Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Einrichtungen für Asylsuchende und Wohnungslose jenseits der Zuständigkeit
des LAF mit wie vielen Personen aktuell gibt es zurzeit im Bezirk?
2. Durch welchen Kontrollrhythmus sorgt das Bezirksamt dafür, dass es dort nicht zu gesundheitsgefährdenden Zuständen kommt?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass von den Betreibern dieser Unterkünfte
keinerlei Vertragsverhältnisse gefordert werden, die soziale und gesundheitsbezogene Standards festsetzen?

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Wie viele Einrichtungen für Asylsuchende und Wohnungslose jenseits der Zuständigkeit des LAF mit wie vielen Personen aktuell gibt es zurzeit im Bezirk?
Wir haben im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg derzeit 58 gewerbliche Unterkünfte (Wohnheime/ Hostels/ Pensionen) – außerhalb der 3 vorhandenen LAF-Unterkünfte – in denen wir obdachlose Menschen nach dem ASOG unterbringen. Diese Unterkünfte haben unterschiedliche Platzkapazitäten und halten für alle Bezirke insgesamt ca. 1.661 Plätze vor.

Zu Frage 2: Durch welchen Kontrollrhythmus sorgt das Bezirksamt dafür, dass es dort nicht zu gesundheitsgefährdenden Zuständen kommt?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist in regelmäßigem Austausch mit den Anbietern/Betreibern von ASOG-Unterkünften und achtet sowohl auf die Einhaltung der baulichen wie auch qualitativen Mindeststandards. Es finden sowohl routinemäßige wie auch anlassbezogene Begehungen statt. Hinsichtlich der Corona-Pandemie sind die Handlungsleitlinien und Kontaktdaten des Gesundheitsamtes an alle Akteure übermittelt worden.

Zu Frage 3: Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass von den Betreibern dieser Unterkünfte keinerlei Vertragsverhältnisse gefordert werden, die soziale und gesundheitsbezogene Standards festsetzen?
Ein wesentlicher Baustein der zukünftigen Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung
(GSTU) wird die Einführung flächendeckender gemeinsamer Qualitätsstandards und Qualitätssicherung sein. Insofern wird die vertragslose Unterbringung von obdachlosen Menschen nur noch für eine Interimszeit in Frage kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler

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