DS/1792/III
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welcher Weise beteiligt sich das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg am Interessenbekundungsverfahren „Bürgerarbeit“ der Bundesagentur für Arbeit und wie sieht die konzeptionelle Zuarbeit durch das Bezirksamt aus?
2. In welchen Punkten und nach welchen Kriterien wird sich ein eingereichtes Konzept des Jobcenters vom Modellprojekt in Bad Schmiedeberg/Sachsen-Anhalt unterscheiden?
3. Setzt sich das Bezirksamt dafür ein, dass der Berliner Senat vorgeschlagene Konzepte der Berliner Jobcenter mit einer Kofinanzierung versieht, um eine angemessene Lohnhöhe, etwa vergleichbar zum öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS), zu ermöglichen?
Nachfragen
1. Wie wird sicher gestellt, dass die „zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende“ Bürgerarbeit keine bisher durch die öffentliche Verwaltung oder von ihr beauftragte Träger erfüllte Aufgaben ersetzt?
2. Welche Einsatzfelder sind vorgesehen?
Herr Mildner-Spindler:
Zu 1:
Nach Erörterung im BA am 11. oder 12. Mai und einer sozusagen Verständigung darüber, dass sich das BA Friedrichshain-Kreuzberg in der ARGE gegenüber der Geschäftsführung des Jobcenters dafür aussprechen wird sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen, ist in der vergangenen Woche eine AG aus Mitarbeitern des Jobcenters und BA Friedrichshain-Kreuzberg gebildet worden, die einen Antrag für die Bewerbung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet haben. Dieser Antrag ist fertig, wird morgen zum Termin eingereicht werden mit begleitendem Unterstützungsschreiben seitens des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit seitens der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg und seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Die Beteiligung des BA an dieser AG galt insb. der inhaltlichen Ausrichtung dieser Bewerbung und einem in der Gewinnung, also Aquise und Nachweis von potentiellen Arbeitsplätzen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen.
Zu 2:
Es geht bei unser Bewerbung nicht darum, eine Parallelstruktur analog der Einrichtung von Maßnahmen oder einer Modellmaßnahme zu organisieren , sondern es geht uns darum, ähnlich wie wir schon bei der Organisation des öffentlichen Beschäftigungssektor ran gegangen sind, bestehende soziale Infrastrukturen kleinteilig zu unterstützen. Der Projektvorschlag ist darauf ausgerichtet, darüber hinaus bestehende Aktivitäten und Angebote im Rahmen QM „soziale Stadt- Aktionsraum Plus“ , der Initiative “ Berlins Wirtschaft braucht dich“ zu verbinden und somit nachhaltig Energien zu erzielen.
Die Schwerpunktsetzung zwischen den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg wurde auch an den entspr. Problemlagen und der demografischen Entwicklung orientiert. Schwerpunktmäßig werden in Friedrichshain Projekte und Angebote der Familienarbeit, der Unterstützung Alleinerziehender und in Kreuzberg Projekte und Angebote, die Integration und Armutsbewältigung angesprochen werden.
Zu 3:
Da in der Finanzierung der Bürgerarbeit seitens des Bundes bereits ESF Mittel enthalten sind, ist eine weitere Aufstockung aus ESF Mitteln nicht möglich, sodass die im Land Berlin vorhandene Kofinanzierung für öffentlichen Beschäftigungssektor so nicht heran gezogen werden kann. Diese missliche Situation, dass man nicht aus den gleichen Töpfen ergänzen und kofinanzieren kann, machen wir ja leider bedauerlicherweise desöfteren.
Die Vergütung von Bürgerarbeit soll der Ausschreibung folgend oder wird, wenn man der Ausschreibung folgt ca. 75 € unter dem Niveau liegen, was Berlin für einen ÖBS Arbeitsplatz als Mindeststandard angelegt hat. Das waren im öffentlichen Beschäftigungssektor 1300 Arbeitnehmer Brutto bei 40 Wochenstunden und 975 € bei 30 Wochenstunden.
Nach der Ausschreibung wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz im Rahmen der Bürgerarbeit ein Brutto von 900 € haben und der Arbeitgeber wird 180 € Arbeitgeberbeiträge noch dazu bekommen. Darüber hinaus gibt es keine weitere Sachmittelunterstützung für diese Arbeitsplätze, sodass in der Konzipierung unseres Projektes noch darüber nachgedacht wurde und es gegenwärtig auch noch geprüft wird, ob wir dann die Möglichkeit ggf. haben, über 16f noch eine Kofinanzierung für die Einrichtung von Arbeitsplätzen bereit zu stellen.
Zu Nachfrage 1:
Ist meines Erachtens mit meiner Beantwortung zu 2. bereits beantwortet, aber ich will es noch mal verdeutlichen. Ähnlich, wie bei allen Beschäftigungsinstrumenten, ähnlich wie beim öffentlichen Beschäftigungssektor, gibt es das Kriterium der Zusätzlichkeit und insofern werden wir bei der konkreten Einrichtung der Arbeitsplätze so wir denn den Zuschlag erhalten, ich spreche hier von einem Bewerbungsverfahren, wo wir momentan davon ausgehen, dass sich die meisten Berliner Jobcenter kongurierend zueinander bewerben werden , aber sollten wir den Zuschlag erhalten, werden wir bei der Einrichtung der Arbeitsplätze, also auf die Zusätzlichkeit, wie wir sie immer zugrunde legen, zu achten haben.
Zu Nachfrage 2:
Analog des beschriebenen Zieles haben wir derzeit mehr als 150 Arbeitsplatzangebote aquerieren können, von Nachbarschaftshäusern, Mehrgenerationshäusern über integrationsbegleitende Angebote bis hin zu Sportvereinen. Was ich noch mal sagen will, ein für mich ganz wichtiges Kriterium im Sinne von Bürgerarbeit ist es, dass wir das in der vorhandenen sozialen Infrastruktur organisieren wollen als unterstützende Arbeitsplätze, kleinteilig, sodass die aktivierten ArbeitnehmerInnen, die bis zu 36 Monate dann einen solchen Arbeitsplatz erhalten werden, in realer Arbeitswelt, unter realen Teambedingungen als Teamverstärkung ankommen und nicht in maßnahmeähnlichen Zusammenhängen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 31.05.10
B’90/Die Grünen
Fragesteller: Herr Rüdiger Brandt