SA/110/IV

Schriftliche Anfrage

Hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Menschen mit Behinderungen haben im Bezirk einen Migrationshintergrund?

Zum 31.12.2011 hatten im Bezirk 6.260 Menschen mit Behinderung einen Migrationshintergrund. (Menschen mit Behinderung im Bezirk insgesamt 30.147)

2. Wie viele davon sind Männer und Frauen, Kinder und Jugendliche?

Zum 31.12.2011 waren 51,7 % der behinderten Menschen mit Migrationshintergrund im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg männlichen und 48,3 % weiblichen Geschlechtes. Zum 31.12.2011 waren 113 der behinderten Menschen mit Migrationshintergrund im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Kinder und Jugendliche. Dies entspricht einem Anteil von 1,8 %.

Etwa 43 % der behinderten Menschen mit Migrationshintergrund waren älter als 65 Jahre.

3. Wie viele Menschen mit Behinderung mit Migrationshintergrund werden in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut?

Hierzu verfügt das Bezirksamt derzeit über keine Erkenntnisse. Eine Abfrage bei den Trägern würde aufgrund der Fluktuation der Besucherinnen und Besucher bzw. Klientinnen und Klienten zu einem allenfalls groben Schätzwert führen und ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

4. Wie viele Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es im Bezirk? Bitte einzeln auflisten!

Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Einrichtungen der Behindertenhilfe können Wohneinrichtungen, Beratungsangebote (z.B. Pflegestützpunkte etc.), Freizeiteinrichtungen, Werkstätten, Fördergruppen, Förderzentren (Schulen), Sozialpädriatische Zentren, Gesundheitseinrichtungen, Berufsförderwerke, Integrationsfachdienste und Mobilitätshilfsdienste sein.

Zu unterscheiden sind hier Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und Einrichtungen bzw. Angebote, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, die nicht unter die Zielgruppe des SGB XII fallen. Letztere sind in der Regel überregional tätig.

Getragen werden Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Regel von freien Trägern. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch das Land als auch – im Bereich der Eingliederungshilfe nach SGB XII – durch den Bezirk. Allerdings schließt der Bezirk als Leistungsträger keine Verträge mit Einrichtungen der Behindertenhilfe nach SGB XII. Dies obliegt dem Land Berlin.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB XII gibt es im Bezirk 138 Angebote, hauptsächlich für den Bereich Wohnen. Diese können unter www.senias.verwalt-berlin.de/basis/hilfe/Einrichtungskatalog/EinrichtungenNachKreis/Frkr. html eingesehen werden.

Weitere Einrichtungen, die von freien Trägern in unserem Bezirk getragen werden, sind u.a.:

Werkstätten:

? Mosaik Werkstatt, Paul-Linke-Ufer 42-43, 10999 Berlin

? USE Werkstatt , Oranienstr. 26, 10999 Berlin

? Integral-Werkstatt, Herrmann-Blankenstein-Str. 49, 10249 Berlin (Pankow)

Fördergruppen:

? Mosaik-Fördergruppe, Kohlfurter Str. 10, 10999 Berlin

? Integral-Fördergruppe, Herrmann-Blankenstein-Str. 49, 10249 Berlin (Pankow)

Sozialpädriatische Zentren:*

? Kinder- und Jugendambulanz/ SPZ , Integral e.V., Fürstenwalder Str. 30, 10243 Berlin

? Zentrum für Kindesentwicklung e.V. , Ritterstr. 3, 10969 Berlin

? Vivantes Klinikum im Friedrichshain, Landsberger Allee 49, 10249 Berlin

Beratungseinrichtungen:

? Pflegestützpunkte

  • Wilhelmstr. 115, 10963 Berlin
  • Axel-Springer-Str. 50, 10963 Berlin
  • Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin
  • Strausberger Platz 13/14, 10243 Berlin

? Mina e.V., Friedrichstr. 1, 10999 Berlin

Freizeiteinrichtungen:

? Begegnungszentrum Integral , Marchlewskistr. 25c, 10243 Berlin

? Fortschritte e.V.*, Weichselstr. 24a, 10247 Berlin

Einrichtungen, die vom Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg getragen werden:

Gesundheitsamt

– Kinder- und Jugendgesundheitsdienst*

– Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst *

– Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche*

– Sozialpsychiatrischer Dienst

– Beratungsstelle für behinderte, chronisch kranke und an Krebs erkrankte Menschen

Förderzentren*

– Schule am Friedrichshain, Lasdehner Str. 19

– Margarethe-von-Witzleben Schule, Palisadenstr. 76/78

– Bernhard-Rose-Schule, Singerstr. 87

– Gustav-Meyer-Schule, Kohlfurter Str. 22

– Paul-Dohrmann-Schule, Forster Str. 15

– Liebmann-Schule, Friedrichstr. 13

sowie die Beauftragte von Menschen mit Behinderung im Bezirk.

