Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Tobias Wolf

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Übertragung des Baerwaldbades an das Land Berlin?

2. Wie ist der Stand hinsichtlich des Sanierungsgutachtens, welches eigentlich bereits letztes Jahr in Auftrag gegeben werden sollte?

3. Hat das Bezirksamt andere Schritte unternommen um die Übertragung an das Land Berlin und damit einen zukünftigen Betrieb des Baerwaldbades zu ermöglichen?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

Zu Frage 1:
Ich erlaube mir sozusagen zur Frage 1 denselben Text zu antworten, weil da sind glaube ich die Antworten auf alle Aspekte, die die beiden Fragestellungen beinhalten, enthalten. Der Heimfall des Erbbaurechts an dem Baerwaldbad wurde vom Bezirksamt mit Schreiben vom 24.09.2018 gegenüber dem vom Insolvenzgericht für den TSB e.V. eingesetzten Insolvenzverwalter erklärt und am 11.12.2018 mit dem Insolvenzverwalter notariell beurkundet. Die notarielle Beurkundung mit der dinglichen Rückübertragung des Erbbraurechts auf das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, ist am 19.12.2018 wirksam geworden.

Gleichzeitig ist mit dem 19.12.18 der Nutzen-Lastenwechsel eingetreten. Die erforderlichen Schritte für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Erbbaugrundbuch sind veranlasst. Der ehemalige Erbbaurechtsnehmer, also der TSB e.V., verweigert jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Herausgabe des Baerwaldbades. Auch die Frage, ob der TSB e.V. in dem Gebäude noch Verträge mit weiteren Personen geschlossen hat, wurde bisher nicht beantwortet. Gerichtliche Schritte zur Herausgabe wurden durch das Bezirksamt bereits eingeleitet.

Ergänzend noch der Hinweis, dass Anfang Januar ein vom Bezirksamt anberaumter Termin zur Herausgabe der Liegenschaft durch den TSB e.V. abgesagt wurde. So, jetzt mache ich mit der Anfrage von Herrn Wolf weiter, das war auch die erste. Zur zweiten Frage von Herrn Wolf.

Zu Frage 2:
Der Auftrag für das Bausubtanzgutachten sollte bereits 2018 vergeben werden. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Finanzierung entgegen der vorhergehenden Programmvormerkung abgelehnt. Auch ein Brief der Stadträte Schmidt und Hehmke an Frau Senatorin Lompscher hat daran zunächst nichts geändert. In einem erneuten Termin am 04.02.2019, also nächste Woche, wird das Bezirksamt gemeinsam mit der BIM und der Senatsverwaltung für Finanzen das weitere Vorgehen auch zum Bausubstanzgutachten erörtern.

In Rede steht, dass eine Machbarkeitsstudie durch die BIM beauftragt wird. Die Finanzierung der Studie ist mit den beteiligten Senatsverwaltungen und der BIM zu klären. Also auch im letzten Gespräch mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM war die Rede davon, dass diese Frage hier geklärt werden soll. Es ist völlig klar, dass es eine Sanierung ohne vorhergehende Machbarkeitsstudie nicht geben kann und ich glaube auch, sozusagen diese Unklarheit im Übergang, was
den Heimfall betrifft, war Anlass für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, hier zunächst die Mittelzusage nicht zu machen. Also insofern ist da nichts verloren und wir sind da weiter im Gespräch.

Zu Frage 3:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 enthalten, ist die Übertragung an das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, mit Wirkung vom 19.02.2018 erfolgt. Der Bezirk steht bereits in Gesprächen mit der BIM, der Senatsverwaltung für Finanzen und weiteren Senatsverwaltungen mit dem Ziel, das Baerwaldbad zu sanieren und zukünftig den Schwimmbetrieb wieder aufnehmen zu können. Ein ad-hoc-Antrag zur erneuten Clusterung des Objektes wurde vom Bezirksamt am 20.09.2018 gestellt. Nach Abstimmung von Grundstücks- und Verfahrensfragen mit der BIM hat die Senatsverwaltung für Finanzen der ad-hoc-clusterung am 01.11.2018 zugestimmt. Die Frist zur Votierung durch die Senatsfachverwaltungen ist am 25.01.2019 abgelaufen, es liegen keine gegenteiligen
Votierungen vor, sodass in der Februar-Sitzung des Portfolio-Ausschusses darüber abschließend beschlossen werden kann.

