Große Anfrage

Initiator*innen: B’90/Die Grünen, Dr. Thomas Weigelt Dr., David Hartmann, Filiz Keküllüoglu

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 26.09.2018
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zum Personal
1. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt in den letzten Jahren unternommen, um das Ordnungsamt so umzustrukturieren, dass die Aufgaben effektiv erledigt werden?

Das Ordnungsamt ist eines der jüngsten Ämter im Bezirksamt. Es ist – wie alle Ordnungsämter in den Bezirken – erst 2004 aufgebaut worden. In ihm wurden zunächst Aufgaben zusammengefasst, die zuvor im damaligen Tiefbauamt angesiedelt waren, sowie Aufgaben, die von der Polizei abgeschichtet wurden. Es wurde ein uniformierter Außendienst eingerichtet, der Bagatellordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum feststellen und einer Ahndung zuführen sollte.

Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden bzw. werden an die Bußgeldstelle der Polizei zur Bearbeitung weitergeleitet, andere festgestellte Ordnungswidrigkeiten wurden bzw. werden in einem im Ordnungsamt eingerichteten Team Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Im Jahre 2007 wurde das ehemalige Wirtschaftsamt in das Ordnungsamt integriert. Im Jahre 2008 wurden darüber hinaus 3 Stellen für Aufgaben des Jugend und Nichtraucherschutzes eingerichtet. Aufgrund des Neuaufbaus des Amtes bot sich die Chance, eine völlig neue, moderne Struktur eines an Lebenslagen orientierten Amtes zu etablieren. So wurde nominell bereits ab 2004, tatsächlich in Friedrichshain-Kreuzberg erst im Jahre 2009 eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, bestehend insbesondere aus einem Front Office mit 4 Personen, geschaffen. Sie dient sowohl als Wegweiser für die Bevölkerung zu zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb, aber auch außerhalb des eigenen Amtes, als auch als Beschwerdestelle im Rahmen eines konzeptionellen Beschwerdemanagements.

Im Rahmen der einheitlichen Ämterstruktur wurden in 2011 bzw. 2012 zusätzlich die Straßenverkehrsbehörde und die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht dem Ordnungsamt zugeordnet. Zwischen 2013 und 2016 führte die Vorgabe der Reduzierung der Vollzeitäquivalente mit der Folge der Aufgabe etlicher altersbedingt frei werdender Stellen zu einer zunehmenden Belastung der verbliebenen Beschäftigten.

Insbesondere die ebenfalls im Ordnungsamt angesiedelte Veranstaltungskoordination sowie die u.a. in der Straßenverkehrsbehörde tätigen, für Veranstaltungsverfahren zuständigen Beschäftigten waren bzw. sind mit einer erheblichen Anzahl von Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie mit der Forderung, auch u.a. Verantwortung für die Inhalte von Sicherheitskonzepten sowie für die Überwachung der Einhaltung der darin enthaltenen Anforderungen bei der Durchführung der Veranstaltungen zu übernehmen, konfrontiert. Lediglich die Parkraumbewirtschaftung konnte, nachdem in Friedrichshain zunächst nur zwei kleine Parkzonen rund um den Ostbahnhof sowie das Ring-Center existierten, aufgrund der finanziellen Verortung in einem separaten Wirtschaftsplan, räumlich zunächst in Friedrichshain, auch personell erweitert werden.

Eine wesentliche Neuerung im Ordnungsamt ergab sich durch die Einführung des Anliegenmanagements Ordnungsamt Online im Jahre 2016. Die Bevölkerung kann nunmehr, z.B. durch Nutzung einer App, sehr niedrigschwellig Meldungen über Missstände im öffentlichen Raum generieren und damit eine elektronische Akte anlegen. Die Meldungen werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes veröffentlicht und ggf. an andere zuständige Stellen zur Abarbeitung weitergeleitet. Die
damit verbundene Erwartungshaltung ist hoch. Das Aufkommen ist jedoch derart hoch, dass eine Beseitigung der gemeldeten Missstände jedenfalls in der Regel nicht rascher erfolgt als zuvor.

Aufgrund der Verordnung über die Gliederung des Bezirksamtes vom April 2018 wurde zum 01.05.2018 die Straßenverkehrsbehörde dem Straßen- und Grünflächenamt zugeordnet. Die heutige Struktur des Friedrichshain-Kreuzberger Ordnungsamtes entspricht grundsätzlich dem Aufbau der anderen Ordnungsämter. Es setzt sich zusammen aus den Bereichen – belastende Verwaltungsakte und Gewerbeangelegenheiten (dort werden Gewerbean-, -um und abmeldungen sowie die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen bearbeitet und die Gewerbeaufsicht ausgeübt), ZAB

– Ordnungswidrigkeiten (dort werden nicht straßenverkehrsrechtliche Verstöße im Gewerbebereich sowie im öffentlichen Raum bearbeitet bzw. geahndet),

– Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (dort kümmert man sich um Tierschutz- und Tierseuchenangelegenheiten sowie die Lebensmittelkontrolle),

– Allgemeiner Ordnungsdienst (Überwachung des öffentlichen Raums in Bezug auf ruhenden Straßenverkehr, Straßenlandsondernutzung, Einhaltung der Regeln in öffentlichen Grünanlagen sowie Haus- und Nachbarschaftslärm),

– Parkraumbewirtschaftung (Aufstellung des Wirtschaftsplans, Überwachung des ruhenden Verkehrs in Parkzonen) sowie nach wie vor der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle.

Das Ordnungsamt verfügt heute über 156 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Zuge der Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde (zunächst kommissarisch) der Leitung des Bereichs belastende Verwaltungsakte und Gewerbeangelegenheiten zugeordnet, auch weil ein Großteil der die ZAB aufsuchenden Kundinnen und Kunden Gewerbedienstleistungen nachfragt. Hier können ggf. in der Zukunft Synergieeffekte erzielt werden.

Gewerbesachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter können kurz- bis mittelfristig Sprechstunden der ZAB wahrnehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB können etwa die Ausgabe von Reisegewerbekarten bearbeiten. Der aufgrund von Langzeiterkrankungen über Jahre hinweg zwangsläufig nur sehr eingeschränkt arbeitsfähige Bereich des Jugend- und Nichtraucherschutzes wird zeitnah wieder mit zwei Personen besetzt werden. Die internen Dienste des Amtes wurden bereits mit einem Personalsachbearbeiter sowie einem Sachbearbeiter für den Wirtschaftsplan verstärkt. In der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist eine Verjüngung des Leitungsbereichs gelungen. Gleichzeitig ist ihr ein eigener Verwaltungsbereich zur kompetenten und reibungslosen Bearbeitung von belastenden Verwaltungsakten
und Ordnungswidrigkeiten zugeordnet worden.

Der Allgemeine Ordnungsdienst wurde in 2017 um 3 Stellen erweitert, die in 2018 besetzt werden konnten. Dies war jedoch nur möglich mit der Maßgabe, dass sie sich indirekt refinanzieren, d.h. es müssen vornehmlich finanziell einträgliche Aufgaben in der Kontrolle des ruhenden Verkehrs wahrgenommen werden. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/19 im Abgeordnetenhaus ist die Finanzierung für die Einrichtung von 11 weiteren Stellen im Rahmen des Aktionsprogramms
„Saubere Stadt“ (sogenannte „Waste Watcher“) zugesagt worden. Bislang sind 4 Stellen davon besetzt worden, die ausgewählten Personen absolvieren demnächst die Grundqualifizierung. Es wird eine erneute Ausschreibung geben.

In der Parkraumbewirtschaftung gehen zeitnah, wahrscheinlich zum 15.10., die neuen Kreuzberger Parkzonen in Betrieb. In diesem Zusammenhang ist neben dem Standort des Amtes im Dienstgebäude in der Petersburger Straße auch ein Standort im Rathaus Kreuzberg eingerichtet worden. Die Einrichtung weiterer Parkzonen in Kreuzberg wird dazu führen, dass künftig zwei Leitungen für die beiden Ortsteile installiert werden, um die Betreuung des größer werdenden Personalkörpers
gewährleisten zu können. Bereits begonnen hat ein Prozess zur Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Außendiensten in Richtung einer Wahrnehmung von Führungsaufgaben.

Das wachsende Amt in diesem Bereich erfordert eine Stärkung dieser Funktionen, auch zur Entlastung der Außendienstleitungen. Derzeit wird für alle Ämter, auch für das Ordnungsamt, ein Personalentwicklungskonzept erstellt, welches insbesondere altersbedingte Abgänge der nächsten Jahre berücksichtigen und Planungen
für einen gezielten Wissenstransfer aufnehmen soll. Auch ist eine Verflachung der Hierarchien insoweit angedacht, als die Führungsebenen zwischen Amtsleitung und Teamleitungen des Innendienstes sowie zwischen Amtsleitung und Leitung der Parkraumbewirtschaftung zurückgebildet werden sollen. Bislang sind eine Innendienstleitung einerseits und eine Außendienstleitung andererseits zwischengeschaltet.

Die Koordinierung zwischen Innen- und Außendienst des Amtes soll weiter verbessert werden. Der Leiter des Bereichs Ordnungswidrigkeiten hat bereits (zunächst kommissarisch) eine dementsprechende Koordinierungsfunktion übernommen. Die einzig verbliebene, demnächst ausscheidende Lebensmittelchemikerin im Amt (ein Berufsbild, welches eher im Landeslabor angesiedelt wird) wird mit einer dringend benötigten weiteren Tierärztin nachbesetzt.

Darüber hinaus wurde bereits ein Anforderungsprofil für die Position einer Hauptsachbearbeiterin/eines Hauptsachbearbeiters Beschwerdemanagement erstellt. Die Stelle soll demnächst besetzt werden. Sie ist bedeutsam, da zur Entlastung der ZAB das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt Online mittlerweile von mehreren Bereichen bedient wird und es insoweit einer Koordination bedarf. Dort wird auch die Aufgabe der Auswertung bzw. Erstellung von Statistiken, beispielsweise
zur effektiveren Beantwortung entsprechender Anfragen politischer Gremien und der Presse, angesiedelt. Dies dürfte sicher auch im Interesse der BVV liegen.

Schließlich hat sich das Ordnungsamt – etwa im Rahmen einer Klausurtagung im Frühjahr – einer aufgabenkritischen Betrachtung unterzogen und Aufgaben identifiziert, die es seit langer Zeit wahrnimmt, für die es bei kritischer Betrachtung jedoch nicht zuständig ist. Als Beispiel ist zu nennen der Erlass von belastenden Verwaltungsakten bei Fehlnutzungen auf Straßenland (diesbezüglich ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig) oder die
Veranstaltungskoordination oder auch die Beantwortung von Beschwerden nach Bearbeitung und Sammlung von Rückläufen aus anderen Ämtern. Im Zuge der Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde zum SGA sind diesbezüglich bereits Fortschritte erzielt worden.

Es wird dahin gehend weitere Absprachen bzw. Vereinbarungen zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung zwischen Ordnungsamt und SGA geben. Diese Veränderungen schaffen zwar Modernisierung und Entlastung, sie sind jedoch nur in eingeschränkter Art und Weise geeignet, den Personalmangel auf der Ebene der Vorgangsbearbeitung sowie beim AOD zu kompensieren; siehe zu 2.

2. Mit welchen (auch von externen Stellen zu verantwortenden) Herausforderungen sieht sich das Bezirksamt bei den Besetzungs- und Qualifizierungsverfahren konfrontiert und wie sollen diese gelöst werden?

Das Ordnungsamt wurde bzw. wird in den letzten Jahren mit zusätzlichen Aufgaben belastet, die personell gar nicht oder kaum untersetzt sind. Dies betrifft insbesondere den Gewerbe- bzw. Gewerbeaufsichtsbereich. Das Spielhallengesetz stellt sich im Vollzug als äußerst aufwändig dar. Insbesondere müssen die diesbezüglichen Verfahren sehr kontrovers mit Betreibern geführt werden. Personell werden dafür seit Jahren junge Regierungsinspektor/innen bzw. Probebeamte eingesetzt, die im Rahmen ihrer Ausbildung rotieren.

In diesem Jahr kommt der Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes mit der Notwendigkeit der aufwändigen Prüfung der entsprechenden Betriebe auf Einhaltung der im Gesetz enthaltenen Standards hinzu. Hierfür soll jeder Bezirk mit 0,5 Stellenanteilen verstärkt werden. Dies ist einerseits überhaupt nicht hinreichend und im Übrigen sind die entsprechenden Mittel auch noch nicht freigegeben, so dass eine Stellenbesetzung bislang nicht möglich war. Ein weiteres Beispiel für
nicht vorhandene Konnexität. Neue Aufgaben kommen, aber Geld und Personal folgen nicht den Aufgaben.

Das Ordnungsamt würde sich gern häufiger an Verbundeinsätzen mit anderen Behörden beteiligen (z.B. mit Polizei, Zoll). Die geringe Personaldecke, Langzeitabwesenheiten aufgrund von Erkrankungen, die eingeschränkte Möglichkeit der zusätzlichen Entlohnung von nächtlichen und sonntäglichen Einsätzen bremsen bislang die entsprechenden Bemühungen.

Die Lebensmittelaufsicht verfügt auch nicht ansatzweise über eine hinreichende Anzahl von Kontrolleur/innen zur Abdeckung der europarechtlich geforderten Kontrollfrequenzen der über 5.000 relevanten Betriebe im Bezirk. 7 Stellen existieren dafür im Amt, 15 würden benötigt, um unter Berücksichtigung
des erforderlichen Zeit- bzw. Arbeitsaufwands die Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen. Bei insbesondere akut auftretenden Tierseuchen, z.B. Geflügelpest, stößt die Veterinäraufsicht an Grenzen. Regelmäßig sind dann Überstunden, z. B. zur Durchführung von Absperrmaßnahmen, aber auch zur Erledigung der zusätzlichen Verwaltungsarbeiten, etc. zu leisten.

Dem AOD wird allzu häufig vorgeworfen, dass er nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nicht präsent ist. Diesbezüglich verbieten bisher Rahmenregelungen im Land Berlin bislang eine Ausweitung. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten um wenige Stunden indes – etwa bis 24:00 Uhr – wäre für Beschäftigte kaum attraktiv, da insoweit nur zeitbezogene Zuschläge greifen würden, im Gegensatz etwa zu einer echten Nachtschicht.

