Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2 – Rederecht für BürgerInnen in den Ausschüssen
DS/0001-6/IV Änderungsantrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: § 16 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Anwesende Gäste haben ein Rederecht." Begründung: Die Änderung dient der Stärkung von Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Diese müssen nicht nur das Recht haben, die Diskussionen der Ausschussmitglieder zu verfolgen, sondern sie sollen auch die Möglichkeit haben, sich