Wie umgehen mit elektronischen Zigaretten?
DS/0067/IV Mündliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Gelten die elektronischen Zigaretten (sog. E-Zigaretten) als Genuss – oder als Arzneimittel und wer darf damit handeln? Bislang fehlen im Zusammenhang mit den E-Zigaretten umfassende wissenschaftliche Untersuchungen über die Inhaltsstoffe der Lösungen (Liquids) sowie über mögliche Gesundheitsgefährdungen. Dies erschwert gegenwärtig eine genaue rechtliche Einstufung dieser