DS/1103/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2014 (VG 13 L 274. 13) die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten wegen des Verstoßes des
Rücksichtnahmegebotes nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung untersagen kann.
Sofern das Bezirksamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Untersagung von Ferienwohnungen möglich ist, soll es in allgemeinen Wohngebieten konsequent gegen diese vorgehen, wenn Hinweise auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegen.

Begründung:

Ferienwohnungen sind schon seit langer Zeit für viele Bewohner*innen unseres Bezirks ein Ärgernis. Sie verringern nicht nur den Wohnraum, sondern sorgen auch für Lärm- und
Müllprobleme. Ab April 2014 besteht nun endlich die Möglichkeit, aufgrund der
Zweckentfremdungsverbotsverordnung neue Ferienwohnungen nicht zu genehmigen. Bereits bestehende Ferienwohnungen haben aber leider in vielen Fällen Bestandsschutz. Daher bietet der wegweisende Beschluss des Verwaltungsgerichts nun endlich die Möglichkeit – zumindest in allgemeinen Wohngebieten – auch gegen bereits bestehende Ferienwohnungen vorzugehen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.03.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Antragstellerin: Paula Riester

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