Mündliche Anfrage von Filiz Keküllüoglu-Abdurazak, B’90/Die Grünen

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Inwiefern wird bei der Auswahl Schulcaterer und bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge Auswahlkriterien angewandt, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren?

Die Anforderungen zur Qualität des Berliner Schulmittagessens in Bezug auf ökologische Standards (Speisereste, Verpackungen) entnehmen Sie der berlinweit einheitlich geltenden Leistungsbeschreibung Ziffer 1, 4 und 5.4. Des Weiteren mussten die Bieter in der Anlage 6 der Ausschreibungsunterlagen (Schulisches Umsetzungskonzept) Angaben zu Nr. 4. Optimierung des Essens und Konzept gegen Lebensmittelverschwendung machen.

2. Inwiefern werden die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt, in Lunchpakete Plastiktüten, Folien und Verpackungen vermieden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet?

Gemäß Ziffer 5.4 der Leistungsbeschreibung dürfen keine Einwegverpackungen, Einwegbesteck und Einweggeschirr verwendet werden. Die Kaltverpflegung wird unportioniert, in Mehrweg- Lunchboxen oder in umweltverträglichen Pappbehältern, geliefert. Der Auftragnehmer hat Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die in abfallarmen und rohstoffschonenden Produktionsverfahren aus Abfällen, sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und die sich im besonderen Maße zu einer möglichst hochwertigen Verwertung eignen und im Übrigen umweltverträglich beseitigt werden können.
Anfallende Wertstoffe wie Speiseabfälle und Verpackungen (z.B. Pappe/Kartonagen) darf der Auftragnehmer nur sortenrein in den dafür vorgesehenen jeweiligen Wertstoffbehältnissen aufbewahren. Speiseabfälle sind vom Auftragnehmer am selben Tag abzutransportieren. Es darf zu keiner Geruchsbelästigung kommen. Für die Aufstellung der Wertstoffbehältnisse sowie der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in zugelassenen Behandlungsanlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Entsprechende Nachweise müssen nach Aufforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Aufstellung von Wertstoffbehältnissen muss in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.

3. Werden in dem Zusammenhang des Schulessens den Schüler*innen Bildungsangebote zu nachhaltigen Umweltbildung zur Verfügung gestellt?

Die Umsetzung von Bildungsangeboten liegt im Verantwortungsbereich der Schulen bzw. der SenBJF. Bildungsangebote zu den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit sind Bestandteil des Rahmenplans in mehreren Unterrichtsfächern und häufig ebenfalls Bestandteil außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen des schulischen Ganztags.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke

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