Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an das Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 16/0553)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und in den zuständigen Ländergremien dafür einzusetzen, dass die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, um so die Gleichstellung aller Kinder in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, indem

  • die Handlungsfähigkeit im Asylverfahren anstatt wie bisher mit 16 Jahren erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt,
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in allen Fällen einen Vormund erhalten,
  • es für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Clearing-Verfahren gibt, um aussichtslose Asylverfahren zu verhindern und eine kindgerechte Betreuung sicherzustellen,
  • Kinderflüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren nicht in Abschiebehaft genommen werden und das Flughafenverfahren für sie außer Kraft gesetzt wird,
  • minderjährige Flüchtlinge in allen Fällen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden,
  • In allen Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) speziell geschulte EntscheiderInnen im Umgang mit Minderjährigen zur Verfügung stehen,
  • die Schulpflicht und das Recht auf Schulbesuch für alle Flüchtlingskinder gilt,
  • die Asylverfahren sich stärker als bisher an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren und kinderspezifische Fluchtgründe als Asylgründe anerkannt werden.

Der Senat wird aufgefordert, den Ermessensspielraum auf Landesebene für entsprechende Regelungen und Verfahren im Land Berlin zu nutzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum Weltkindertag am 20. September 2007 über die eingeleiteten Schritte zu berichten.

Begründung:

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 durch die UN- Vollversammlung beschlossen. Sie ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte – sie hat quasi den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder und Jugendliche. Durch sie wird erstmals die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen herausgestellt. Entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand sind sie mit ihren Interessen, Bedürfnissen und Wünschen ernst zu nehmen und einzubeziehen.

Nach Beteiligung der Länder gemäß dem Lindauer Abkommen und der Ratifizierung im Deutschen Bundestag trat die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft. Die damalige Bundesregierung hat allerdings bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Vorbehaltserklärung hinterlegt. Aufgrund des ausländerrechtlichen Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention wird der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland nicht ausreichend Rechnung getragen. Besonders prekär ist die Situation unbegleiteter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Das Kindeswohl muss aber für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben.

Die in Bezug auf ausländische Kinder und Jugendliche abgegebene Erklärung ist nicht mit Ziel und Zweck der Konvention vereinbar. Gemäß Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention garantieren die Vertragsstaaten allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kindern die Einhaltung der Rechte ohne jede Diskriminierung. Die Vorbehaltserklärung sieht jedoch eine unterschiedliche Behandlung von ausländischen und inländischen Kindern vor.

Dies hat noch immer Bestand, so dass Flüchtlingskinder in Deutschland anders behandelt werden als in anderen Staaten. Sie können in Abschiebehaft genommen und im Alter von 16 Jahren abgeschoben werden. Bei der Reform des Zuwanderungsgesetzes ist zudem vorgesehen, dass Flüchtlinge ihr Alter nachweisen müssen, während bisher die Beweislast bei den Behörden liegt. Auch der Ausweisungsschutz für ausländische Jugendliche soll gesenkt werden. Kinderrechtsverbände und -organisationen fordern seit vielen Jahren vehement die Rücknahme der Vorbehaltserklärung. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat 2004 in seinen „Abschließenden Beobachtungen“ anlässlich der Anhörung der Bundesregierung zum zweiten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland empfohlen, die Vorbehaltserklärung so schnell wie möglich zurückzunehmen. Bereits nach Abgabe des ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1995 an den Ausschuss in Genf, hat dieser Kritik an der Erklärung geübt und der damaligen Bundesregierung eine Rücknahme nahegelegt. Im Interesse des Kindeswohls aller in Deutschland lebenden Kinder ist die Aufrechterhaltung der Vorbehaltserklärung nicht vertretbar. Auch Berlin ist gefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention – wie vom Deutschen Bundestag bereits mehrfach beschlossen – zurückgenommen und die Interessen so wie das Wohl minderjähriger Flüchtlinge vor ausländerrechtliche Belange gestellt werden.

Berlin, den 22. Mai 2007

Eichstädt-Bohlig Ratzmann Herrmann Jantzen Villbrandt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen