Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Tobias Wolf
Beitritt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Wann wird das Konzept zur Parkgaragen-Rekommunalisierung vorgelegt?

Für die Rekommunalisierung der Bewirtschaftung der Parkgaragen an drei Grundschulstandorten schlägt die BVV in ihrem Beschluss (DS 0835/V) vor, die Bewirtschaftung dem Ordnungsamt zu übertragen und die Nutzung der Stellflächen durch die Kräfte der Parkraumüberwachung vornehmen zu lassen. Lediglich die Charlotte-Salomon-Grundschule befindet sich innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone, also käme eine solche Lösung ausschließlich für diesen Standort in Betracht. Das Ordnungsamt hat zu diesem Vorschlag nach einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Schulamt und dem zuständigen Stadtrat folgende Einschätzung übermittelt:

„Für private Entgelte auf faktisch öffentlichen Verkehrsflächen (Parkhäuser, Tiefgaragen, Plätze) stellt § 52 StVO klar, dass diese der gebührenrechtlichen Vorschrift des § 6a Abs. 6,7 StVG nicht entgegenstehen. Dementsprechend ist auch die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung von Privatstraßen (sog. Mautgebühr) zulässig. Werden auf Privatflächen ähnliche Geräte wie Parkuhren verwendet, handelt es sich hierbei um Inkassogeräte (nicht um Parkscheinautomaten i.S.d. §§ 13,43). Bei Verstößen gilt dann nur das Privatrecht, z.B. Verstoß gegen Benutzungsordnungen von Parkhäusern.Die Beschäftigten der Parkraumbewirtschaftung sind im Bereich der StVO und somit im öffentlichen Recht tätig. Eine Erweiterung der Betätigung von Beschäftigten der Parkraumüberwachung auf private Flächen (Parkhäuser) dürfte in mehreren Punkten als kritisch zu betrachten sein! Verstöße gegen die Benutzerordnung können nicht durch die Bußgeldstelle geahndet werden, im Ordnungsamt müsste eine eigene Inkassostelle mit entsprechend Personal aufgebaut werden. Die Beschäftigten benötigten ein neues Anforderungsprofil vermutlich mit neuer Eingruppierung. Da Verstöße nicht mit dem MDE Gerät erfasst werden können, würde der Bereich der Parkraumbewirtschaftung andere Geräte benötigen, dass Auslesen der Geräte müsste dann der Innendienst (Inkasso) vornehmen.“

Insofern erscheint der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Schul- und Sportamt als Fachvermögensträger und dem Ordnungsamt als bewirtschaftendes Amt in mehrfacher Hinsicht als kaum umsetzbar. Eine Zustimmung der Beschäftigtenvertretung wäre ebenfalls notwendig. Noch nicht enthalten in der Darstellung ist das Problem, dass auch Verträge mit den Nutzerinnen und Nutzern abgeschlossen werden müssten (für jeden einzelnen Stellplatz). Auch dies erfordert personelle Kapazitäten, die derzeit nicht vorhanden sind. Daher prüft nunmehr das Rechtsamt, ob die Einschätzung des Ordnungsamtes, zumindest die rechtlichen Aspekte, bestätigt werden kann.

Umgehen könnte man dieses Problem, indem die Parkflächen aus dem Fachvermögen des Schul- und Sportamtes in das Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes übertragen werden und als öffentliches Straßenland gewidmet werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei allen Parkgaragen um überbaute Flächen mit anderen Nutzungen in den Obergeschossen handelt, erscheint auch dieser Weg als schwerlich möglich.

Der Beschlusstext der BVV in der o. g. Drucksache suggeriert, dem Bezirksamt würden durch die private Bewirtschaftung Einnahmen entgehen, die im Falle einer Rekommunalisierung dem Bezirksamt zusätzlich zur Verfügung stünden. Dem kann entgegen gehalten werden, dass inzwischen die Innenrevision des Bezirksamtes den Vorgang geprüft hat. Die Innenrevision konnte bestätigen, dass durch die jetzige Handhabung der Personaleinsatz im Schul- und Sportamt für die Parkgaragen deutlich reduziert wurde. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der Bewirtschaftung deutlich gestiegen. Da uns die LHO zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung anhält, ist das Rechtsamt ebenfalls gebeten worden, eine rechtliche Einschätzung unter Würdigung der Bestimmungen der LHO vorzunehmen. Da die Lenau-Grundschule in den Sommerferien 2020, also bereits in einem Jahr, freigezogen wird, damit in Verantwortung der Sen SW Abriss und Neubau erfolgen können, wäre aus Sicht des Bezirksamtes jeder Ressourceneinsatz zur Veränderung des jetzigen Verfahrens der Bewirtschaftung unwirtschaftlich.

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Schulamt inzwischen hinsichtlich der baulichen Änderungen an der Rosa-Parks-Schule vor?

Infolge (wiederholter) massiver Vandalismusschäden mussten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um sowohl die Parkgarage als auch die dort abgestellten Fahrzeuge vor Schäden zu schützen. Seit Anfang Juni wird daher die Parkgarage nachts vom Betreiber verschlossen (mittels Schlüsseltresor an der Einfahrt bleiben die Carsharing-Stellplätze weiter erreichbar).

3. Was ist Gegenstand und etwaiges Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Parkgarage der Rosa-Parks-Schule?

Ein Interessenbekundungsverfahren wäre ein Schritt, der die Fortsetzung der Bewirtschaftung der Parkgaragen durch einen privaten Betreiber bedeuten würde, also das Gegenteil einer Rekommunalisierung. Sollte die Fragestellung auf das mögliche Interesse anderer Fachämter an der Übernahme dieser Aufgabe abzielen, ist mitzuteilen, dass bereits vor zwei Jahren die SE Facility Management gebeten wurde, die Bewirtschaftung zu übernehmen. Dies wurde von der SE Facility Management mit Verweis auf nicht vorhandene Personalressourcen und nicht darstellbare Wirtschaftlichkeit einer Bewirtschaftung in kommunaler Verantwortung abgelehnt. Ggf. würde bei der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ein anderer privater Betreiber den Zuschlag erhalten. Diesen Schritt würde das Bezirksamt dann gehen, wenn die BVV nach Vorliegen der Ergebnisse der bereits laufenden Prüfungen durch das Rechtsamt zu der Überzeugung käme, dass eine Rekommunalisierung der Bewirtschaftung der Parkgaragen nicht möglich ist und der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiber nicht fortgesetzt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke

Friedrichshain-Kreuzberg, den 05.06.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Tobias Wolf

 

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