Generell macht das Ordnungsamt die Erfahrung, dass es nicht unbedingt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Selbst wenn es gelingt, Stellen einzurichten bzw. auszuschreiben, ist die Resonanz qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber – insbesondere vor dem Hintergrund der Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, aber auch mit dem Bund sowie mit anderen Bezirken – gering. So haben sich in der ersten Runde des Auswahlverfahrens der Stellen aus dem Programm
„Saubere Stadt“ für 11 Stellen lediglich 4 Personen qualifiziert. Die drei in 2017 im AOD eingerichteten Stellen konnten darüber hinaus erst in 2018 besetzt werden.

Es hatten sich Parkraumüberwachungskräfte beworben, die zwar vom Fachbereich als geeignet erachtet wurden, deren Bewerbungen jedoch zwischenzeitlich von der Beschäftigtenvertretung das Vorhandensein formaler Voraussetzungen abgesprochen worden war. In beiden Außendiensten ist bei der Einstellung von Personal jeweils zwingend auch zu berücksichtigen, dass die VAK entsprechende Grundqualifizierungen anbietet. Die Schulungsplätze sind begrenzt, es gibt zu wenig Dozentinnen und Dozenten und Schulungsräume. Außerdem besteht die VAK darauf, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr frühzeitig namentlich benannt werden.

Dies ist häufig nicht möglich, da die Auswahlverfahren erst kurze Zeit vor der Durchführung der Schulungen formal abgeschlossen werden können. Hier konnten allerdings mittlerweile auf Druck des Bezirksamtes Verbesserungen erzielt werden. Aufgrund der Langzeiterkrankungen etlicher Beschäftigter können viele Aufgaben nicht erfüllt werden bzw. fallen sie den noch verbliebenen Beschäftigten in den jeweiligen Teams anheim. Dies führt dort zu Belastungen.

Nachbesetzungen sind in der Regel nicht bzw. noch nicht möglich, befristete Beschäftigungsverhältnisse sind für die meisten potentiellen Interessenten nicht attraktiv. Die Einrichtung weiterer Stellen ist mühsam. Das Ordnungsamt versucht, über die Fortschreibung des Haushalts 2019 derzeit Stellen für beispielsweise eine weitere Sachbearbeiterin/einen weiteren Sachberabeiter in der Verwaltung des Bereichs VetLeb sowie eine weitere Lebensmittelkontrolleurin bzw. einen weiteren Lebensmittelkontrolleur und außerdem eine Bearbeiterin/ einen Bearbeiter solcher Ordnungswidrigkeiten, die von den zusätzlichen Außendienstkräften („Waste Watcher“) festgestellt werden, finanziert zu bekommen. Die Entscheidung über das zusätzliche Personal wird das BA in Kürze treffen. Vor dem Hintergrund, dass das Ordnungsamt im Jahre 2017 sowohl kameral als auch in der Kosten- und Leistungsrechnung positiv abgeschlossen hat, besteht die Hoffnung, dass sich weitere Verbesserungen in der Personalausstattung realisieren lassen.

Im Zweifel können nur weitere aufgabenkritische Betrachtungen zur Kompensation des Personalbedarfs führen, wobei zu beachten ist, dass das Ordnungsamt im Prinzip ausschließlich gesetzliche Pflichtaufgaben wahrnimmt. Nicht zuletzt anzusprechen ist auch, dass das – wenn auch nicht hinreichend – wachsende Ordnungsamt Arbeitsplätze benötigt, d.h. Büros für die Sachbearbeiter/innen sowie Umkleiden, Schreib- und Aufenthaltsräume für das zusätzliche Personal in den Außendiensten. Wie die zuständige Serviceeinheit Facility Management mitteilt, stehen kurz- bis mittelfristig, abgesehen von der aktuell für die Parkraumüberwachung in Kreuzberg gefundenen Lösung im Rathaus in der Yorckstraße, keine entsprechenden räumlichen Kapazitäten zur Verfügung. Dabei unterschreitet das Ordnungsamt bereits jetzt den vorgegebenen Flächenansatz pro Mitarbeiter/in.

3. Wieso informiert das Bezirksamt nicht zuerst die BVV über die Einrichtung einer – seit geraumer Zeit von der BVV geforderten – Fahrradstaffel beim Ordnungsamt, sondern verbreitet diese wichtige Information zunächst nur bei Facebook?

Bereits zur letzten BVV im August wurde eine Anfrage zu diesem Aspekt mit dem Hinweis beantwortet, dass die Fahrradstreifen in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen. Daher war die gesamte BVV über diesen Fakt bereits vor der kurzen Meldung auf Facebook informiert. Die Fahrradstreifen bestehen aus Beschäftigten des AOD, die sich freiwillig – eine andere Möglichkeit steht personalrechtlich nicht zur Verfügung – bereit erklärt haben, daran mitzuwirken. Seit Beginn des Monats September gilt ein konkreter Einsatzplan, der die entsprechende Einteilung wiedergibt.

