Grüne Xhain https://gruene-xhain.de/ Bündnis 90 Die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg Tue, 04 Mar 2025 09:59:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Demo gegen Baumfällungen – Erhaltet die Bäume am Tempelhofer Damm! https://gruene-xhain.de/demo-gegen-baumfaellungen-erhaltet-die-baeume-am-tempelhofer-damm/ Tue, 04 Mar 2025 09:58:46 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=29199 Gemeinsam für den Erhalt der Bäume!

Mit mehreren Hundert Menschen haben wir am Sonntag, den 02.o3.2025 gegen die geplante Fällung von 60 gesunden Bäumen am Tempelhofer Damm demonstriert. Erst 2023 wurde durch Bürger*innenprotest erkämpft, dass die Bäume erhalten bleiben und jetzt macht die jetzt macht die Senatsverwaltung eine Kehrtwende. Die Fällung von gesunden erwachsenen Bäumen zeigt, wie wenig der Senat den Ernst der Klimakatastrophe begriffen hat.

Statt echter ökologischer Stadtplanung sollen gesunde Bäume dem Verkehrsfluss geopfert werden? Nicht mit uns! Die Grünen fordern, dass die Zusage eingehalten wird!

Eine Pressemitteilung des Kreisverbandes Tempelhof-Schöneberg findet ihr hier: LINK

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Katrin Schmidberger verpasst Wahlsieg, Engagement für Mieter*innenschutz und soziale Gerechtigkeit geht weiter https://gruene-xhain.de/katrin-schmidberger-verpasst-wahlsieg-engagement-fuer-mieterinnenschutz-und-soziale-gerechtigkeit-geht-weiter/ Tue, 25 Feb 2025 14:45:44 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=29170 Die Direktkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis 82, Katrin Schmidberger, konnte bei der Bundestagswahl 2025 trotz eines engagierten Wahlkampfes, breiter Unterstützung und dem besten grünen Erst- und Zweitstimmenergebnis in Berlin den angestrebten Sieg nicht erringen. Ungeachtet dieses Ergebnisses bekräftigt Schmidberger ihre Entschlossenheit, sich weiterhin mit Nachdruck für die drängenden wohnungspolitischen Themen in der Hauptstadt einzusetzen: Auch wenn das Ergebnis enttäuschend sei, werde sie sich weiterhin mit ganzer Kraft für bezahlbare Mieten, den Mietendeckel und faire Gewerbemieten einsetzen. Das erklärte Schmidberger nach der Bekanntgabe des Ergebnisses.

Seit Jahren kämpft Katrin Schmidberger für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung. Ihr Engagement für eine gerechte Wohnraumpolitik und gegen Verdrängung bleibt weiterhin ungebrochen. Dieses Ergebnis zeigt, dass der Einsatz von Katrin Schmidberger wichtiger denn je ist. Sie wird im Abgeordnetenhaus weiter für eine Stadt kämpfen, in der Wohnen kein Luxus ist.

Schmidberger, die sich seit Jahren konsequent für eine gerechte Wohnraumpolitik und gegen Verdrängungstendenzen einsetzt, bekräftigt ihre Entschlossenheit, diese Arbeit fortzuführen. Die Herausforderungen bleiben bestehen, und sie werde weiterhin an der Seite der Mieter*innen stehen.

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Es bewegt sich was im Ostkreuzkiez https://gruene-xhain.de/es-bewegt-sich-was-im-ostkreuzkiez/ Tue, 28 Jan 2025 15:24:53 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=29060 Die Menschen im Ostkreuzkiez kennen es: Die Nebenstraßen sind voll mit Autos, die den Verkehr auf den Hauptstraßen umgehen wollen. Es stinkt, es hupt, es nervt. Doch damit soll nun Schluss sein. Die überwiegende Mehrheit der Bewohner*innen Friedrichshain-Kreuzbergs ist tagtäglich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn unterwegs. Nur 13,5 % der Wege werden mit dem PKW zurückgelegt, und trotzdem kommt dem Auto ein großer Teil der Flächen im Bezirk zugute – durch Straßen und Parkplätze. Hinzu kommt, dass der Durchgangsverkehr nach der Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100 massiv zunehmen wird, was die bereits angespannte Verkehrslage weiter verschärfen wird.

Deshalb ist es nur fair, dem drohenden Kollaps im Ostkreuzkiez vorzubeugen und gleichzeitig mehr Flächengerechtigkeit herzustellen. Durch ein Reihe von Maßnahmen soll der Kiez für alle sicherer werden – unabhängig vom Alter und der Art der Fortbewegung.

Der Ostkreuzkiez als Vorreiter
Das Bezirksamt hat ein Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung in Friedrichshain-Kreuzberg erstellt (https://www.xhain-beruhigt.berlin/) – und der Ostkreuzkiez ist das erste Gebiet, in dem dieses Konzept schrittweise umgesetzt wird. Die Veränderungen erfolgen in Zusammenarbeit mit der Bürger*inneninitiative „Ostkreuzkiez für alle“ (https://kiez-fuer-alle.de/) und unter Beteiligung der Bürger*innen vor Ort. Bei der Planung stehen die Interessen der Nachbarschaften im Fokus. Besonders berücksichtigt werden gefährdete Gruppen wie Kinder und Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und alle, die ohne schützende Karosserie unterwegs sind. Unser Ziel ist eine Stadt der kurzen und sicheren Wege, inspiriert vom Konzept der 15-Minuten-Stadt. Hier sollen alle wichtigen Orte des Alltags innerhalb von 15 Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit den Öffis erreichbar sein.  

