DS/1966/IV Mündliche Anfrage

Abt. SozBeschBüD
Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Wie viele Geflüchtete halten sich gegenwärtig im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in
den verschiedenen (Gemeinschafts-)Unterkünften auf?

Statistik BUL 24.11.2015 (ohne unbegleitete minderjährige Flüchtlinge):
– In 5 Gemeinschaftsunterkünften 897 Bewohner
– In 6 Notunterkünften 1.018 Bewohner

2. Wie sind das Sozialamt und das Jobcenter für die Aufgaben aus der Übernahme der
Geflüchteten auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels gewappnet?

Der Königsteiner Schlüssel regelt nicht die Verteilung oder Zuständigkeit zwischen den Berliner Bezirken.
Für die einzelnen Bundesländer bestehen Aufnahmequoten für Asylsuchende. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Danach ist Berlin 2015 verpflichtet 5,04557% der Asylsuchenden aufzunehmen.

Die Zuständigkeit des Amtes für Soziales wie auch des Jobcenters setzt grundsätzlich erst in der so genannten Phase 3 eines dreiphasigen Modells ein, wenn über den Aufenthaltstitel entscheiden wurde. Die Zuständigkeit für die bezirklichen Sozialämter regelt sich nach der Geburtsdatenregelung, soweit keine zuständigkeitsbegründete Meldeadresse vorliegt. Über eine Kooperationsvereinbarung wurde diese Regelung auch auf die JC übertragen.

Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften begründet keine Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit ist dann über den Geburtsmonat geregelt. Mangels einer konkreten Datenlage, können sich die Ämter für Soziales und das Jobcenter nur bedingt auf die bevorstehende Situation nach Entscheidung zum Aufenthaltsstatus einrichten.

Für die Phasen 1 und 2 – von der Notaufnahme über die Registrierung bis zur Entscheidung zum Aufenthaltsstatus ist das LAGeSo zuständig. Die Zuständigkeit der Jugend-, Schul- und Gesundheitsämter für die Zeit der Unterbringung in der
Notunterbringung bzw. Erstaufnahme richtet sich jedoch nach der örtlichen Obliegenheit.

3. Welche Ressourcen (Stellen etc.) gibt es hierfür in den jeweiligen zuständigen Stellen?

Die Bezirke – sollen entsprechend der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Notunterbringungen und Gemeinschaftsunterkünften – zusätzliche Stellen erhalten
– pro 100 Notunterbringungen 1 VZÄ
– pro 250 Unterbringungen in Gemeinschaftsunterkünften 1 VZÄ.

Ob dieser Schlüssel angesichts der unter 2. geschilderten bezirklichen Zuständigkeit gerechtfertigt ist, sollten Sie selbst beurteilen. Bisher hat unser Bezirk 7 Stellen erhalten. Bemessungsgrundlage waren allein die bis Ende Oktober bereits bestehenden 5 Gemeinschaftsunterkünfte. Der Zuwachs an Notunterkünften geschah erst ab Anfang November.

Von diesen Stellen sollen 5 Stellen in einem zukünftigen Willkommenscenter im Rahmen eines Frontofficebereichs eingerichtet werden, die anderen Stellen wurden anteilig in den Bereich Schulamt und Sozialamt sowie Bildung angesiedelt. Alle weiteren Bedarfe sollen nach Auffassung des Landes über die AG Wachsende Stadt angemeldet werden.

In der derzeitigen Phase 2 sind insbesondere das Schulamt, das Gesundheitsamt, das Amt für Weiterbildung und das Jugendamt betroffen. Die Situation für diese Ämter stellt eine besondere Herausforderung dar, dies auch vor dem Hintergrund, dass bisher die Zwischennutzung der Sporthallen immer kurzfristig umgesetzt werden musste.

Der Personalzuwachs erfolgt aber erst erheblich zeitverzögert, so dass die Ämter an ihren Belastungsgrenzen angekommen sind. Gemessen am Zuwachs Notunterkünfte kann der Bezirk weitere 10 Stellen beanspruchen, die das Bezirksamt kurzfristig einrichten will.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler
Bezirksstadtrat

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Fadime Topac

Dateien