anfrage
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
1. Wann findet die noch von Stadtrat Peter Beckers in der letzten Legislatur zugesagte und in dieser Legislatur von der BVV erneut beschlossene Bildungskonferenz in SO36 statt?
Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin, an dem die Bildungskonferenz in SO 36 stattfinden wird. Alle Beteiligten gehen zurzeit davon aus, dass der Termin im Herbst 2018 stattfinden wird. Die Vorbereitungsgruppe, die regelmäßig tagt und über mögliche Themen und erforderliche Teilnehmer/innen spricht, trifft sich das nächste Mal am 03. Mai 2018.
2. Mit wie vielen Elternvertretungen an welchen Schulen hat das Bezirksamt dazu bisher wann Kontakt aufgenommen?
Mitglieder der Vorbereitungsgruppe sind die Schulleitungen und Elternvertretungen der Nürtingen-Grundschule, Fichtelgebirge-Grundschule, Hunsrück-Grundschule, Heinrich-Zille-Grundschule und Rosa-Parks-Grundschule. Die Treffen werden von einem externen Moderator begleitet und neben dem bezirklichen Jugendamt ist auch das bezirkliche Schul- und Sportamt vertreten.
Der Schulstadtrat hat im Jahr 2017 im Rahmen der Anhörung der Schulkonferenzen zur Änderung der Einschulungsbereiche an allen fünf Schulkonferenzen der betroffenen Grundschulen teilgenommen. Dabei wurden auch Fragen zur Entwicklung der Schülerzahlen, zu baulichen Themen und zur Raumqualität besprochen. Anfang 2018 nahm der Stadtrat an einer Veranstaltung an der Hunsrück-Grundschule teil, in der die Schulgemeinschaft zwei Alternativvorschläge/ -planungen
zum künftigen Raumkonzept der Schule vorgestellt und diskutiert hat.
In 2017 fand im Rathaus Friedrichshain ein Termin mit ElternvertreterInnen der fünf Grundschulen zur Situation der Grundschulen in SO 36 und zu Themenschwerpunkten einer Bildungskonferenz statt, an dem die Bezirksbürgermeisterin und der Schulstadtrat teilnahmen, darüber hinaus ein weiterer Termin mit ElternvertreterInnen zu den Veränderungen der Einschulungsbereiche.
Auch an den monatlichen Sitzungen des Bezirkselternausschusses Schule nehmen regelmäßig Eltern der fünf Grundschulen im ehemaligen SO 36 teil, ebenso das Schul- und Sportamt, die Schulaufsicht und der Schulstadtrat. Fragen zur Schulraumqualität und zu weiteren Entwicklung der Schulen, nicht nur in SO 36, werden auch dort teilweise erörtert.
3. Welche Themenbereiche haben sich dabei bereits herauskristallisiert?
Von allen fünf Schulen wurde 2017 an das Schul- und Sportamt und den Stadtrat der Wunsch herangetragen, eine Potentialanalyse für alle fünf Grundschulen extern zu beauftragen. Ziel der Potentialanalyse ist die Ermittlung von Möglichkeiten, durch unterschiedliche Maßnahmen die Bedingungen in den Schulen zu verbessern (z.B. Raumqualität, Flurnutzungen, andere Ausstattung, Akustik, etc.).
Dies betrifft sowohl Maßnahmen, die die Schulen, ggf. mit Unterstützung des Schulträgers, selbst durchführen können, als auch Maßnahmen, die eine fachliche Begleitung des bezirklichen Hochbaus und damit eine bauliche Maßnahme erfordern. Durch das Schul- und Sportamt wurde in 2017 Bauereignis (Sütterlin Wagner Architektur und Prozessdesign) beauftragt und
finanziert. In der letzten Sitzung der Vorbereitungsgruppe am 21.03.2018 wurden die Ergebnisse der Potentialanalyse von Bauereignis vorgestellt.
Schulübergreifende Themen waren unter anderem die bessere Nutzung von Fluren für die pädagogische Arbeit, Lärmreduzierung und die Sanierung von Toiletten. Darüber hinaus wurde diskutiert, wie anstehende Sanierungen beschleunigt und die schulinternen Bauplanungen in die Sanierungsvorhaben einbezogen werden können.