Mehr Sicherheit und Lebensqualität im Ostkreuzkiez  
Eine Kombination verschiedener Maßnahmen sorgt für ein neues Lebens- und Sicherheitsgefühl im Ostkreuzkiez. Die Niederbarnimstraße wird zur Sackgasse, da die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu oft ignoriert wurde. Fußgänger*innen profitieren von neuen Fußgängerzonen an beiden Seiten des Boxhagener Platzes und die Sicherheit von Schüler*innen wird durch Schulzonen vor der Jane-Goodall-Grundschule, der Modersohn-Grundschule und der Grundschule am Traveplatz erheblich erhöht. Die Gärtnerstraße wird auf der kompletten Länge zur Fahrradstraße. Durch die Einrichtung von Einbahnstraßen und sogenannte modale Filter (meistens in der Form von Pollern) wird es nicht mehr möglich sein, den Kiez mit dem Auto zu durchqueren. Der Durchgangsverkehr wird auf die Hauptstraßen verlagert, wodurch viele Gefahrensituationen entschärft werden. Menschen zu Fuß können sich dann einfacher und sicherer durch den Kiez bewegen. 

Anwohner*innen und Besucher*innen können selbstverständlich weiterhin in den Ostkreuzkiez fahren, aber der Durchgangsverkehr wird auf die Hauptverkehrsstraßen umgeleitet. Eine Übersicht aller geplanten Maßnahmen ist hier (https://www.xhain-beruhigt.berlin/gebiete/ostkreuz-kiez/) zu finden. 

Wie geht’s weiter im Ostkreuzkiez?  
Die Verkehrsanpassungen im Ostkreuzkiez haben im November 2024 begonnen. Zunächst wurde im Planungsgebiet A die Niederbarnimstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt und im Planungsgebiet C die Fahrradstraße Modersohnstraße realisiert.  

Ab 2025 werden die Einbahnstraßenregelungen auf der Weser-, Weichsel-, Finow-, Colbe-, Scharnweber- sowie Mainzer Straße schrittweise umgesetzt. Außer für die Fußgänger*innen-Zone auf einem kurzen Abschnitt der Scharnweberstraße gibt es für die anderen Fußgänger*innen-Zonen sowie weitere Maßnahmen noch keinen festen Zeitplan. Nach etwa sechs bis zwölf Monaten erfolgt eine Evaluation, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt haben. Infos zum aktuellen Umsetzungsstand findet ihr immer hier (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassen/mobilitaetswende/artikel.1496465.php). 
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Grüne Themen in der BVV am 29. Januar 2025 https://gruene-xhain.de/gruene-themen-in-der-bvv-am-29-januar-2025/ Tue, 28 Jan 2025 09:45:56 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=29048 ÖPNV für alle: Bushaltestellen müssen barrierefrei sein (DS/1446/VI)

Viele Bushaltestellen in Friedrichshain-Kreuzberg sind nicht barrierefrei und erschweren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr und somit auch gesellschaftliche Teilhabe.

In einem Antrag (DS/1446/VI) fordert die Grüne Fraktion deshalb das Bezirksamt dazu auf, gemeinsam mit der BVG Standards zu definieren, die unter anderem Bordsteinhöhen für ebenerdigen Einstieg, taktile Leitsysteme, barrierefreie Informationen und Sitzgelegenheiten umfassen. Zudem soll die Senatsverwaltung um finanzielle Unterstützung für die Umbaumaßnahmen gebeten werden.

Jutta Schmidt-Stanojevic, Mitglied im Ausschuss für Diversity und Antidiskriminierung, sagt dazu: „Der Zugang zum Nahverkehr darf nicht davon abhängen, wie mobil Menschen sind. Jede nicht barrierefreie Bushaltestelle ist eine Hürde. Wir brauchen zunächst eine Analyse und dann einen Umsetzungsplan, um Friedrichshain-Kreuzberg barrierefreier zu machen.“

Ein Platz für die bemerkenswerte Widerstandskämpferin Eva Mamlok (DS/1448/VI)

Der Blücherplatz in Kreuzberg ist nach einem preußischen General der Befreiungskriege benannt, doch was hat ein Feldherr aus dem 19. Jahrhundert noch mit unserem Bezirk zu tun? Der Platz soll deswegen künftig eine Frau ehren, deren Mut und Widerstand mitten in Kreuzberg bis heute beeindrucken: Eva Mamlok. Sie kämpfte gegen die Nazis, gründete eine jüdische Widerstandsgruppe und zahlte dafür mit ihrem Leben. Schon als Jugendliche schrieb sie „Nieder mit Hitler“ auf das Dach eines Kaufhauses am Halleschen Tor – genau dort, wo heute der Blücherplatz liegt.

In einem gemeinsamen Antrag (DS/1448/VI) fordert die Grüne Fraktion gemeinsam mit der Linken und der SPD, den Blücherplatz in Eva-Mamlok-Platz umzubenennen. Ergänzt werden soll die Ehrung durch eine Stele oder ein symbolisches Objekt mit Informationstafel, die auf Mamloks Leben und die Bedeutung des jüdischen und weiblichen Widerstands hinweisen. An der Gestaltung sollen auch zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie der Verein Upstadt e.V. beteiligt werden.

Werner Heck, Vorsteher der BVV und Mitglied im Kulturausschuss, sagt dazu: „Eva Mamloks Geschichte steht für Mut und Entschlossenheit im Kampf gegen Unterdrückung und Gewalt. Mit dem Eva-Mamlok-Platz erinnern wir nicht nur an eine herausragende Frau, sondern setzen auch ein klares Zeichen für die Werte, die Friedrichshain-Kreuzberg bis heute prägen: Antifaschismus, Vielfalt und Gerechtigkeit.“

Mehr Fahrradparkplätze am Prinzenbad (DS/1447/VI)

Je mehr die Temperaturen steigen, desto beliebter ist das Sommerbad Kreuzberg (Prinzenbad). Doch mit steigenden Besucher*innenzahlen reichen die vorhandenen Fahrradstellplätze schnell nicht mehr aus. Oft blockieren Fahrräder den Geh- und Radweg, was die Barrierefreiheit einschränkt.

In einem Antrag (DS/1447/VI) fordert die Grüne Fraktion das Bezirksamt auf, bis zur kommenden Badesaison zusätzliche Fahrradstellplätze zu schaffen, zum Beispiel durch die Umnutzung von Parkplätzen in der Prinzenstraße zwischen Gitschiner Straße und Baerwaldbrücke. Über die Fortschritte soll dem Verkehrsausschuss bis April 2025 berichtet werden.

