Antrag

Initiator*innen: B’90/Die Grünen, Filiz Keküllüoğlu, Jutta Schmidt-Stanojevic, Dr. Wolfgang Lenk

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Kategorisierung von Kindern in Schulen und KiTas als „Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache“ abgeschafft und stattdessen durch die Nennung der Sprachen ersetzt wird, die sie sprechen, da dies der Lebensrealität der Schüler*innen entspricht.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen unabhängig ihrer Herkunft und ihrer Fähigkeiten in anderen Sprachen in KiTas und Schulen entsprechend ihres Bedarfs in der deutschen Sprache gefördert werden. Dazu soll die Bildungsverwaltung ein „Sprachförderkonzept Deutsch“ entwickeln und (besser) kontrollieren, dass die hierfür vorgesehenen finanziellen Zuwendungen für die Schulen ausschließlich für die Lehrer*innen- Stunden zur Deutschförderung eingesetzt werden.

Begründung:

Die Markierung in Schulen und Kitas in nichtdeutsche Herkunftssprache können auf Grund ihrer Pauschalität und Ungenauigkeit nicht als ein sinnvolles Instrument der Bildungsförderung gelten und tragen in der Öffentlichkeit zu falschen Annahmen über die Qualität einer Schule bei. Außerdem gibt die Markierung auch nicht wieder, dass viele dieser Kinder in Berlin geboren sind und mehrsprachlich aufwachsen.

Gemäß § 17 der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I – VO) sind Schulen angehalten, bei allein Schüler*innen, „deren Kommunikationssprache innerhalb der Familie nicht Deutsch ist“ und die „erkennen lassen, dass sie dem Unterricht nicht oder nur unzureichend folgen können“, den „Umfang der deutschen Sprachkenntnisse“ festzustellen, um „zusätzliche Sprachfördermaßnahmen“ vom Land gefördert zu bekommen. Sowohl dieser Paragraph der Verordnung als auch deren praktische
Umsetzung sind aus folgenden Gründen problematisch:

1) Es gibt durchaus monolinguale Kinder, die sich ausschließlich auf Deutsch mit ihren Familien unterhalten und dennoch nicht den schulischen Erwartungen im Hinblick auf die Deutschkenntnisse entsprechen. Ihr Bedarf an sprachlicher Förderung wird laut § 17 Sek I – VO nicht in den Blick genommen.

2) Die Umsetzung des § 17 Sek I – VO erfolgt nicht flächendeckend entsprechend der hier aufgeführten Vorgaben:

a) Es kommt unter Umständen vor, dass allein aufgrund von diskriminierenden Zuschreibungspraktiken Schüler*innen der Kategorie „nichtdeutsche Herkunftssprache“ zugeordnet werden – unabhängig ihres tatsächlichen sprachlichen Vermögens im Deutschen – allein basierend auf z.B. phänotypische Merkmale, des Namens, der familiären Migrationsgeschichte.

b) Auch ist es nicht unüblich, dass die für den DaZ- Unterricht vorgesehenen Mitteln nicht eins zu eins auch in den DaZ-Unterricht, sondern z.B. in Vertretungsstunden fließen. Diese Praxis entspricht nicht dem Ziel des § 17 Sek I – VO. Weil Schulen explizite und implizite Erwartungen an die Sprachpraxis im Deutschen an die Schüler*innen stellen – auch in Fächern, in denen es nicht um die Sprache geht, ist es aus Gesichtspunkten der Bildungsgerechtigkeit notwendig, dass Schüler*innen durch eine geeignete, tatsächlich an ihren Bedarfen orientierte Förderung in der deutschen Sprache eine Kompensation erfahren – unabhängig von diskriminierenden Zuschreibungen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.11.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*innen: Filiz Keküllüoğlu, Jutta Schmidt-Stanojevic, Dr. Wolfgang Lenk

 

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