Der Bezirk hat keine Möglichkeit, das Bad einer Fachnutzung in eigener Verantwortung zuzuführen. Das Baerwaldbad soll nach Auffassung des Bezirksamtes im Land Berlin gehalten und an die Berliner Bäderbetriebe übertragen werden mit der Perspektive der Sanierung und Wiederinbetriebnahme. Bis zu einer endgültigen Klärung der Machbarkeit und Finanzierung der Sanierung sollte das Bad nach Auffassung des Bezirksamtes ins Eigentum des Landes Berlin überführt werden und ggf. auch dann für eine Zwischenzeit in Sondervermögen Daseinsvorsorge, aber die Votierung des Portfolie-Ausschusses steht im nächsten Monat an und nach dieser Votierung ist dann klar, wohin die Reise geht.

Frau Gerold: Herr Hehmke, Sie hatten auf meine Nachfrage im September in Bezug auf das Fachvermögen gesagt, dass es keine finanziellen und personellen Ressourcen gibt, das Baerwaldbad in einem bezirklichen Fachvermögen zu halten und jetzt ist ja durch den Ausfall, Auslösung des Heimfalls und die Nichtzusage der Landesebene aber letztlich diese Gefahr ja doch gegeben.

Wie schätzen Sie denn derzeit die finanziellen und die weiteren Ressourcen in den Fachämtern dazu ein?

Zu Nachfrage 1:
Sehr geehrte Frau Gerold, daran hat sich gar nichts geändert. Das Bad ist nicht in irgendeinem Fachvermögen, auch nicht im Fachvermögen Sport. Mit der Senatsverwaltung für Finanzen wurde geklärt, dass mit dem Heimfall dieses Bad ins Finanzvermögen des Bezirksamtes fällt, damit ist es nicht in der Bauwertsbestandsliste, damit gibt es keine BuW-Kosten die anfallen und abgezogen werden. Das Bad ist de facto bei uns vorübergehend „geparkt“, um das kenntlich zu machen und die weiteren Geschicke des Bades werden im Land Berlin politisch entschieden und der nächste Schritt ist dann der Portfolio-Ausschuss im nächsten Monat, der sich zu unserem Antrag verhalten muss und wofür wir votiert haben, habe ich Ihnen gerade dargelegt.

Ansonsten, die Kosten, die jetzt anfallen, ich habe Ihnen die Wintersicherung als Beispiel genannt, das Taubennetz, ich habe Ihnen die Gebäudeversicherung benannt, werden separat erfasst und wir werden diese Dinge dann Anfang nächsten Jahres zur Basiskorrektur bei SenFin anmelden und sind darüber im Gespräch, dass dieses genauso wie ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der für die Übergangszeit hier die BIM beauftragt, im Interesse des Landes Berlin und auch in unserem Interesse zu handeln, dass diese Kosten, die lässt sich die BIM natürlich auch vergüten, die machen das nicht umsonst, basiskorrigiert werden.

Herr Nöll:
Ich habe noch eine Nachfrage, weil mir aufgefallen ist, dass Sie sich bei der Frage der Basiskorrektur bewusst bedeckt gehalten haben. Basiskorrektur, ich formuliere es ja gerne so, dass es auch alle Gäste verstehen, bedeutet, dass die Kosten, die dem Bezirk entstehen, letztendlich dann von SenFin gedeckt werden, wir sozusagen nur in Vorlage treten. Haben Sie da eine fixe Zusage? Ja oder nein?

Zu Nachfrage 2:
Wie so oft im Leben ist das Gegenstand von Verhandlungen. Die SenFin hat sich dahingehend geäußert, dass es in jedem Falle für ein Geschäftsbesorgungsvertrag, den wir mit der BIM abschließen, eine Basiskorrektur geben wird, in vollem Umfang. Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag würde auch nicht unterschrieben werden ohne Zustimmung der SenFin und für die Kosten, die außerhalb der Geschäftsbesorgung entstehen, also Taubennetz, Gebäudeversicherung, was ich Ihnen genannt habe, die werden wir natürlich auch zur Basiskorrektur anmelden.