Julie Richier, Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz, sagt dazu: „Das Prinzenbad hat im Sommer eine regelrecht magnetische Anziehungskraft. Aber damit der Zugang zum Freibad sowie der Gehweg frei bleiben und problemlos erreichbar sind, braucht es mehr Fahrradstellplätze!“

Erziehungshilfen stärken: Bezirke brauchen fairen Ausgleich vom Land (DS/1445/VI)

Immer mehr Familien in Friedrichshain-Kreuzberg brauchen Unterstützung – doch die Finanzierung durch das Land Berlin hinkt hinterher. Die steigenden Kosten durch Inflation und Tariferhöhungen treffen den Bezirk besonders hart. Die entstandenen finanziellen Lücken werden vom Senat nicht ausreichend ausgeglichen, was zu einer immer größeren Belastung des Jugendhaushaltes führt.

Die Grüne Fraktion fordert in einem Antrag (DS/1445/VI) gemeinsam mit der Linken, dass das Bezirksamt sich auf Landesebene für eine gerechte Finanzierung einsetzt. Ziel ist es, die steigenden Bedarfe und Kosten anzupassen und die Bezirke durch den Aufbau eigener kommunaler Einrichtungen wieder handlungsfähiger zu machen.

Vito Dabisch, Vorsitzender im Jugendhilfeausschuss, betont: „Familien und Kinder dürfen nicht zwischen Bezirk und Land auf der Strecke bleiben. Wir brauchen dringend ein gerechteres Finanzierungssystem, damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird – ohne, dass Bezirke auf unlösbaren Problemen sitzenbleiben und finanziellen Risiken ausgesetzt sind.“

Unsere mündlichen Anfragen:

  • Briefwahllokale in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1459/VI)
  • Einschränkungen auf dem Fußgänger*innenweg der Modersohnbrücke (DS/1460/VI)
  • Welche Auswirkungen haben die Kürzungen im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1462/VI)
  • Frauen- und Mädchensport in Xhain, wie hoch ist der Anteil bei den Mitteln der Sportförderung (DS/1464/VI)
  • Maul- und Klauenseuche (M-K-S) – weiterhin Publikumsverkehr im Kinderbauernhof Görlitzer Park (DS/1465/VI)
  • Ausgaben für Schlüsselverträge (DS/1467/VI)
  • Kann die Reinhardswald-Schule jetzt doch bleiben? (DS/1468/VI)
  • Neues digitales Bestellverfahren beim Schulessen (DS/1469/VI)
  • Sachstand Sportplatz Spartacus-Grundschule (DS/1471/VI)
  • Fassadenbegrünung an der Fichtelgebirge-Grundschule: aktueller Sachstand zur Drucksache DS/0973/VI (DS/1472/VI)
Hinweis: Die Sitzung wird online übertragen, und lässt sich ab 18 Uhr im Livestream mitverfolgen. 
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Statement: Senat darf Bezirk Zuständigkeit bei der Urbanen Mitte Nord nicht entziehen! https://gruene-xhain.de/statement-senat-darf-bezirk-zustaendigkeit-bei-der-urbanen-mitte-nord-nicht-entziehen/ Fri, 10 Jan 2025 09:15:52 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28971 Senator Gaebler (SPD) hat angedroht, dem Bezirk die Zuständigkeit beim Projekt Urbane Mitte Nord zu entziehen, sollten die Planungen nicht bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Vor dem Hintergrund, dass die Planungen für den dritten Abschnitt der S-Bahn-Linie S21 noch nicht abgeschlossen sind, entbehrt diese Aufforderung jeglicher Grundlage für eine seriöse Planung.

Durch einen Entzug der Zuständigkeit würde zudem die BVV als demokratisches Gremium entmachtet und eine ausführliche Beratung unter Einbeziehung der Bürger*innen des Bezirks verunmöglicht.

Sarah Jermutus, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg, sagt dazu: „Unter dem Vorwand, schneller als der Bezirk planen zu können, will der Senat erneut die Zuständigkeit an sich ziehen. Dabei ist klar, dass unabhängig von der inhaltlichen Bewertung die Planungen der Bahn für die neue S-Bahn-Linie abzuwarten sind, bevor der Bebauungsplan zum Abschluss gebracht werden kann. Das gilt auch für den Senat, weshalb die Begründung konstruiert ist. Stattdessen stellt Senator Gaebler einmal mehr die Interessen des Investors über die der Bevölkerung und des Bezirksparlaments. Das Vorhaben Urbane Mitte muss anhand städtebaulicher Kriterien diskutiert und an die aktuellen stadtentwicklungs- und klimapolitischen Gegebenheiten angepasst werden.“

Auch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen hat in seiner gestrigen Sitzung eine Beschlussempfehlung zum Thema gefasst, in der der Entzug des B-Planverfahrens abgelehnt und der Senat aufgefordert wird, die Weisung, das Bebauungsplanverfahren bis Ende 2026 zum Abschluss zu bringen, zurückzuweisen.

Hintergrund:
Das Bauvorhaben Urbane Mitte teilt sich in die Urbane Mitte Süd und Urbane Mitte Nord. Die Zuständigkeit für die Urbane Mitte Süd wurde der BVV Friedrichshain-Kreuzberg bereits im letzten Jahr entzogen, obwohl die BVV in DS/1047/VI ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bürger*innen beschlossen hatte und Gutachten bestätigten, dass städtebauliche Änderungen der Planungen ohne Entschädigung möglich sind.