Die hier aufgeführten Einrichtungen des Bezirkes stellen nicht die Versorgungslage in allen Bereichen der Behindertenhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg dar, da viele – auf eine bestimmte Behinderung abzielende Angebote – über zentrale Standorte im Land Berlin verfügen.

Ebenso werden in dieser Auflistung jene Einrichtungen/Angebote nicht berücksichtigt, die sich im Rahmen von Inklusion Menschen mit Behinderungen öffnen (z.B. AWOBegegnungszentrum, Stadtteilmütter, Regelschulen mit behinderten Schülern, Selbsthilfetreffpunkte).

Somit kann an dieser Stelle nur eine annähernde Darstellung der existierenden Angebote erfolgen. Um eine aussagekräftige Beantwortung von Anfragen zu Angeboten und Projekten sowie Einrichtungen zu ermöglichen, wäre eine genauere Definition/differenziertere Einrichtungs- oder Angebotsfragestellung hilfreich.

5. Welche Angebote in den Einrichtungen richten sich ausschließlich an- Erwachsene mit Behinderung, – Kinder und Jugendliche mit Behinderungen?

Die unter Frage 4 aufgelisteten Einrichtungen, die mit einem Sternchen * versehen sind, richten sich an Kinder und Jugendliche.

6. Wie viele MitarbeiterInnen in den Einrichtungen haben einen Migrationshintergrund?

Hierzu verfügt das Bezirksamt derzeit über keine Erkenntnisse.

Eine Abfrage bei den Trägern kann – bei genauer Bestimmung der im Fokus stehenden Angebotsformen – mit entsprechender zeitlicher Reserve durchgeführt werden.

7. Welche Maßnahmen gibt es im Bezirk zur interkulturellen Öffnung der Behindertenhilfe?

Grundsätzlich betrachten wir jedes Angebot eines freien Trägers, von dem sich behinderte Menschen mit und ohne Migrationshintergrund angesprochen fühlen als einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Behindertenhilfe.

Das Bezirksamt wirkt in der Kooperation mit freien Trägern darauf hin, dass behinderte Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Bezirk über eine adäquate Versorgungs- und Unterstützungsstruktur verfügen.

Beispielhaft sei auf die Einrichtung eines Beratungsangebotes durch Mina e. V. in der Friedrichstraße 1 zu Beginn des Jahres 2013 hingewiesen (s. o. Antwort zu Frage 4). Zu den Einrichtungen des Bezirksamtes kann Folgendes festgestellt werden:

Das Gesundheitsamt erhielt 2 x (2009 /2011) den Zuschlag beim Wettbewerb „Prozessunterstützende interkulturelle Organisationsentwicklung“ des Integrationsbeauftragten des Senats. Ziel war eine explizite Betrachtung der Organisationsstruktur des Gesundheitsamtes hinsichtlich möglicher bestehender Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationshintergrund und der Umsetzung einer interkulturellen Öffnung.

Es wurde ein Diversity-Training für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit dem Schwerpunkt „Gesundheits- und Krankheitsverständnis im kulturellen Kontext“ durchgeführt.

8. Welche konkreten Maßnahmen gibt es im Bezirk zum Abbau bekannter Barrieren im Bereich der Behindertenhilfe- Abbau sprachlicher Barrieren, -Abbau von Informationsdefiziten bei den MitarbeiterInnen, Angehörigen und Betreuten?

Im Auftrag der BVV wird derzeit die Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen fortgeschrieben (DS/0028/IV „Zukunft der Behindertenpolitik“). Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg führt in diesem Rahmen z.Zt. eine Befragung von Menschen mit Behinderungen im Bezirk durch. Ziel ist u.a. auch die Benennung von Barrieren (im weitesten Sinne) durch Menschen mit Behinderungen selbst. Die aus der Befragung gewonnenen Erkenntnisse werden in die Behindertenplanung einbezogen.