Nein, wir haben keine schriftliche Zusage mit Stempel und Unterschrift des Finanzsenators, aber wir sind mit der SenFin im Gespräch und in Bezug auf den Geschäftsbesorgungsvertrag ist das mündlich in der letzten Sitzung, die wir dazu hatten, so verkündet worden. Unabhängig davon bin ich natürlich dankbar, wenn alle Fraktionen Ihre Kontakte zur Landesebene nutzen, um sozusagen das, was hier sozusagen mündlich in Aussicht gestellt wurde, dann auch Wirklichkeit werden zu lassen.

Herr Vollmert:
Herr Hehmke, hätte das Bezirksamt die Möglichkeit gehabt, die offenen Fragen der Landesebene erst zu klären, nachdem der Heimfall angeboten wurde oder bestand hier eine zeitliche Frist? Und meine zweite Nachfrage geht dahin, auch zu einer Zeitschiene, wir sind ja durchaus erprobt, auf rechtlichem Wege Schlüssel herauszufordern oder Gebäude oder Schiffe und aufgrund dieser vielfältigen Erfahrung können Sie uns pi mal Daumen sagen, welchen Zeitraum diese rechtlichen Schritte in Anspruch nehmen werden? Danke.

Zu Nachfrage 3:
Also die Causa Baerwaldbad hat ganz viele Implikationen. Da sind bauliche Fragen zu klären, da sind rechtliche Fragen zu klären, da sind Zukunftsfragen zu klären, was die Nutzung betrifft, da sind Fragen zu klären, die den jetzigen oder den ehemaligen Erbbaurechtsnehmer betreffen. Insofern ist das etwas Prozesshaftes und die Dinge werden so besprochen und so bearbeitet und so verhandelt, wie sie anstehen und wie die Terminlage der Institutionen im Land Berlin
ist. Seit meinem ersten Tag im Amt ist dieses Baerwaldbad für mich eine große Herausforderung und kostet sehr viel Zeit und Kraft, auch mein Büro und auch, was die Verwaltung betrifft und nicht nur in der Sportforderung, sondern insbesondere auch im Bereich Facilitymanagement.

Insofern richtete sich meine Tätigkeit darauf, hier eine Perspektive für dieses Bad herbeizuführen. Und um eine Perspektive für dieses Bad zu bekommen, war es wichtig, dass dieses Bad zurückkommt in die Verfügungsgewalt der öffentlichen Hand. Das ist am 19.12. abschließend mit der notariellen Beurkundung und der Zustimmung des Insolvenzverwalters geschehen. Es ist jetzt in der öffentlichen Hand, und zwar ganz und gar. Zunächst im bezirklichen Finanzvermögen und der Portfolio-Ausschuss wird im nächsten Monat – hoffentlich – entsprechend unseres Wunsches eine Entscheidung treffen und diese Entscheidung wird dann so sein, dass klar ist – hoffentlich zu diesem Zeitpunkt – wohin die Reise geht und ob dieses Bad mit der Perspektive Bäderbetriebe versehen wird, ob es hier noch eine andere Zwischenlösung geben wird, bis Machbarkeitsstudien und weitere Planungen und die Finanzierung geklärt sind, was relativ wahrscheinlich ist im Moment, aber sozusagen der nächste große entscheidende Schritt ist die Entscheidung des Portfolio-Ausschusses. Insofern haben wir keine Zeit versäumt, irgendetwas zu tun.