Hier gibt es mehr zum Hintergrund und der Historie des Projektes. ]]> Beschlussempfehlung: Weisung zurücknehmen – Zuständigkeit des B-Plans Urbane Mitte Nord bei Bezirk belassen https://gruene-xhain.de/beschlussempfehlung-weisung-zuruecknehmen-zustaendigkeit-des-b-plans-urbane-mitte-nord-bei-bezirk-belassen/ Fri, 10 Jan 2025 09:11:50 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28972

Initiator*innen:
Gaby Gottwald, Die Linke
Sarah Jermutus, Bündnis90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat auf, die Weisung von Ende Dezember 2024 an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zurückzunehmen. Laut dieser soll der B-Plan VI 140caa (Urbane Mitte Nord) in 2026 festgestellt werden ansonsten ziehe der Senat die Planung an sich. Die Weisung entbehrt jeder fachlichen Grundlage, denn die vorrangige Planung des 3. Abschnitts der S 21 ist weder entscheidungsreif noch genehmigungsfähig, eine Fortführung des B-Plans damit derzeit nicht möglich.

Die BVV lehnt die drohende Entziehung des B-Planverfahrens Urbane Mitte Nord durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entschieden ab. Sie missachtet sachgrundlos die Planungshoheit des Bezirks und die BVV als demokratisch legitimiertes Gremium. Die BVV bekräftigt ihren Willen, nach Planfeststellung der S 21 den B-Plan für die Urbane Mitte Nord nach städtebaulichen Kriterien und offener Abwägung festzulegen.

Begründung:

Die geplanten Bauvorhaben im Gleisdreieckpark für die S 21 und die private Bebauungsplanung für die Urbane Mitte (Baufeld Nord) greifen unmittelbar ineinander. Vorrang in der Planung hat die S 21. Flächen, die der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung unterliegen, dürfen grundsätzlich nicht durch die kommunale Bauleitplanung überplant werden. Die Vereinbarkeit eines B-Planes mit einem Bauvorhaben der Bahn kann erst dann verlässlich beurteilt werden, wenn letzteres durch einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden ist. (vergl. auch hier Begründung für Teilung der B-Pläne in Baufeld Süd und Nord in DS/0853/V von 2018). Die Planfeststellung für die S 21 obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt.

Dem EBA liegt nach Wissen der BVV noch kein Antrag der DB AG auf Planfeststellung vor, da die DB AG noch nicht über eine entscheidungsreife Planung verfügt.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist daher objektiv nicht in der Lage, ohne Planfeststellung der S 21 den Bebauungsplan Nord mit vom Senat vorgegebener Terminsetzung 2026 abzuschließen. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung würde diesem Sachzwang unterliegen, würde sie die Planungshoheit an sich ziehen. Eine Beschleunigung in der Festlegung des B-Plans Nord könnte auch sie ohne Planfeststellung nicht erreichen.

Die Weisung von Senator Gaebler ist sachgrundlos und damit willkürlich. Sie ist abzulehnen.

Das Planungsrecht für die Urbane Mitte Nord liegt bei der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Diese hatte im Januar 2024 beschlossen, das Vorhaben auf der Basis aktueller städtebaulicher Kriterien zu bewerten, offen abwägen und dann festzulegen. Der angedrohte Eingriff des Senats widerspricht demokratischen Prozessen, die im § 1, BauGB als gemeindliche Planungshoheit verankert sind. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt auch fachlich völlig unbegründet. 

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Vorkaufsfall Schöni19 (DS/1429/VI) https://gruene-xhain.de/vorkaufsfall-schoeni19-ds-1429-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:24:02 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28917 Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung für die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Schönleinstraße 19 durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen, Genossenschaft oder eines anderen geeigneten Käufers?
  2. Inwiefern unterstützt der Senat den Ankauf in Hinblick auf die Bereitstellung von Fördermittel für den Erwerb und die Instandsetzung des Gebäudes?
  3. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um bis zur Frist am 7. Januar die Schritte für die Ausübung des VKR einzuleiten und die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen?

Es antwortet Florian Schmidt, Bezirksstadträtin, Abt. für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

zu 1. bis 3.

zu Frage 1 bis 3: Zunächst einmal gab es ja am Montag einen Ausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung im Abgeordnetenhaus, da hat Herr Gaebler sich auch geäußert und wurde befragt. Deshalb, falls hier auch die Presse zuhört, die das mitbekommen hat, würde ich gerne auf ein paar Aspekte, die dort genannt wurden, auch noch mal eingehen, obwohl hier nicht direkt danach gefragt wurde, aber es gehört ja im Weitesten auch zum Vorkaufsverfahren.

Also auf der einen Seite möchte ich noch mal klarstellen, dass weder die Bau- und Wohnungsaufsicht noch die Zweckentfremdung hatten vor dem Prüfverfahren Kenntnis von den gravierenden Mängeln und Missständen in diesem Gebäude.

Gleichzeitig liegt die rechtliche Stellungnahme, dass dieses Vorkaufsrecht auch rechtssicher ausgeübt werden kann, mittlerweile dem Senat vor, also parallel zur Ausschusssitzung am Montag ist die dort eingetroffen und wurde auch umgehend bestätigt, dass also hier das Vorkaufsrecht in der abgespeckten Form nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November ’21 ausgeübt werden kann.

Ein weiterer Punkt: Es gibt bisher keinerlei Regungen der Käufer, hier eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Nun gab es natürlich die wichtigste Aufgabe, wie das immer ist bei Vorkaufsrechtsverfahren, dass wir versuchen jemanden zu finden, ein landeseigenes Unternehmen, Genossenschaften, die hier in das Vorkaufsrecht eintreten würden und da gab es verschiedene Gespräche zu.

Ich möchte aber gleich hier mit den zwei Ergebnissen erst mal landen bei der Erklärung. Es gibt also aus meiner Sicht, aus Sicht des Bezirksamtes zwei Wege, wie das Vorkaufsrecht jetzt ausgeübt werden kann.

Der erste Weg ist quasi der Klassiker, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft tritt in das Vorkaufsrecht ein und erhält einen Zuschuss zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit. Hat Herr Gaebler ja am Montag auch noch mal öffentlich gesagt, dass die ja nicht besteht.

