Der Mietendeckel ist gerade angesichts der Corona-Pandemie für viele Menschen ein Anker und stärkt den sozialen Frieden in unserer Stadt. Nach den ersten neun Monaten ist  jetzt die 2. Stufe des Mietendeckel in Kraft, mit dem sich Mieten sogar senken lassen, um Renditen zu begrenzen. Jedoch müssen auch hier die Mieter*innen oft ihr Recht erkämpfen und einiges beachten.

Mit dem Mietendeckel werden die Mieten seit letztem Jahr nicht nur gedeckelt, sondern auch eingefroren. Zwar steht die grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus und man kann auch die ein oder andere Detailregelung kritisch sehen, aber der Mietendeckel hat zum einen  dafür gesorgt, eine Trendumkehr einzuleiten: Im Gegensatz zu anderen Städten sind die Mieten in Berlin bei Neuvermietung seitdem um fast 10 Prozent gesunken und  nicht weiter gestiegen. Er hilft, dass eine Wohnung, die neu vermietet wird,  nicht mehr um 30 Prozent teurer wird, obwohl nichts modernisiert wurde.. Und zum anderen, dass viele Menschen eben endlich nicht  ständig Angst haben müssen, dass bald die nächste Mieterhöhung ins Haus flattert bzw. sie morgen ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Der Mietendeckel verschafft den Menschen eine Atempause und  zeigt  den Menschen: Rot-Rot-Grün ist entschlossen, mutig Neuland zu betreten. Der Mietendeckel ist vielmehr als nur die Begrenzung von Mieten, er versucht, das Primat der Politik wieder herzustellen.

Mietabsenkungen – 350.000 Haushalte profitieren

Platte am Platz der Vereinten Nationen (c) FS

Er gilt für die rund 1,5 Millionen freifinanzierten Wohnungen – das sind mehr als 90 Prozent aller Berliner Mietwohnungen. Für ca. 350.000 Haushalte müssen die Mieten seit dem 23. November nun sogar abgesenkt werden. Das ist dann der Fall, wenn die Mieten mehr als 20 Prozent über der entsprechenden Mietobergrenze liegen. Um festzustellen, welche Mietobergrenze für eine Wohnung gilt, hat das Land Berlin einen Mietendeckelrechner online eingerichtet. Er ermittelt die jeweils gültigen Werte. Das Gesetz zum Mietendeckel sieht vor, dass die Vermieter*innen ab dem 23. November bei Überschreitung der Obergrenzen selbstständig eine Absenkung vornehmen müssen. Passiert dies nicht, helfen der Berliner Mieter*innenverein, die Mieter*innengemeinschaft oder die kostenfreie Mieter*innenberatungen im Bezirk weiter. Außerdem können sich die Mieter*innen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden. Sie überwacht die Einhaltung des Gesetzes, d.h. sie kann bei Verstößen dagegen vorgehen und z. B. Geldbußen von bis zu 500.000 Euro verhängen.

Härtefall und Mietzuschuss ermöglichen Einzelfallgerechtigkeit

Vermieter*innen, die auf die höheren Mieten wirklich angewiesen sind, können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Härtefall beantragen – bis heute sind gerade einmal 700 Fälle eingegangen – und dann die notwendige Miethöhe verlangen. Mieter*innen, die aber wiederum auf die Mietabsenkung aufgrund ihres Einkommens angewiesen sind, haben das Recht, bei der IBB einen Mietzuschuss zu beantragen. So ist garantiert, dass jeder Einzelfall auch bedarfsgerecht und fair behandelt wird und eben nicht der reiche Zahnarzt – wie in der Presse kolportiert – vom Deckel profitiert.

Gesparte Miete zurück legen

Mit dem rot-rot-grünen Mietendeckel betreten wir juristisches Neuland. Es war bereits früh bekannt, dass CDU und FDP eine Normenkontrollklage für das Bundesverfassungsgericht einreichen werden. Daher mussten wir besonders gut abwägen, welches Modell gleichzeitig sozial und fair, aber auch umsetzbar und rechtssicher ist, damit das Gesetz die zu erwartenden Klagen vor Gericht besteht. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht eine finale Entscheidung trifft, haben alle Berliner*innen auch Rechtssicherheit. Wir sind überzeugt, dass die Kompetenz für das Berliner Wohnungswesen  beim Land Berlinliegt. Nach unserer Rechtsauffassung  darf Berlin die Mieten durch Landesrecht begrenzen. Leider müssen wir allen Mieter*innen raten, deren Mieten gesenkt werden, vorsorglich den Betrag erstmal zurück zu legen. Erst das Bundesverfassungsgericht wird dies final im 2. Halbjahr 2021 entscheiden und uns allen Sicherheit geben können. Solange gilt im Zweifel immer: ab zur Mieter*innenberatung.

Mietendeckelrechner und alle Kontaktdaten bei Problemen mit der Absenkung unter:

http://mietendeckel.de

Nächstes Großprojekt: Miet- und Wohnungskataster

Der Mietendeckel ist ein Beitrag dazu, den Wohnungsmarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Aber er ist auch erst der Anfang. Denn wir als Koalition arbeiten gerade an dem nächsten wichtigen Projekt, um den Wohnungsmarkt umzubauen: die gesetzliche Einführung eines Wohn- und Mietkatasters. Dieses Kataster soll nicht nur helfen, alle Miethöhen digital und transparent zu erfassen, um den Mietendeckel besser kontrollieren und zeitlich verlängern zu können.  Ebenso lassen sich damit auch Leerstand, die Gewerbevermietung, der energetischen Zustand und vor allem die sog. wirtschaftlich Berechtigten einer Immobilie erfassen. Denn oft wissen wir gar nicht, wem ein Haus gehört. Wir wissen gar nicht, wo bestimmte Unternehmen ihre Immobilien haben. Und hinter komplizierten Firmengeflechten findet man dann meistens nur eine Adresse auf Zypern oder in Luxemburg. Jedoch brauchen die Behörden und die Mieter*innen den wirtschaftlich Berechtigten, um Missstände wie Zweckentfremdugen ahnden und letztlich beseitigen zu können. Ein Miet- und Wohnungskataster ist also der Grundstock für einen transparenten Immobilienmarkt, der den Berliner*innen dient und nicht umgekehrt. Wir Grüne haben dafür ein Gesetz erarbeitet und sind fest entschlossen, dieses noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

 

Katrin Schmidberger, MdA und wohnungspolitische Sprecherin für den Stachel, Dezember 2020