Danach hat derzeit jede Dienstgruppe 3 Radfahrerinnen/Radfahrer (insgesamt existieren also 6 Radfahrerinnen/Radfahrer). Aufgrund von freien Tagen/Urlaub/nicht vorhersehbaren Krankheiten ist pro Gruppe i. d. R. eine Doppelstreife als Fahrradstreife im Einsatz. Der Einsatzplan bildet die Grobplanung ab. Z.B. können größere Aktionen, die den Einsatz einer größeren Zahl von Beschäftigten erfordern, dazu führen, dass die Planung nicht umgesetzt werden kann. Die betreffenden Personen durften entsprechend der Festlegung im BA unter der Voraussetzung eingestellt werden, dass sie sich indirekt selbst finanzieren. Ihre Tätigkeit wird daher auch in Abstimmung mit dem Steuerungsdienst begleitet. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht daher die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, weil allein dieser Schwerpunkt die Refinanzierung der Stellen sichert.

Aus dem aktuellen Auswahlverfahren für den AOD (Aktionsprogramm „Saubere Stadt“) sind 4 einzustellende Personen hervorgegangen. Alle wurden im Verfahren gefragt, ob sie (freiwillig) bereit wären, mit Fahrrädern unterwegs zu sein. Dies haben sie bejaht. Sie können daher künftig (ab etwa Februar 2019) in der Planung der Fahrradstreifen berücksichtigt werden. Damit werden u. a. auch Fahrradstreifen in Grünanlagen stärker als bisher möglich, da insbesondere in der wärmeren Jahreszeit auf unseren Grünflächen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten zur Vermüllung/Verschmutzung führen, die stärker geahndet werden sollen.

Zu den Aufgaben
4. Wieso ist der Allgemeine Ordnungsdienst zu den Dienstzeiten zwischen 6 und 22 Uhr telefonisch zur Annahme von Anzeigen, Meldungen oder Beschwerden nur sporadisch erreichbar? (Zum Hintergrund: Eine stichprobenartige Erhebung hat ergeben, dass von 50 Anrufen im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und April 2018 das Ordnungsamt lediglich in 11 Fällen erreichbar war).

Die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes ist direkt für die Bevölkerung zu erreichen. Anrufe bei der Koordination unter der veröffentlichten Telefonnummer 90298-4313 werden nicht umgeleitet, während Anrufe beim Ordnungsamt generell (unter der Telefonnummer 90298-2246) zunächst beim Service-Center des IT-Dienstleistungszentrums des Landes Berlin landen. Soweit dort keine Beauskunftung möglich ist, werden Anrufe an die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
(ZAB) weitervermittelt. Dies geschieht jedoch ausschließlich während der normalen Tagesdienstzeiten von Montag bis Freitag.

Die Koordination des Außendienstes steht wiederum in unmittelbarer Verbindung zu den sich auf der Straße befindenden Beschäftigten, so dass jeweils ohne Verzögerungen beispielsweise per Telefon gemeldete Gefahrenstellen beseitigt werden können. Zudem befindet sich die Koordination zeitweise, z. B. bei bestimmten besonders aufwändigen Einsätzen, auch selbst „auf der Straße“, so dass auch in dieser Zeit eine Erreichbarkeit für Anrufer/innen nicht möglich ist. Ist die Koordination nicht erreichbar, so ist ein Ansagetext geschaltet, der auf die Polizei verweist. Für sämtliche denkbaren dringenden Angelegenheiten wie Verkehrsbehinderungen, Winterglätte etc. ist parallel, mindestens aber auch subsidiär auch die Polizei ebenso zuständig wie das Ordnungsamt.

Das Telefon wird während jeder Schicht von 1 anwesenden Koordinatorin bzw. 1 anwesenden Koordinator bedient. Diese Person steht per Mobilfunk im Kontakt mit den auf der Straße befindlichen Beschäftigten. Sie steht ggf. im Dienstgebäude befindlichen Beschäftigten für die Erstellung von Berichten oder aber beispielsweise zur Bewältigung von Übergriffen zur Verfügung. Selbstverständlich gelten auch für die Koordination Pausenzeiten und sie erledigt Toilettengänge.

Es handelt sich jeweils um nur eine Person. Das Ordnungsamt verfügt nicht über eine Wache, wie sie z.B. die Polizeiabschnitte eingerichtet haben. Erst recht existiert keine Leitzentrale, welche mit einer Vielzahl von Personen besetzt wäre, um Anrufe entgegenzunehmen. Das Abziehen einer weiteren Person zur Entgegennahme von Anrufen würde die Präsenz auf der Straße reduzieren, was ich für nicht verantwortbar halte. Das Bürgertelefon wird beispielsweise auch dann nicht bedient, wenn alle im Dienst befindlichen Außendienstkräfte für längere Zeiträume in jeweils aktuellen Maßnahmen gebunden sind und auf Anrufe mit hinzukommenden Meldungen ohnehin nicht reagieren könnten. Insofern ist der Ansagetext mit dem Verweis an die Polizei einzig hilfreich und sinnvoll für das jeweilige Anliegen der Bürgerin bzw. des Bürgers.