Hinsichtlich der Sanierungskosten hat eine Wohnungsbaugesellschaft erste Berechnungen erstellt, welche zur Ermittlung eines solchen Zuschussbedarfs führen und das müsste jetzt plausibilisiert werden von der Senatsverwaltung. Es sind nur sehr grobe Berechnungen, ich komme noch mal gleich darauf zurück.

Der zweite Weg: Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft tritt in das Vorkaufsrecht ein und veräußert das Gebäude zeitnah an eine Genossenschaft, entweder als Ganz- oder als Erbbau. Die Genossenschaft erhält bei Ankauf Förderdarlehen der IBB, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern und auch Förderwohnungen dann dort anbieten zu können und die Mieten auch niedrig zu halten natürlich. Die Konditionen dieses gestreckten Erwerbs würden über einen LOE zwischen Senat, Bezirk, landeseigener Wohnungsbaugesellschaft und Genossenschaft noch vor der Ausübung des Vorkaufsrechts verbindlich vereinbart werden. Das müsste im Grunde nächste Woche passieren.

Meine Gespräche mit Genossenschaften haben ergeben, dass aktuell noch verschiedene Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber auch der IBB bezüglich Darlehensförderungen bei anderen Liegenschaften im Gange sind. Daher sieht keine Genossenschaft es als realistisch an, im Rahmen der Frist für das Vorkaufsrecht am 07.01.2025 ein Antragsverfahren über Förderdarlehen abzuschließen und selbst in das Vorkaufsrecht einzutreten. Der Weg, dass eine Genossenschaft direkt in das Vorkaufsrecht eintritt, ist somit versperrt. Also anders gesagt: Die Formalitäten sind derzeit komplex, aber auch nicht durchzuführen in der Kürze der Zeit.

Meine Gespräche mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben ergeben, dass die Sanierungs- und Instandhaltungskosten als enorm hoch eingeschätzt werden, allerdings ohne, dass das Haus in Augenschein genommen wurde. Die Durchführung einer sog. Due-Diligence-Prüfung wurde abgelehnt. Im Grunde hat mir heute bei einem Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Abgeordnetenhaus, also ich war im Abgeordnetenhaus wegen einer anderen Sache, man auch mitgeteilt, dass hier eine Absage des Senats bezüglich dieses Weges unterwegs ist zu mir. Die hat mich allerdings noch nicht erreicht, also dass eine Wohnungsgesellschaft direkt kauft und eine Förderung bekommt vom Senat.

Meine Gespräche mit den Mietern haben ergeben, dass diese gewillt und in der Lage sind, sowohl selbst bei bestimmten Arbeiten mitzuhelfen, der Sanierung oder Instandsetzung, als auch einen Betrag von mind. 500.000 EUR an Eigenkapital aufzubringen.

Unterdessen hatte ich ein Architekturbüro beauftragt, einen Sanierungsplan mit den geringstmöglichsten Kosten aufzustellen. Das Büro Hütten und Paläste, das auch beim Tuntenhaus die Berechnung übernommen hat, dort kam es ja zum Vorkauf, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kosten niedrigstens sozusagen bei 2.200 EUR netto liegen pro Netto-Nutzfläche, wenn eine Eigenbeteiligung der Mieter erbracht wird. Diese Kostenberechnungen liegen mir also vor.

Hier muss man dazu sagen, das ist sozusagen wirklich das allerniedrigste, es kann durchaus etwas höher werden, weil dann noch konkret abgestimmt werden muss, welche Eigenbeteiligungen das wären und was da wirklich möglich ist. Es kommt auch ein bisschen auf die Fertigkeiten der Mieter an.

Um Kosten zu sparen, erscheint mir daher der Weg, die landeseigene Gesellschaft erwirbt und verkauft an Genossenschaft der beste, auch was die Fristeinhaltung und den finanziellen Aufwand für das Land Berlin angeht.

Nach Auffassung des bezirklichen Hochbauservices können nur mit einer auf Mieterkooperation setzenden Organisation, z.B. einer kleineren Genossenschaft, verhältnismäßig niedrige Kosten erreicht werden bei solchen Altbausanierungen. Größere Gesellschaften tendieren zu standardisierte Sanierungsverfahren, höhere Standards und werden daher zwangsläufig höhere Kosten ansetzen. So hat die Gewobag die Kosten auf 4.500 EUR bis 5.500 EUR pro Quadratmeter geschätzt.

Zugleich kann nur eine Genossenschaft auf Eigenkapital der Mieter zurückgreifen und deren Mitarbeit an der Baumaßnahme koordinieren. Das kann bei einer landeseigenen Gesellschaft einfach nicht funktionieren, weil, das geht auch nicht, vor allem, was das Eigenkapital betrifft, aber auch, dass Mieter an Baumaßnahmen mitarbeiten ist etwas, was man …, was ich ausschließen kann, dass das bei einer landeseigenen Gesellschaft möglich ist.

Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft könnte allerdings auch die Rolle zusätzlich bekommen, Ersatzwohnungen zur Verfügung zu stellen, da bei der Sanierung die Mieter ihre Wohnungen wohl temporär verlassen werden müssen.

Ich stehe aktuell mit einer Genossenschaft in Kontakt. Morgen soll mir dort ein LOI zugehen und ich sehe also hier eine Kooperationsbereitschaft, die sich auch erst in den letzten Tagen ergeben hat, weil auch seit zwei Tagen erst diese Zahlen vorliegen, die Kostenberechnung.

Jetzt liegt mir hier sogar eine …, seit einer Stunde ungefähr eine Berechnung der Genossenschaft vor. Sie sehen also, das sind ernstzunehmende Bemühungen und ich denke, dass wir hier jetzt am Scheideweg stehen. Der Senat kann diese Idee, diesen Weg, der meiner Meinung nach absolut gangbar ist, nun einschreiten.

Die Mieter haben in den letzten Wochen unglaublich viel rumgerührt, haben eben sich mit der Frage beschäftigt, was für andere Modelle es gibt. Da wurden auch Modelle verworfen und wir haben eben auch geschaut, was können sie selber beitragen. Und dem möchte ich erst mal auch sehr großen Respekt zollen, dass die Mieter hier auch selber Hand mit anlegen.

