Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Claudia Schulte

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hoch ist der Differenzbetrag zur Reinigung der Xhainer Parks, der durch die Kürzung der Finanzierung durch das Land Berlin entsteht?

2. Wird die Differenz gleichmäßig, anteilig je Park angesetzt bzw. abgezogen?

3. Welche praktischen Auswirkungen wird die verringerte Finanzierung voraussichtlich haben?

Beantwortung: BezStR Frau Herrmann

zu Frage 1 bis 3:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Verordnete Schulte, sehr geehrte Damen und Herren. Ja, es ist korrekt. Mit der Fortschreibung hat den Bezirk erreicht, dass im Gegenzug zur Reinigung der Parkanlagen durch die BSR alle Bezirke zusammen in den nächsten zwei Jahren 3 Millionen einsparen sollen. Eine Verteilung über die Bezirke ist bisher nicht bekannt.

Ich möchte dazu deutlich sagen, dass es eine andere politische Zusage gab, nämlich die Zusage, dass mit der Reinigung der Grünanlagen durch die BSR die Mittel der Bezirke nicht gekürzt werden…als das damals losging, und ich kann auch nur für unseren Bezirk enorm davor warnen, das zu tun. Wir hatten vorhin das Thema Klimawandel, wir hatten das Thema Zustand unserer Parkanlagen, wir hatten das Thema, wie viel Geld wir eigentlich pro Baum zur Pflege bräuchten und dass wir da noch lange nicht sind. Wenn ich mir das Thema Grünpflege oder auch Parkanlagen anschaue, dann ist das für unseren Bezirk so, dass wir das getrennt haben in der Kostenleistungsrechnung.

Es gibt ein Produkt oder mehrere Produkte, muss man sogar sagen, für die Pflege der Parkanlagen und es gibt ein Produkt für die Verwaltung der Grünanlagen und dort erhält der Bezirk im Jahr 2020, ohne die angekündigte Kürzung, weil wir wissen ja nicht, wie sich das auf die Bezirke verteilt, gut 2,1 Mio. Euro, das sind 600.000 EUR weniger als das, was wir 2018 gebraucht haben.

In diesem Produkt ist allerdings nicht… wir haben nicht 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, um die Mülleimer in den Parkanlagen oder in den Grünanlagen zu leeren, sondern darin enthalten sind beispielsweise Personalkosten, weil man braucht ja auch Verwaltungspersonal, das sich darum kümmert und Abrechnungen macht und und und. Da drin enthalten ist auch sowas wie Beleuchtung, da drin enthalten ist insbesondere auch die Straßenreinigungsgebühr. Die Gebühr, die der Bezirk bezahlen muss, dafür dass die umliegenden Straßen gereinigt werden und diese Gebühr hat bei uns eine Höhe von über 1 Mio. Euro. Diese Gebühr ist nicht… also das ist nicht steuerbar, die muss ich bezahlen.

Wenn ich mir das unter dem Strich anschaue, dann haben wir also Geld ausgegeben in Höhe von 425.000 EUR für die Abfallentsorgung und ich habe ein Minus – jetzt schon – im Haushalt von 600.000 EUR. Das zeigt also, dass ich auch ohne die angekündigte Kürzung der Senatsfinanzverwaltung durch die Systematik der Kostenleistungsrechnung ein Problem in diesem Haushalt habe, dass ich eben als Straßen- und Grünflächenamt rein theoretisch nicht mal gelöst bekäme, wenn ich gar keinen Mülleimer mehr leeren würde in den Grünanlagen.

Ich muss mich also darum kümmern, andere Felder zu finden. Und das Problem sind da sicherlich die hohen Fixkosten und dass ich eben bei der Straßenreinigungsgebühr eben auch nicht gegensteuern kann. Wenn jetzt also nochmal eine Kürzung erfolgen würde, dann würde das definitiv, weil Sie nach den Auswirkungen fragen, Auswirkungen haben und zwar auf die Reinigung, aber auch auf die Pflege unserer Parks und Bäume. Und das können wir fachlich nicht verantworten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 14.08.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Claudia Schulte

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