Die Behindertenplanung ist ein sich entwickelnder und fortlaufender Prozess, welcher durch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen geprägt ist. Dem Thema „Migration und Behinderung“ wird dabei eine zentrale Bedeutung beigemessen. Unabhängig davon wurden und werden bereits zahlreiche Maßnahmen durch Bereiche der Bezirksverwaltung umgesetzt, die zu einem Abbau von Zugangsbarrieren bei Leistungen der Behindertenhilfe führen.

Hierzu einige Beispiele:

Anfang 2009 gründete sich „Das Fachforum – Menschen mit Behinderung und Zuwanderungsgeschichte“. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss von Verbänden, Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Behindertenarbeit, Migrationsarbeit und angrenzenden Arbeitsfeldern.

Die Beauftragte für Migration und Integration und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen gehören zu den Gründungsmitgliedern und sind seitdem aktive Mitstreiterinnen im Fachforum. Ziel des Fachforums ist es, Verbesserungen in der Entwicklung und Qualitätsicherung der Angebote im Bereich sozialer Dienste für Menschen mit Behinderungen und Zuwanderungsgeschichte zu befördern.

Seit August 2010 bietet die Behindertenbeauftragte 2x monatlich eine Sprechstunde in der Jobassistenz an. Durch die direkte Nachbarschaft und der Kooperation zwischen dem Jobcenter und der Jobassistenz nehmen viele Jobcenterkunden die Beratungsangebote wahr.

Hauptberatungsfelder sind Beratungen zur Erlangung eines Schwerbehindertenausweises, Informationen zu den Angeboten der Integrationsfachdienste und Nachfragen zu Angeboten für Menschen mit speziellen Behinderungen. Die Hälfte der ratsuchenden Personen hat einen Migrationshintergrund.

2010/2011 fand mit SozialarbeiterInnen der AWO, Schwerpunkt Migration, eine Fortbildungsreihe statt, in der Einrichtungen der Behindertenhilfe des Bezirkes mit ihren spezifischen Angeboten vorgestellt wurden. Ziel war neben der Kenntnisvermittlung auch die Sensibilisierung der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen für das Thema Behinderung. Gleichzeitig wurden die MitarbeiterInnen der Einrichtungen der Behindertenhilfe für das Thema Migration sensibilisiert.

Diese Fortbildungsreihe wird im Herbst 2013 fortgesetzt und auch zukünftig von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen organisiert und durchgeführt.

2011/2012 führten die Beauftragte für Migration und Integration und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen gemeinsame Beratungen/Veranstaltungen in verschiedenen Migrantenvereinen (Kotti-Familiengarten, Akarsu, Nadeshda) durch. Im März 2012 fand eine hausinterne Fortbildungsveranstaltung des Jobcenters Friedrichshain- Kreuzberg zum Thema „Menschen mit Handicap – Informationen und Beratungsmöglichkeiten“ statt, die durch die Behindertenbeauftragte mit gestaltet wurde. Etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters nahmen an dieser Veranstaltung teil.

Im April /Mai 2012 wurde die Informationsreihe „Leben, Wohnen und Arbeiten mit einer geistigen Behinderung“ für Migrantinnen und Migranten mit Beeinträchtigung bzw. deren AngehöriKleine Anfrage Antwort vom 08.03.2013 gen durchgeführt. In enger Kooperation zwischen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, der AWO Berlin – Migrantensozialdienst und der AWO-City gGmbH richtete sich diese Tour an eine feste Gruppe von Migrantinnen, die Vorort Einrichtungen besichtigen und „befragen“ konnten.

Begleitet wurde die Veranstaltung von einer qualifizierten Sprachmittlerin. Zum Abbau sprachlicher Barrieren sind die bezirklichen Einrichtungen der Behindertenhilfe gehalten, SprachmittlerInnen einzusetzen.

9. Welche Materialien gibt es in leichter und barrierefreier Sprache für Migrantinnen mit Behinderung?

In den Drucksachen DS /0518/IV „Leichte und einfache Sprache in Verwaltung und Politik“ und DS/0519/IV „Diversity-Richtlinie für die Außendarstellung“ werden das Verwenden von leichter Sprache und die Entwicklung von Richtlinien bei Veröffentlichungen/ Außendarstellung der Bezirksverwaltung thematisiert.