Ich möchte noch betonen, dass die Gefahr einer Verdrängung der Mieter*innen sehr groß ist und die rechtlichen Instrumente nicht ausreichen werden, diese abzuwenden, wenn dahinter eine gewisse Triebkraft, so nenne ich es jetzt mal, ist.

Die Bauaufsicht ist derzeit aktiv und prüft auch die Schließung von Teilbereichen des Gebäudes.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich den Umstand, dass die Mieter*innen von unbekannten Personen bedroht wurden, seitdem der Bezirk das Prüfverfahren zum Vorkaufsrecht gestartet hat. Es gab lt. Aussage der Mieter*innen Drohanrufe und bedrohliche Situationen auf der Straße. Die Polizei ist informiert. Ich muss auch noch mal sagen, dass ich so etwas in meiner Zeit als Stadtrat noch nicht erlebt habe, eigentlich noch gar nicht. Das ist schon besonders, obwohl ich natürlich nicht weiß, wer dahintersteckt.

Ja, das ist eigentlich erst mal der Bericht, den ich Ihnen anbieten kann. Ach so, die Frage war ja auch, was passiert jetzt in den nächsten …, was passiert bis zum Fristende. Es soll, wie gesagt, der LOI morgen kommen von der Wohnungsbaugesellschaft, der auch noch mal die konkreten Kooperationsansätze zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Genossenschaft dargestellt werden. Ich gehe davon aus, dass die Senatsverwaltung sich dann sehr schnell damit beschäftigen werden.

Heute wurde schon Herr Gaebler informiert und auch die Senatsverwaltung für Finanzen darüber und dann wird es darauf ankommen, dass die Berechnungen der Genossenschaft mit denen einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft abgeglichen werden. Das ist ja klar, ob es jetzt ein Erbbaurecht ist oder ein Direktverkauf, da müssen alle einverstanden sein mit einer Berechnung, dass die plausibel ist.

Wenn dann die politische Entscheidung getroffen wird, dass dieser Weg gegangen wird, dann wird es einen Umlaufbeschluss geben müssen bei einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Das ist möglich, ich habe mich da auch schon informiert, selbst, wenn gewisse Leute schon im Urlaub sind, kann man das machen im Umlaufverfahren. Also … Entschuldigung … ein Aufsichtsratsbeschluss im Umlaufverfahren.

Und wir werden natürlich dann eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben müssen und auch noch mal Grundaussagen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, zu dessen Gunsten wir ausüben, das ist aber bei landeseigenen Gesellschaften nie ein Problem gewesen, weil wir deren Bonität etc. gut kennen.

Insofern ja, es ist etwas schade, dass eben die Weihnachtszeit noch dazwischen liegt, aber andererseits, ich sage, vor Weihnachten muss es jetzt geklärt werden und das wäre vielleicht auch ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Mieter, dass sie … ja, mit einer gewissen Ruhe Weihnachten feiern können und wissen, dass sie aus ihrem Haus nicht verdrängt werden.

Gut, ich schließe damit, dass ich denke, dass es nicht einfach wird. Es wird nicht der Senat sagen okay, machen wir so, sondern dass wir da noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten werden müssen. Ich bitte Sie um Unterstützung dabei, über Ihre Kanäle. Ich freue mich auch sehr, dass viele Parteien, auch die CDU, es zumindest nicht komplett ablehnen, es gab sogar positive Signale. Ich denke, dass diese Möglichkeit, dass dieses Haus sogar abgerissen wird, also, weil eben darauf hingearbeitet wird, dass der Verfall sich fortsetzt und wir wissen ja genau, dass die Instrumente immer wieder umgangen werden und ausgetrickst werden, das ist eine reale Gefahr.

Es ist also ein …, will ich einfach noch mal appellieren, auch an die, die vielleicht bisher nicht so sehr vom Vorkaufsrecht so grundsätzlich überzeugt sind, dass es hier einfach auch wirklich ums nackte Überleben geht sozusagen dieses Hauses. Wenn es denn abgerissen würde und neu gebaut würde, dann würden dort einfach nur noch Luxuseigentumswohnungen entstehen und so hat man hier eine recht einmalige Chance und auch zu Kosten, die insgesamt die Stadt nicht überlasten, den Menschen zu helfen und auch ein Zeichen zu setzen.

Link zur PDF

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Zweckentfremdungsverbot in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1425/VI) https://gruene-xhain.de/zweckentfremdungsverbot-in-friedrichshain-kreuzberg-ds-1425-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:21:05 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28915 Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie gestaltet sich aktuell das Verfahren, wenn eine Meldung auf mögliche Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingeht?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, seit die Vorwürfe des Rechnungshofes dem Bezirksamt bekannt sind, um das Zweckentfremdungsverbot insbesondere die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung, besser durchzusetzen?
  3. Welches Potential bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots sieht das Bezirksamt in der Nutzung von digitalen Instrumenten wie dem Scraping*?

* Data Scraping bezieht sich auf den Prozess der automatisierte Datenauswertung, mit dem das Bezirksamt anlasslos große und sich ändernde Datenmengen aufwandsarm auswerten könnte.  Das Scraping würde den zuständigen Bezirksämtern unabhängig von einer etwaigen Mitwirkung der Online-Plattformen anlasslose Ermittlungen zur Feststellung unzulässiger Ferienwohnungsnutzungen unter Einsatz automatisierter Verfahren erlauben.

Es antwortet Oliver Nöll, Stellvertretender Bezirksbürgermeister, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

zu 1. Wie gestaltet sich aktuell das Verfahren, wenn eine Meldung auf mögliche Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingeht?

