DS/0647/IV

Mündliche Anfrage



Ich frage das Bezirksamt:

1.) Nach welchen Kriterien wählt das Bezirksamt die Caterer für die Schulen im Bezirk aus?

2.) In welcher Form wird die Einhaltung dieser Kriterien kontrolliert?

3.) Wie reagiert das Bezirksamt auf eine Nichteinhaltung?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

Zu Frage 1:
Bei unseren bisherigen Ausschreibungen wurden die Kriterien für die Schülerbeköstigung bereits in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Hinsichtlich der Qualität des Mittagsessens gelten die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Hierzu gehören Lebensmittelauswahl,
die Verwendungsangaben, die Produktqualität, Gestaltung und Kriterien des Speiseplans.

Weiterhin werden Unternehmen aufgefordert, sich an besondere Vertragsbedingungen zu halten, beispielsweise Zahlung eines Mindeststundenlohns, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Einhaltung der Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation usw. Des  Weiteren müssen die Anbieter bereits Erfahrungen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung Schulen oder Kitas aufweisen können.

Nach Prüfung der allgemeinen Eignung der Caterer durch das Schul- und Sportamt, sprechen die Schulen bzw. die Vertreter der Schulen, die das Mittagessen an Referenzstandorten verkosten, eine Empfehlung aus und das Schul- und Sportamt trifft daraufhin die abschließende Auswahlentscheidung.
Ab dem 01.02.2014 wird sich die kommende Ausschreibung an der Musterausschreibung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit einheitlichen Ausschreibungsstandardsund Auswahlkriterien für Gesamt-Berlin orientieren.

Gemäß des Gesetzes, was noch nicht beschlossen ist, allerdings der RdB hat es beschlossen und Senat ebenso, gesetzliche Qualitätsverbesserung eines Schulmittagsessen orientieren.

Zu Frage 2:
Also das Schul- und Sportamt führt im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten stichprobenartige Kontrollen in den Schulen durch. Dazu gehört die Befragung von Schülern, Erziehern und ggf. auch den Schulleitern. Was kostet das Mittagessen, begleitet die Kontrollen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes, überprüft Speisepläne und die Zutatenliste der Produkte, fordert Nachweise von Caterern hinsichtlich Einhaltung des geforderten Bio-Anteils, der Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen? Auch Eltern, Erziehern oder die Schulleitung teilen dem Schulamt Vertragsverletzungen mit, zum Beispiel, wenn die Essensmenge nicht ausreichend ist, das Essen zu kalt ist oder es nicht schmeckt.

In diesem Fall wird mit den Caterern Kontakt aufgenommen, die Situation erörtert und eben eine Lösung für die Vertragserfüllung erarbeitet. Das war in der Vergangenheit des Öfteren der Fall.

Zu Frage 3:
Im Falle eines Mangels oder einer Beschwerde wird diesem grundsätzlich nachgegangen. Es wird Kontakt mit allen Beteiligten gesucht, ggf. am Runden Tisch gemeinsam nach Lösungen gesucht. Vertraglich besteht die Möglichkeit, den Essensversorger schriftlich abzumahnen und nach zweimaliger Abmahnung den Vertrag fristlos bzw. außerordentlich zu kündigen. Das war bisher noch nicht der Fall.

Ich muss allerdings auch sagen, das bleibt als kleiner Nachsatz,
das klingt erst mal so, als würde das in diesem Ausmaße auch tatsächlich alles so stattfinden, aber wir wissen alle um die Diskussion der Qualität und Qualitätssicherung des Schulessens, dass das ein Plan ist, der sozusagen besteht, aber was die Realisierung und Umsetzung angeht, sehr viel davon abhängig ist, wie die Personalsituation in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern ist, wie sehr das Schul- und Sportamt, und insbesondere natürlich das Schulamt mit seinen Kapazitäten auch tätig werden kann, so dass ich hier sage, dass aus meiner Sicht die Qualitätssicherung
des Schulessen einer der …, sage ich mal sehr schwierigen Punkte ist, die ich hoffe, dann mit dem neuen Schulgesetz, dass wir da eine deutlich bessere Qualitätssicherung hinbekommen, als es im Augenblick der Fall ist.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.03.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Anna Sophie Luck