Drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe

Anfang des Jahres entzog der Bundesfinanzhof dem globalisierungskritischen Bündnis Attac die Gemeinnützigkeit aufgrund fehlender politischer Neutralität. Was für viele überraschend kam, löste auch bei anderen Besorgnis aus. Denn die Kriterien, denen die Gemeinnützigkeit zu Grunde liegt, drohen nun auch, anderen gemeinnützigen Vereinen zum Fallstrick zu werden. Die CDU zumindest hat auf ihrem vergangenen Bundesparteitag beschlossen, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) prüfen zu lassen.

Mit Klagen für Diesel-Fahrverbote in der Kritik der Auto-Lobby

Das ist schon bezeichnend. Eine Bundesregierung, die es unter einem CDU-Verkehrsminister nicht schafft, die Automobilkonzerne mit ihren betrügerischen und umweltschädlichen Manipulationen beim Dieselskandal zu stellen, zurechtzuweisen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, versucht sich jetzt über die Parteibasis, einer Ihrer schärfsten Kritiker*innen – der deutschen Umwelthilfe – zu entledigen? Es sieht zumindest so aus. Mindestens aber muss es wie der vorauseilende Gehorsam der CDU-Delegierten gegenüber den Automobilkonzernen aussehen. Schließlich hat die Umwelthilfe schon in vielen Fällen gegen die weitere Zulassung von Dieselfahrzeugen in deutschen Innenstädten geklagt. Das muss Automobilkonzerne ärgern. Menschen indes, die um ihre Gesundheit bangen, sollte das freuen. Auch Berlin droht übrigens eine Klage der DUH, falls sich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge weiter verzögern sollten.

Liste der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht erweitern

Anstatt Nichtregierungsorganisationen mit Prüfungen und Aberkennungsverfahren zu verunsichern, braucht es für sie mehr Rechtssicherheit. Sie sind heute durch ihre Tätigkeiten zu einem weiteren Grundpfeiler für die Demokratie geworden. Da, wo Landes- und Bundesregierungen versagen, greifen gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe mit Rechtsmitteln ein, die ihnen über das Verbandsklagerecht zustehen. Somit haben sie als zusätzliche zivilgesellschaftliche Regulator*innen eine wichtige Kontrollfunktion inne, die unsere Demokratie stärkt.

Weitere NGOs vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht

Stattdessen gerät aktuell beispielsweise das Online-Petitionsportal Campact ins Visier der AfD, weil angeblich kein spezifischer, gemeiner Nutzen von ihr ausgehe. Auch Tierschutzorganisationen wird zunehmend aus der rechten Ecke mit Entzug der Gemeinnützigkeit gedroht, weil sie unbequeme Wahrheiten verkünden und unsägliche Zustände und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Massentierhaltung der Agrarindustrie aufdecken. In Nordrhein-Westfalen ist es sogar so weit gekommen, dass das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, das einst nach langen Anstrengungen durch rot-grün ermöglicht wurde, in dieser Legislaturperiode durch die aktuelle CDU/FDP-Regierung einfach wieder abgeschafft wurde. Ein Wahlversprechen an die Agrarlobby, das eingelöst wurde.

Gemeinnützigkeit stärken anstatt sie aushöhlen

„Statt selbst dafür zu sorgen, dass Recht eingehalten wird, werden diejenigen diffamiert, die vor Gericht dafür sorgen wollen, dass Recht eingehalten wird.“, sagte die grüne Berliner Bundestagsabgeordnete Lisa Pauss jüngst zum Ansinnen des CDU-Parteitags. Tatsächlich ist es paradox und eine alt bekannte Methode: Die gezielte Diffamierung von Aktivist*innen, wie sie in vielen Bereichen des politischen Engagements immer wieder festzustellen ist, hat Methode. Dabei bedarf es – wie bei allen Anstrengungen, die Klimaziele zu erreichen – eines gemeinsamen gesellschaftlichen Handelns aller, insbesondere natürlich auch der engagierten Umweltverbände, die es politisch zu stärken gilt, anstatt sie in ihren Rechten einzuschränken.

 

Philipp Evenburg füt den Stachel Mai 2019