Die Meldung wird der/m zuständigen Sachbearbeiter/in übergeben. Diese/r prüft, ob zu dieser Wohnung bereits Verfahren geführt werden. Falls nicht, wird ein neues Amtsermittlungsverfahren durch Eingabe in das System angelegt. Je nach Fallkonstellation und Art der Zweckentfremdung wird die/der Eigentümer/in bzw. Mieter/in des betroffenen Wohnraums ermittelt oder vorhandene Daten überprüft. Ebenso werden weitere Beweise zum Verdacht der Zweckentfremdung gesammelt und gesichert. Bei Hinweisen zu möglichen Ferienwohnungsvermietungen erfolgt die Ermittlung im Internet zu möglichen Inseraten und die Sicherung von Beweisen.

Eine Ausweitung der Ermittlungen ist je nach Fallkonstellation möglich (Ortbesichtigungen, Einsicht im Bauaktenarchiv, Amtshilfeersuchen anderer Verwaltungsbereiche, z.B. Bau- und Wohnungsaufsicht, Befragungen von Nachbarn).

Es wird eine Papierakte angelegt.

Im Anschluss wird die/der Eigentümer/in oder die/der Mieter/in zum Vorwurf der Zweckentfremdung angehört. Je nach Antwort können weitere Ermittlungen notwendig sein, eine Einstellung des Verfahrens erfolgen oder das Verwaltungsverfahren fortgeführt werden, um den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen (Rückführungsaufforderungen mit Zwangsgeldandrohungen). Im Verlauf des Verfahrens können Zwangsgelder festgesetzt werden, um eine Rückführung des Wohnraums zu erreichen.

Parallel zum Verwaltungsverfahren wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft. Hier muss die/der Beschuldigte zunächst angehört werden, bevor ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen werden kann.

Das Wohnungsamt ist bei der Führung der Verfahren auf die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Fristen angewiesen. Im Verfahren gestellte Anträge, z.B. auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, verzögern die Weiterbearbeitung eines Amtsermittlungsverfahrens, da diese prioritär zu bearbeiten sind.

Mögliche Widersprüche und/oder Klagen können ebenfalls Verzögerungen verursachen.

zu 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, seit die Vorwürfe des Rechnungshofes dem Bezirksamt bekannt sind, um das Zweckentfremdungsverbot insbesondere die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung, besser durchzusetzen?

Die Überprüfung des Rechnungshofes zum Zeitraum 2018 – 2023 erfolgte stichprobenartig. Bereits in den vergangenen Jahren und somit vor Prüfung des Rechnungshofes wurden Maßnahmen getroffen, um die Wiederzuführung zu Wohnzwecken besser kontrollieren und folglich gewährleisten zu können. Nicht alle vom Rechnungshof getätigten Hinweise sind aus Sicht des Bezirksamtes umsetzbar, z.B. auf Grund rechtlicher Gegebenheiten (z.B. Überprüfung aller abgelehnten/zurückgenommenen Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnung), fehlender personeller Besetzung (Einleitung von massenhaften Ordnungswidrigkeitenverfahren) oder fehlenden technischer Voraussetzungen (Scraping).

Nach Vorlage des Rechnungshofberichts wurden die zuständigen Mitarbeiter*innen nochmals sensibilisiert und die festgestellten Problemlagen besprochen, um adäquat darauf reagieren zu können.

zu 3. Welches Potential bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots sieht das Bezirksamt in der Nutzung von digitalen Instrumenten wie dem Scraping[1]*?

Durch das Scraping würden massenhaft Verfahren eröffnet und die zur Verfügung stehenden Daten geprüft werden müssen. Inwieweit hier vorab tatsächlich ein Filtern, z.B. nach tatsächlichem Wohnraum bzw. Gewerberaum technisch möglich ist, kann durch die AG Zweckentfremdung nicht beantwortet werden. Des Weiteren ist fraglich, ob durch das Scraping ein Rückschluss auf die Wohnungslage und die Daten des Inserierenden möglich sind. Ohne diese Grunddaten können Verwaltungsverfahren nicht geführt werden, sodass solche Amtsermittlungsverfahren mangels ausreichender Angaben wieder geschlossen werden müssten.

Grundsätzlich ermöglicht das Scraping, eine große Datenmenge nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen, um mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu filtern. Eine entsprechende personelle Ausstattung zur Prüfung der Datenmengen und Führung der Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren muss hierfür jedoch Voraussetzung sein.

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Wie steht es um die Verkehrsberuhigung vor Schulen bestellt und was verhindert der Senat? (DS/1417/VI) https://gruene-xhain.de/wie-steht-es-um-die-verkehrsberuhigung-vor-schulen-bestellt-und-was-verhindert-der-senat-ds-1417-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:18:19 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28913 Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Welche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten im Bezirk in den Jahren 2021-2024 realisiert werden?
  2. Welche geplanten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten nicht umgesetzt werden?
  3. Aus welchen Gründen konnten diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

zu 1. Welche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten im Bezirk in den Jahren 2021-2024 realisiert werden?

Hier finden Sie die Auflistung von Maßnahmen im Schulumfeld aus den Jahren 2023 und 2024. Die Zusammenstellung für die weiteren Jahre war im Rahmen der für eine mündliche Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

zu 2. Welche geplanten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten nicht umgesetzt werden?

Das Bezirksamt hat Anfang 2024 Projekte zur Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen für die Titel der Senatsverwaltung MVKU angemeldet. Dazu gehörten:

  1. Schulzone Scharnweberstraße (Jane-Goodall-Grundschule)
  2. Schulwegsicherheit und Fußverkehrsmaßnahmen im Einzugsbereich der Jane-Goodall-Grundschule (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  3. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr und Bodenschwellen zur Temporeduktion in der Niederbarnimstraße (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  4. Schulwegsicherheit und Fußverkehrsmaßnahmen im Einzugsbereich der Zille-Grundschule (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  5. Verstetigung Schulzone Bergmannstraße (Freiligrathschule)
  6. Schulzonen in der Südlichen Friedrichstadt sowie dazugehörig Beteiligung und Planungsleistungen zur Flächendeckenden Verkehrsberuhigung im Gebiet Südliche Friedrichstadt (West)
  7. Beteiligung zur Flächendeckenden Verkehrsberuhigung im Gebiet Urbanstraße
  8. Schulzone Petersburger Platz
  9. Schulwegsicherheit in der Kohlfurter Straße
  10. Sichere Querungen für die Schulwegsicherheit

Teile der Maßnahmen 1-3 konnten über andere Mittel umgesetzt werden. Die Maßnahmen 4-9 konnten aufgrund fehlender Finanzierung nicht umgesetzt werden. Bei der Maßnahme 10 gab es im August verfügbare Mittel, die dann aber aufgrund der späten Mittelübertragung und Kapazitätsengpässen bei möglichen Baufirmen nicht mehr verbaut werden konnten.