Hierzu muss grundsätzlich angemerkt werden, dass es noch keine abgestimmte Planung bezüglich größerer Baumaßnahmen an den fünf Grundschulen in SO 36 gibt. An der Nürtingen-Grundschule stehen größere Sanierungsarbeiten bevor. Daher wurde zunächst vereinbart, dass die fünf Schulen die Maßnahmen in der Potentialanalyse für die Jahre 2018, 2019 und ab 2020
sortieren und Prioritäten setzen.
Kurzfristig umsetzbar sind insbesondere Maßnahmen, die ohne bzw. nur mit sehr geringer Einbeziehung des FB Hochbau in Abstimmung zwischen den Schulen und dem Schul- und Sportamt umgesetzt werden können, da der FB Hochbau derzeit angesichts der vorhandenen Personalausstattung und des wachsenden Volumens an umzusetzenden Maßnahmen seine Belastungsgrenze erreicht und teilweise überschritten hat. Absolute Priorität beim Hochbau haben Maßnahmen, die angesichts der steigenden Schülerzahlen der Kapazitätserweiterung dienen, und Maßnahmen zur Beseitigung akuter baulicher Mängel.
Maßnahmen, die allein aus baufachlicher Sicht nicht zwingend notwendig sind, z. B. Maßnahmen zur Verbesserung von
Raumqualität oder Akustik, können derzeit nur sehr begrenzt umgesetzt werden. Kurzfristige Planungsänderungen bzw. die Neuaufnahme von kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, sind derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die TeilnehmerInnen der Vorbereitungsrunde streben eine Bildungskonferenz mit EntscheidungsträgerInnen an, um die Bedarfe der Schulen bekannt zu machen, zu strukturieren sowie den Sanierungsprozess zu priorisieren.
Eine inhaltliche Struktur, die genauen Themen und das Format für die Bildungskonferenz liegen noch nicht vor und werden im weiteren Prozess verabredet. Hinzu kommt, dass für alle geplanten Maßnahmen zusätzliche personelle Kapazitäten, insbesondere im FB Hochbau, benötigt werden.
Verabredet werden muss angesichts der Vielfalt an Themenwünschen, die von weiteren AkteurInnen außerhalb der fünf Schulen in den Bezirksregionen III und IV eingebracht werden, wie überhaupt ein geeignetes das Format für eine Bildungskonferenz aussieht, das eine Bearbeitung so unterschiedlicher Themen wie Liegenschaftspolitik/ Rückkauf von Immobilien, Mehrfachnutzungen von Liegenschaften der sozialen und Bildungsinfrastruktur, Gentrifizierung, Bildungsnetzwerk und Bildungsverbünde, möglich macht. Ggf. ist es dann nicht eine Konferenz, die versucht, alle Themen
zu integrieren, sondern es sind mehrere Fachveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen.
Dem kann aber das BA in diesem Partizipationsprozess nicht einseitig vorgreifen. Fest steht auch, dass ursprünglich gewünscht wurde, erst die Bildungskonferenz durchzuführen und später eine Entscheidung über die Einschulungsbereiche zu treffen. Die Veränderung der Einschulungsbereiche war aber dringend geboten und musste im Jahr 2017 entschieden werden, was auch erfolgt ist.
Die Vierzügigkeit der Hunsrück-Grundschule ist damit Fakt. Im anderen Fall wäre die Hunsrück-Grundschule auch ohne Änderung der Einschulungsbereiche vierzügig geworden, nur eben durch schulorganisatorische Maßnahmen, d.h. durch Umlenkung von Schülerinnen und Schülern aus dem Einschulungsbereich der Fichtelgebirge-GS an die Hunsrück-GS. Die vier anderen Schulen haben zwar nun veränderte Einschulungsbereiche, an ihrer Kapazität und der Zahl der jährlich aufzunehmenden Kinder ändert sich aber im Gegensatz zur Hunsrück-GS nichts.
Über die Ergebnisse der nächsten Sitzung der Vorbereitungsgruppe am 03.05.2018 kann im Ausschuss für Schule und Sport berichtet werden.
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.04.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Andreas Weeger