Seit Januar 2017 arbeite ich an diesem Thema und ich finde, wir haben jetzt hier einen großen Erfolg erlangt und das war nicht ganz einfach und ich bin auch froh, dass sich die Gespräche mit dem Land Berlin in diesem Zeitraum auch so entwickelt haben, dass ein ernsthaftes Interesse auch deutlich geworden ist an dieser Immobilie. Also die Liegenschaftspolitik des Landes Berlins hat sich geändert schon vor einigen Jahren, aber in Bezug auf diese Immobilie ist, glaube ich, die Haltung des Landes Berlin im Jahr 2018 noch mal deutlicher geworden als im Jahr 2017, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Also Zeitfenster rechtlich: Also wir verlangen als Eigentümer die Herausgabe des Bades und da ist noch der ehemalige Erbbaurechtsnehmer drin und verweigert die Herausgabe. Wir sind dabei, eine Räumungsklage vorzubereiten und einzureichen und wie lange das dann dauert, entscheidet das zuständige Gericht.

Herr Wolf:
Ja, erst mal vielen Dank für die Übersicht. Also ob das jetzt ein Erfolg ist, dass das Bad wieder beim Land gelandet ist, was dafür notwendig ist, um dieses Bad zu sanieren und das Bad auch noch besetzt ist von einem Verein, das möge jeder selbst bewerten. Aber für mich ist jetzt die Frage, was für Auswirkungen hat das denn eigentlich darauf, für die Gespräche mit dem Land? Also ist es tatsächlich so, dass überhaupt der Portfolio-Ausschuss irgendwas entscheiden kann, solange das …, solange wir den Schlüssel nicht haben, sage ich es jetzt mal ganz platt?

Zu Nachfrage 4:
Ich stelle mal eine Rückfrage: Wäre es ein Erfolg, wenn ein vor sich hin marodierendes Bad von einem Erbbaurechtsnehmer, der darin keinen Badebetrieb organisieren kann, sondern der darin Veranstaltungen organisiert, dauerhaft als Veranstaltungs- und Eventort betrieben wird, jeder Nutzen daraus einem Nutzer anheimfällt und jeder Schaden und jedes Risiko, ich sage mal herabfallende Schornsteinbrocken …, na ja, das haben Sie doch mitbekommen oder?

Ja, also. Anfang 2017, da steht ein großer Schornstein über dem Heizhaus, da sind …, großflächig haben sich Steine gelöst und sind runtergefallen ins Heizhaus, auf das Nachbargrundstück, auf das Dach des Nachbargrundstückes. So und alles, was damit verbunden war, lag dann in der Verantwortung des Bezirksamtes, weil der Erbbaurechtsnehmer zahlungsunfähig war und nicht gezahlt hat.

Das heißt, alles, was dort stattfindet, was wir nicht wissen, worüber uns nichts angezeigt ist, worüber auch dem Kollegen Schmidt nichts bekannt ist, also offenbar findet da etwas statt. Als ich das letzte Mal sozusagen vorbeigefahren bin und nicht gesehen habe war ein Immobilienforum in diesem Baerwaldbad. Überall brannte Licht, draußen war ein Aufsteller „Immobilienforum“. Ich habe auch mit verschiedenen Leute gesprochen, die verschiedentlich beobachtet haben, dass offenbar Eventausrüstungen rein- und rausgetragen worden sind. Also offenbar findet da etwas statt, aber es findet keine Schwimmnutzung statt.

So und ich vermute, ich weiß es ja nicht, dass damit Einnahmen generiert werden. So, das ist passiert, aber die Ausgaben, die Kosten dafür, wenn irgendetwas nicht stimmte, wenn sich Tiere verfangen haben, wenn der Schornstein runterkam, die hat der Bezirk getragen. Wenn das die für Sie bessere Perspektive wäre, dann würde ich das bedauern, wenn Sie die Haltung haben. Insofern kann ich Ihnen nur sagen, es ist ein Erfolg, weil wir weitergekommen sind. Wir haben die Verfügungsgewalt.

Also wir haben das Eigentum und erlangen die Verfügungsgewalt. Ich kann nichts dafür, wenn der ehemalige Erbbaurechtsnehmer uns die Herausgabe verweigert. Dafür haben wir im Rechtstaat dann das Mittel, eine Klage einzureichen und das gerichtlich entscheiden zu lassen. Aber wir sind einen deutlichen Schritt weiter als vor zwei Jahren, das möchte ich mal sagen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Tobias Wolf

 

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