Im Programm Querungshilfen für den Fußverkehr gibt es derzeit 44 Standorte, bei denen Verbesserungen für den Fußverkehr geplant sind, die aber nicht finanziert sind. Davon befinden sich mehrere in direkter Nähe zu Schulen und der Großteil auf Schulwegen. Beispiele direkt vor oder in unmittelbarer Nähe von Schulen sind:

  • GWV Petersburger Platz 3 und 5
  • GWV Koppenstraße/ Singerstraße
  • FGÜ Waldemarstraße 64
  • FGÜ und GWV Pufendorfstraße
  • GWV und ggf. FGÜ Höchste Straße/ Weinstraße
  • Marchlewskistraße 40

Im Projekt Flächendeckende Verkehrsberuhigung ist die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen für den Ostkreuz-Kiez bislang nicht vollständig gesichert.

Für Planungen anderer Gebiete des Projekts gibt es bislang keine Mittel. Gleiches gilt für Planung und Bau von Schulzonen.

zu 3. Aus welchen Gründen konnten diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden?

Fehlende Mittel waren ein wichtiger Grund für die nicht erfolgte Umsetzung von Maßnahmen vor Schulstandorten. Durch die lange Unklarheit, ob und wenn ja welche Projekte finanziert werden, kam es zu zusätzlichem Arbeitsaufwand. So wurden für einige Projekte andere Finanzierungsquellen als die Titel der SenMVKU – teilweise erfolgreich – beantragt. Problematisch war auch die Unklarheit bezüglich der Auswahl von Maßnahmen. So gab es zu den für die Titel Fußverkehr und Schulwegsicherheit angemeldeten Maßnahmen keine inhaltliche Rückmeldung und auch keine schriftliche Absage seitens der SenMVKU. Im Titel autofreie Kieze erfolgte die Absage aller angemeldeten Projekte lediglich auf Grundlage nicht ausreichender Haushaltsmittel.

Kurzfristig im August dieses Jahres zur Verfügung gestellte Mittel für Schulwegsicherheit konnten wegen der späten Mittelübertragung aufgrund von Kapazitätsengpässen bei möglichen Baufirmen nicht mehr genutzt werden.

Neben der fehlenden Finanzierung mangelt es auch an personellen Kapazitäten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und von Schulzonen.

Die genauen personellen Bedarfe des Bezirksamts für die Umsetzung der flächendeckenden Verkehrsberuhigung sind der Anlage zur DS/0827/VI – Bezirkskonzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung zu entnehmen. Dies umfasst sechs zusätzlich notwendige Planstellen.

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Kürzungen von Schwarz-Rot: Fahrradbügel in Friedrichshain-Kreuzberg (DS/1433/VI) https://gruene-xhain.de/kuerzungen-von-schwarz-rot-fahrradbuegel-in-friedrichshain-kreuzberg-ds-1433-vi/ Wed, 08 Jan 2025 14:13:01 +0000 https://gruene-xhain.de/?p=28909 Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Wie viele Fahrradbügel sind seit 2021 in Friedrichshain-Kreuzberg jährlich aufgestellt worden?
  2. Neben dem Nutzen, dass es vermehrt sichere Abstellplätze für Fahrradfahrende gibt: Welcher weitere Nutzen wird vom BA darin gesehen, Fahrradbügel aufzustellen?
  3. Wie schätzt das BA, angesichts der Kürzungsmaßnahmen, die weitere Installation von Fahrradbügeln für 2025 ff. ein?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

zu 1. Wie viele Fahrradbügel sind seit 2021 in Friedrichshain-Kreuzberg jährlich aufgestellt worden?

Aus dem Fahrradabstellanlagenprogramm wurde folgende Anzahl an Bügeln gestellt. Für die Zahl der Abstellplätze sind die Werte zu verdoppeln.

2021: 655 Stück
2022: 570 Stück
2023: 498 Stück
2024: 263 Stück

Weitere Fahrradbügel wurden durch diverse Stellen im Straßenland gesetzt, z.B. im Rahmen von Radverkehrsplanungen, Schulwegmaßnahmen, Verkehrssicherheitsmaßnahmen an Kreuzungen, bei Neubauvorhaben durch Private, u.v.m. Diese Zahlen liegen leider nicht strukturiert vor und sind hier nicht eingeflossen.

zu 2. Neben dem Nutzen, dass es vermehrt sichere Abstellplätze für Fahrradfahrende gibt: Welcher weitere Nutzen wird vom BA darin gesehen, Fahrradbügel aufzustellen?

Radbügel könnten insbesondere genutzt werden, um sicherheitsrelevante Bereiche vor regelwidrigem Beparken durch Kfz zu schützen, insbesondere zur Sicherung von Sichtachsen. Damit tragen sie zur Verkehrssicherheit bei.

zu 3. Wie schätzt das BA, angesichts der Kürzungsmaßnahmen, die weitere Installation von Fahrradbügeln für 2025 ff. ein?

Dem Bezirksamt liegen noch keine Informationen der zuständigen Stelle bei der Senatsverwaltung über die Auswirkungen vor. Grundsätzlich werden die Kürzungen in diesem Bereich mit großer Sorge gesehen, da weniger Projekte zu den oben genannten Zwecken (siehe auch Frage 2) geplant und umgesetzt werden können. Der Bezirk verfügt nur über sehr geringe Mittel in diesem Bereich, die er selbst einsetzen könnte (z.B. aus Ablösebeiträgen von Wohnungsneubauten).

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