MitarbeiterInnen der bezirklichen Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Beauftragte für Migration und Integration und die Gleichstellungsbeauftragte haben sich in einer Unterarbeitsgruppe mit den o.g. Themen befasst und werden bei der Bearbeitung dieser Schwerpunktsetzung auch Kriterien für Veröffentlichungen des Bezirksamtes in Bezug auf die Verwendung von leichter Sprache und Barrierefreiheit diskutieren und festschreiben.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden Bestandteil der Beantwortung der o.g. DS sein. Derzeit gibt es deutschlandweit noch sehr wenige Veröffentlichungen in leichter Sprache. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat auf seinen Internetseiten eine Zusammenstellung von Büchern/Publikationen in leichter Sprache speziell für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

siehe auch Links

www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/bibliothek/medien-in-leichter-sprache.html

oder als Beispiel für eine sehr gelungenen Broschüre „Betreuung-was ist das?“

vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung

www.einfachteilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/LS/Aktuelles/broschuere_betreuung_ls.pdf?__blob=publicat ionFile

Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird zukünftig im Rahmen seiner Möglichkeiten (finanziell und personell) bei Veröffentlichungen/Publikationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppe stärker als bisher die Form der einfachen bzw. leichten Sprache berücksichtigen.

10. In welchem Umfang erhalten die Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe eine Schulung bzw. Fortbildung zur Förderung der interkulturellen Kompetenzen?

Grundsätzlich sind die Träger angehalten im Rahmen ihres Aufgabenspektrums die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in angemessener Weise fortzubilden bzw. ihnen die Möglichkeit einer Fortbildung einzuräumen. Inwieweit dies von jedem einzelnen Träger/Projekt/ Einrichtung umgesetzt wird, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Die MitarbeiterInnen des öffentlichen Trägers (Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg) sind dazu angehalten, sich regelmäßig fortzubilden. Dazu gehört auch der Themenschwerpunkt Interkulturellen Öffnung der Verwaltung.

Einzelne Bereiche wie z.B. die Abteilungen Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung fordert von ihren MitarbeiterInnen eine verpflichtende Teilnahme an interkulturellen Fortbildungsangeboten. Angebote der Verwaltungsakademie können dazu ebenso genutzt werden wie Angebote freier Träger/ Arbeitsgruppen etc.

11. In welchem Ausmaß spielt die Verankerung der interkulturellen Öffnung und Orientierung eine Rolle- im Leitbild der Einrichtungen, – im Konzept der Einrichtungen, – im Qualitätsmanagement und in der Personalentwicklung?

Auch diese Frage kann auf Grund der Vielzahl von sehr unterschiedlichen Einrichtungen/ Projekten und Angeboten im Bezirk nur beispielhaft beantwortet werden. Für den öffentlichen Träger hat z.B. das Jugendamt in seinem Leitbild zur Sozialraumorientierung (2006 entwickelt und erarbeitet von Trägern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk) zum Thema „Vorurteilsbewusstes Handeln für Chancengleichheit“ unter anderem folgendes festgeschrieben:

„Unsere Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe tragen den Bedarfen und Anforderungen einer heterogenen Gesellschaft Rechnung. Wir fördern den interkulturellen Dialog verschiedener gesellschaftlicher Gruppen mit dem Ziel eines friedlichen Zusammenlebens und treten aktiv gegen Diskriminierung von einzelnen Menschen oder Gruppen ein, die aufgrund ihrer Ethnizität, Religion, Behinderung, sozialen Zugehörigkeit, ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung o.ä. marginalisiert und benachteiligt werden.

Die Gestaltung von Vielfalt und Umsetzung von Antidiskriminierung bestimmen somit unser Planen und Handeln.“ Gleichwohl wird die Verankerung der interkulturellen Öffnung von Einrichtungen und Projekten der Behindertenhilfe, ob beim öffentlichen oder den freien Trägern, zukünftig von allen Beteiligten noch stärker und immer wieder in den Focus der inhaltlich fachlichen Arbeit gerückt werden.

Monika Herrmann

BzStR

Friedrichshain-Kreuzberg, den 11.03.2013

Bündnis 90/Die Grünen

FragstellerInnen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fatos Topac