DS/1993/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einem Umzug der geflüchteten Familie in einen anderen Bezirk der Schülerin und dem Schüler der Besuch der bisherigen Schule in einer Willkommensklasse weiterhin ermöglicht wird, wenn die Familie es wünscht.

Begründung:

Bei einer Wohnsitzänderung der geflüchteten Schüler*innen werden die Eltern vom Schulamt aufgefordert ihre Kinder innerhalb einer bestimmten Frist an einer anderen Schule in ihrem neuen Einzugsgebiet anzumelden. Dieses Verfahren ignoriert die Bedürfnisse der geflüchteten Schüler*innen. Auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben mussten diese Kinder teilweise unter dramatischen Umständen ihr Zuhause, einen Teil ihrer Familie und ihre Freunde verlassen.

Für sie gilt wie für alle Kinder in Deutschland: Kinder sind besonders schutzbedürftig und haben ein Recht auf Unterstützung und Sicherheit. Ziel ist es, geflüchteten Kindern möglichst rasch einen geordneten Alltag zu ermöglichen und sie in Kindertagesbetreuung und Schulen zu integrieren, um ihnen gute Chancen für die Zukunft zu ermöglichen.

Im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ wird festgehalten, dass die Zustimmung des Schulamtes des alten Bezirks erforderlich ist, wenn die Schülerin und der Schüler die bisherige Schule weiterhin besuchen möchte.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.12.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Antragstellerin: Gülten Alagöz

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