Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Julian Schwarze

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen um sicherzustellen, dass – ausnahmsweise, trotz des zu begrüßenden Feiertags – alle bisher für diesen Tag angemeldeten Trauungen durch das Standesamt trotz des neuen Feiertags wie geplant stattfinden können?

2. Kann das Bezirksamt zusagen, dass alle bisher angemeldeten Trauungen am 8. März stattfinden können?

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

Zu Frage 1:
Die Frage haben wir schon vor dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zum neuen Feiertag der Presse erschöpfend beantworten können. Frau Lühmann, haben die auch geschrieben darüber? Ich weiß es nicht. Gut. Unsere Antwort war, dass wir mit der sozusagen Erfahrbarkeit eines solchen Beschlusses für das Land Berlin der 08. März als Termin für Hochzeiten gesperrt wurde bis zu diesem Zeitpunkt, das war vor dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, waren noch keine Hochzeiten für den 08. März angemeldet. Hätte es terminierte Hochzeiten für den 08. März gegeben, hätten wir selbstverständlich so, wie wir das vor anderthalb Jahren am Sonntag
mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe gemacht haben, auch an diesem Feiertag Hochzeiten durchgeführt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

 

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