DS/0184/V Antrag

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass den Neugeborenen von Geflüchteten eine Geburtsurkunde oder eine  Bescheinigung über die Geburt ihres Kindes ausgestellt wird, mit der sie ihr Kind in einer Krankenversicherung anmelden  sowie andere Leistungen beantragen können.

Begründung:

Es darf nicht sein, dass den Eltern von geflüchteten Neugeborenen nicht ohne Wenn und Aber ein Dokument über die Geburt ihres Kindes ausgestellt wird, mit der sie unverzüglich einen problemlosen Anspruch auf Krankenversicherung und damit auf Vorsorgeuntersuchungen sowie andere familienbezogene Leistungen geltend machen können.

Im Land Berlin wurde einer Familie die Geburtsurkunde für ihr Kind ausgestellt, obwohl die Eltern überhaupt keine gültigen personenbezogenen Dokumente vorlegen konnten. Dieses Beispiel zeigt: das Problem der Dokumentenvorlage – erst recht der vollständigen Dokumentenvorlage -, das bei Geflüchteten aus bekannten Gründen oft sehr schwierig ist, muss nicht dazu führen, dass den Eltern zusätzliche Komplikationen bei der Inanspruchnahme von Versicherungsschutz und anderen Leistungen aufgebürdet werden.

In unserem Bezirk liegt der Fall der Familie K. vor, die im Februar ihr Kind zur Welt brachte und bis heute um eine relevante Geburtsbescheinigung ringen muss. Die Familie K. hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis,  lebt  in einer  eigenen Wohnung in Kreuzberg, der Vater arbeitet in einer Berufsgenossenschaft, aber das Standesamt des Bezirks sieht sich nicht in der Lage, ein wirksames Dokument über die Geburt ihres Kindes auszustellen.  Allein durch die Kulanz der AOK ist das Kind mittlerweile versichert, jedoch ist es der Familie nicht möglich Kindergeld und Elterngeld zu beantragen. Auch können sie sich ohne Urkunde nicht erfolgreich um einen Krippenplatz bemühen.

In der Beantwortung der mündlichen Anfrage DS/2267/IV berichtete der zuständige Stadtrat, dass Krankenhäuser, Geburtshäuser, Hebammen den Standesämtern die Geburtsanzeigen und ggf. vorab bereits die dazugehörigen Papiere in Kopie, Pass, Ausweis, Geburtsurkunde der Eltern, Eheurkunde (ggf. in Kopie) übermitteln. Weiter: „Wenn die Identität der Eltern geklärt ist, erhalten die Familien eine Geburtsurkunde. Wenn die Identität der Eltern noch nicht geklärt ist, erhalten die Eltern einen Auszug aus dem Geburtsregister oder eine sogenannte Zurückstellungsbescheinigung, wenn weder Geburtsurkunde noch ein Auszug aus dem Geburtsregister ausgestellt werden können, weil zum Beispiel die Eltern für die Festlegung des Nachnamens ihres Kindes noch Unterlagen nachzuweisen haben.“

Mit anderen Worten: mit einer Zurückstellungsbescheinigung sind mitunter erhebliche oder gar unerfüllbare Nachweispflichten verknüpft, die zwangsläufig dazu führen, dass Eltern ihre sozialen Rechte nicht problemlos geltend machen können. Daher wird das Standesamt gebeten vorläufige Geburtsdokumente auszustellen, die diese Rechte sicherstellen.

Antragsteller*innen: Taina Gärtner/Wolfgang Lenk
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.03.2017

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