Einschränkung des Getränkeverkaufs am 1. Mai
DS/1837/III Mündliche Anfrage Sehr geehrter Herr Sengül, Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt das Verbot des Getränkeverkaufs im Einzelhandel am 01. Mai 2010? zu 1. Entsprechend den Vorschriften des Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) handelt es sich beim 1. Mai um einen gesetzlichen Feiertag an dem alle Einzelhandessgeschäfte in Berlin geschlossen