5. Aufgrund welcher Erkenntnisse kommt das Bezirksamt zu der Aussage, dass die Anforderung eines Abschleppwagens einen erheblichen Zeitaufwand darstelle und daher die Umsetzung von Falschparkern nur schwer möglich sei, während die Polizei in der Lage ist, regelmäßig in weniger als einer halben Stunde einen Abschleppwagen anzufordern und auch die Abschleppdienste laut eigener Aussage freie Kapazitäten für zusätzliche Umsetzungen haben?

Die Ausschreibung der Umsetzungsleistungen erfolgt zentral durch die Polizei. Die Vergabe erfolgt jeweils in Losen, d.h. für bestimmte Bezirke bzw. Gebiete erhält jeweils ein Umsetzungsunternehmen den Zuschlag. Vorgabe in der Ausschreibung ist eine Reaktionszeit von 30 Minuten. Diese Reaktionszeit wird häufig ausgeschöpft, manchmal unterschritten, selten überschritten. Dies sind unsere Erfahrungen. Zu den Erfahrungen der Polizei können wir zumindest aus eigener Wahrnehmung wenig sagen. Ein Umsetzungsvorgang inklusive Reaktionszeit des Abschleppunternehmens und Entfernung des umzusetzenden Fahrzeugs nimmt jedenfalls selten weniger als 1 h in Anspruch und bindet in dieser Zeit die eingesetzten Kräfte. Dass die Abschleppdienste insbesondere nachmittags und abends freie Kapazitäten haben, haben wir mit beiden im Bezirk tätigen Firmen diskutiert und die Zusammenarbeit wird entsprechend angepasst, siehe dazu zu Punkt 6.

Bislang ist es in der Praxis so, dass zwischen Montag und Freitag vormittags eine Vielzahl von Verkehrsbehinderungen durch die Polizei an das Ordnungsamt weitergeleitet werden mit der Bitte, diese im Rahmen der Kapazitäten abzuarbeiten. Daraus ergibt sich jeweils eine Mehrzahl von Umsetzungen und mithin die stärkere Inanspruchnahme der Abschleppdienste. Nachmittags und abends hat sich das Ordnungsamt verstärkt anderen Aufgaben wie der Kontrolltätigkeit in Grünanlagen oder der Straßenlandsondernutzung gewidmet. Auch diese Aufgaben dürfen nicht vernachlässigt werden, andernfalls wird es aufgrund von entstehenden Lücken in der Kontrollfrequenz zu vermehrten Beschwerden diesbezüglich kommen.

6. Wie ist der Sachstand bezüglich des Beschlusses der BVV (DS/0781/V) eine Kooperation zwischen Ordnungsamt und Abschleppdiensten zu prüfen und ggf. einzurichten, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen?

Zur Drucksache 0781 ist eine Vorlage in Vorbereitung, in der über den Stand der Dinge diesbezüglich berichtet wird. Es kann aber auch hier bereits berichtet werden, dass am 06.09.2018 in einem Gespräch mit beiden unserem Bezirk zugeordneten Abschleppdiensten (Steinbock und Rudolph) konkrete Absprachen zur Inanspruchnahme der freien Kapazitäten dieser Firmen an Nachmittagen und Abenden getroffen worden sind. Es stehen dann beispielsweise auch zwei Umsetzer pro Firma zur Verfügung, um regelmäßige gezielte Aktionen in Straßen durchzuführen, in denen Verkehrsverstöße mit Behinderungen oder gar Gefährdungen, die eine Umsetzung rechtfertigen, zu erwarten bzw. bekannt sind. Eine erste derartige Aktion findet bereits in dieser Woche statt.

7. Wie häufig und in welchen Gebieten des Bezirks führt das Ordnungsamt Streifendienste nach 22 Uhr durch?

Der Allgemeine Ordnungsdienst hat in den letzten Jahren jeweils in den Sommermonaten zwischen Mai und September regelmäßig an Freitagen und Samstagen bei warmem Wetter sogenannte Spätspätdienste bis 24 Uhr durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden dabei Schankvorgärten der Gastronomiebetreibe auf Einhaltung der genehmigten Flächen und insbesondere der beauflagten Sperrzeiten bis 22 Uhr kontrolliert, und zwar vornehmlich im Simon-Dach-Kiez aufgrund einer erheblichen diesbezüglichen Beschwerdelage, teilweise aber auch in anderen, vornehmlich touristisch geprägten Gebieten (Wrangelkiez, Adalbert- und Oranienstraße im Ortsteil Kreuzberg), in denen es erfahrungsgemäß abends zu gehäuften Verstößen in Bezug auf ruhenden Verkehr, Straßenmusik, Jugendschutz und Lärm kommt. Die Zahl der Betriebe mit Sperrzeiten bis 22 Uhr ist übersichtlich. Die Einsätze können insofern als erfolgreich bewertet werden. Straßenrechtlich angeordnete
Sperrzeiten bis 23 Uhr bzw. bis 24 Uhr in anderen Betrieben können aufgrund des bis 24 Uhr zu beendenden Dienstes nicht überwacht werden.

Sollte es zu einer Änderung der berlinweiten Regelung zu Dienstzeiten des AOD in Richtung einer regulären Ausweitung des Dienstes bis 24 Uhr kommen, was im Rahmen der Einrichtung der Stellen im Programm „Saubere Stadt“ derzeit diskutiert wird, wird eine Präsenz, wie sie derzeit tagsüber existiert, auch spätabends gewährleistet werden können. Ich gehe davon aus, dass dann wiederum die Themen ruhender Verkehr, Straßenmusik, Jugendschutz, Schankvorgärten und Lärm, aber auch Vermüllungen, im Vordergrund abendlicher Streifentätigkeit stehen werden. Mit der Landesbene werden wir die Auseinandersetzung zu führen haben, dass die Beschränkung auf das Thema Müll nicht allein den in unserem Bezirk festgestellten Bedarfen entspricht.

Prioritätensetzung
8. Welche Prioritätensetzung und welche Kriterien lagen dem Personaleinsatz der Mitarbeitenden des Ordnungsamts im Jahr 2017 zu Grunde? Welche Änderungen wurden diesbezüglich 2018 bereits vorgenommen?

Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Ordnungsamts drängen sich im Wesentlichen von außen auf, insbesondere manifestieren sie sich durch das Aufkommen von Meldungen im Anliegenmanangementsystem Ordnungsamt Online. Im Bereich belastende Verwaltungsakte bzw. Gewerbe stand bereits 2017 der Vollzug des Spielhallengesetzes vom 20.05.2011 sowie des in diesem Zusammenhang erlassenen Mindestabstandsumsetzungsgesetzes vom 22.03.2016 im Vordergrund. Mit Ablauf des 31.07.2016 hatten die bisherigen Spielhallenkonzessionen ihre Gültigkeit verloren. Nach neuem Recht müssen Spielhallen einen Abstand von mindestens 200 m zu Schulen sowie von 500 m zueinander einhalten. Demnach müssten viele Spielhallen schließen, die Betreiber versuchen sich jedoch mit großem Engagement, sich mittels Widersprüchen gegen Bescheide, mit Eilanträgen, Klagen etc. dagegen zu wehren. Mit diesen Einwendungen beschäftigt sich das Ordnungsamt mit Unterstützung des Rechtsamtes intensiv, und zwar sowohl in 2017 als auch in 2018.

Im Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht stand bzw. steht neben dem Alltagsgeschäft der Lebensmittelkontrolle die Bekämpfung von Tierseuchen im Vordergrund. Bereits im Jahre 2016, sich fortsetzend in 2017, hatte sich in Berlin die Geflügelpest H5N8 ausgebreitet und Wildvögel dahingerafft bzw. bedroht. Es mussten Vorsichtsmaßnahmen wie die Einrichtung von Sperrgebieten, in denen Verhaltensmaßregeln für Vogelhaltungen galten und in denen auch gehaltene Katzen
und Hunde nicht frei umherlaufen durften, angeordnet werden. In 2018 droht nunmehr die Afrikanische Schweinepest, eine zwar für den Menschen ungefährliche, aber für Wild- und Hausschweine tödliche verlaufende Seuche, die über Osteuropa eingeschleppt wird. Erste Fälle sind jüngst in Belgien aufgetreten. Auch hier sind Maßnahmen zur Absperrung von Fundorten, zum Abtransport toter Tiere, zur Desinfektion sowie zur Eindämmung der Ausbreitung schon jetzt in Berlin zumindest vorzubereiten.

In der Parkraumbewirtschaftung wurde in 2017 die Parkzone 51 – Rudolfkiez bzw. Oberbaumcity – eingerichtet und sorgt dort – insbesondere auch an Veranstaltungstagen der Mercedes-Benz-Arena bzw. bzgl. solcher anderer Veranstaltungsorte für eine erhebliche Entlastung betreffend Parksuchverkehre.

Im Jahre 2018 richten wir erstmals in Kreuzberg, und zwar im Bergmann – sowohl als auch im Viktoriakiez, Parkraumbewirtschaftungszonen ein. Was den Allgemeinen Ordnungsdienst anbelangt, gab bzw. gibt es – nachdem schon seit Jahren aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten eine gleichmäßige reguläre Bestreifung aller Straßen und Parks des Bezirks nicht mehr möglich ist – sowohl thematische als auch örtliche – Schwerpunktbereiche, die i.d.R. zunächst temporär geplant sind, sich aber häufig verstetigen.

Schon seit 2016 steht im Bereich des ruhenden Verkehrs die schwerpunktmäßige Feststellung und Ahndung von Parkverstößen auf Radverkehrsanlagen im gesamten Bezirk im Vordergrund. Im Bereich Straßenlandsondernutzung ist insbesondere in den touristisch interessanten Gebieten auch in 2017 die Überwachung der Einhaltung des vom Bezirksamt im Jahre 2012 beschlossenen Sondernutzungskonzepts ein Thema gewesen. Aufgrund der entsprechenden Beschwerdelage wird dabei insbesondere auf die Einhaltung der Mindestdurchgangsbreiten für Passanten geachtet.

Darüber hinaus wurde in 2017 die wachsende Obdachlosigkeit sehr deutlicher Weise im öffentlichen Raum wahrnehmbar und mithin Thema für den AOD. Dieser versucht seither, vornehmlich im Zusammenwirken mit anderen Stellen wie Sozialamt, SGA und Polizei zumindest größere Ansammlungen campierender Personen aufzulösen, insbesondere dort, wo Schäden an der Substanz von Grünanlagen entstehen, Ratten vermehrt auftreten und uns Beschwerden über Lärm und andere Störungen erreichen. Es handelt sich wohlgemerkt um eine Problematik, die mit ordnungsbehördlichen Mitteln nicht prinzipiell gelöst, sondern auf die nur punktuell und erfahrungsgemäß ohne nachhaltige Wirkung reagiert werden kann.

In 2018 ist für den AOD die Umsetzung des BVV-Beschlusses Drucksache 0385 mit der Aufforderung, die Kontrollschwerpunkte vor Grundschulen gemeinsam mit der Polizei zu erhöhen, als weiterer Schwerpunkt hinzugekommen. Seit Anfang 2018 ist das Ordnungsamt in jeder Woche an mehreren Tagen – außer in den Schulferien – mal mit der Polizei, mal ohne sie – vor einer anderen Grundschule präsent und kümmert sich insbesondere darum, dass dort nicht in zweiter Reihe oder gar auf Gehwegen geparkt oder gehalten wird, dass Feuerwehrzufahrten freigehalten werden etc. Bis Ende des Jahres wird jede Grundschule mindestens für eine Woche Einsatzort des Außendienstes gewesen sein. Die Resonanz ist bislang sehr positiv. Sowohl die Elterngremien als auch die Schulleitungen begrüßen das Tätigwerden des Ordnungsamtes.

9. Wieso wurden vom 1. Januar 2017 bis 27. März 2018 laut Antwort des Bezirksamts auf die Schriftliche Anfrage SA/170/V mit 82 Fahrzeugen weniger Fahrzeuge umgesetzt als 2016 mit 93 Fahrzeugen (SA/045/V), obwohl das Bezirksamt am 29. August 2017 in der Pressemitteilung 118 (https://www.berlin.de/bafriedrichshainkreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.625733.php) mitgeteilt hat, „in dieser Legislaturperiode verstärkt Radwege bzw. Radstreifen sowie Fußgängerüberwege bzw. Gehwegquerungen auf verkehrswidriges Parken zu kontrollieren“ und „auf Radstreifen geparkte Fahrzeuge konsequent umsetzen“ zu lassen?

Zunächst einmal bedeutet die reine Zahlenangabe zu Umsetzungen keinesfalls, dass die Kontrolltätigkeit bezüglich Radverkehrswegen nachgelassen hat bzw. zurückgefahren wurde. Wie schon zu Punkt 8. ausgeführt, handelt es sich bei der Überwachung der Radverkehrsanlagen seit geraumer Zeit um einen von mehreren Schwerpunkten des AOD. Nicht immer können festgestellte Verstöße zur Umsetzung von Fahrzeugen führen. Auch bindet eine einzelne Umsetzung die Beschäftigten
i.d.R. für ca. 1 Stunde, in dieser Zeit können in dem jeweiligen Gebiet weitere Verstöße nicht festgestellt, Strafzettel nicht verteilt werden. Von der Systematik her arbeitet der AOD vormittags i.d.R. zunächst Vbh (=Verkehrsbehinderung)-Aufträge der Polizei ab. Diese betreffen häufig Feuerwehrzufahrten
aber auch Straßenbaustellen oder Baumschnittarbeiten mit temporären Haltverboten.

Dort muss jeweils vorrangig und unverzüglich umgesetzt werden, damit die Arbeiten überhaupt stattfinden können. Die Zahl der Umsetzungen insgesamt (2016: 1575, 2017: 1566) hat sich jedenfalls zwischen 2016 und 2017 kaum verändert und auch 2018 haben wir schon jetzt über 1100 Umsetzungen veranlasst. Anzumerken ist auch, dass die in letzter Zeit zunehmende Einrichtung von Radverkehrsanlagen keineswegs mit einem dementsprechenden Personalzuwachs einhergeht.

Wer Verkehrsmaßnahmen fordert und dadurch indirekt veranlasst, muss auch im Blick haben, dass die entsprechende Überwachung gewährleistet wird. Dafür ist jeweils Personal in hinreichendem Umfang erforderlich. Der nunmehr stattfindende Personalaufwuchs von 11 Stellen im Rahmen des Aktionsplans saubere Stadt sieht jedoch vor, dass es gar keine Verstärkung des Personals für Kontrollaufgaben im ruhenden Verkehr geben soll.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.09.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*innen: Dr. Thomas Weigelt Dr., David Hartmann, Filiz Keküllüoglu

 

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