DS/0535/IV

Mündliche Anfrage

1. Wie hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den Jahren 2011 und 2012 (Stichtag: 30.11.2012) für die einzelnen Planungsräume im Bezirk entwickelt?

Arbeitsmarktdaten (Mikrodaten) werden durch das Amt für Statistik Berlin/Brandenburg zur Monatsmitte im Dezember des jeweiligen Berichtsjahres berechnet. Die Daten für Dezember 2012 werden voraussichtlich im II. Quartal 2013 zur Verfügung stehen. An dieser Stelle wird daher der Jahresvergleich 2010-2011 dargestellt.

Zwischen 2010 und 2011 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Bezirk von 9.216 auf 8.851 (-365 / – 4,0%) zurückgegangen. Auch der Vergleich der acht Bezirksregionen weist durchweg Rückgänge auf. Der höchste Rückgang wurde für die Bezirksregion VII (Karl-Marx-Allee Süd) mit –7,0 % ermittelt.

Lediglich in zwei bezirklichen Planungsräumen waren Anstiege zu verzeichnen:

1. I/3: + 3,0%

2. VI/1: + 10,4%

2. Wie viele davon leben in einer Ein-Eltern-Familie bzw. haben einen Migrationshintergrund?

Von den 8.851 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Bezirk (Dezember 2011) waren 3.769 alleinerziehend. Dies entspricht einem Anteil von 42,6 %. Ein Vergleich der Bezirksregionen weist für die BR VI (Frankfurter Allee Nord) mit 66,1 % den höchsten Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften auf. Der Vergleich der bezirklichen Planungsräume ergab für den PLR VII/2 mit 71,9 % den höchsten Wert.

Von den 3.769 alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (Dezember 2011) waren 2.331 BDG mit einem Kind, 1.438 BDG mit 2 und mehr Kindern. Insgesamt lebten im Dezember 2011 im Bezirk 5.800 Kinder in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften. Die Bezirksregion I (Südliche Friedrichstadt) wies mit 1.548 Kindern den höchsten Wert auf.

Der Migrationshintergrund wird für Arbeitsmarktdaten durch das Amt für Statistik nicht ausgewiesen, deshalb können dazu leider keine Angaben gemacht werden.

3. Wie hoch ist die Anzahl der o. g. Bedarfsgemeinschaften in den Planungsräumen, die sich in einer sog. atypischen Beschäftigung befinden, bzw. ergänzende SGB II Leistungen trotz Arbeit erhalten?

Atypische Beschäftigungen bzw. der ergänzende Bezug von SGB-II-Leistungen werden durch das Amt für Statistik für Bedarfsgemeinschaften nicht ausgewiesen, deshalb können dazu leider keine Angaben gemacht werden.

Nachfragen:

1. Wie viele der in 1. bzw. 3. genannten Bedarfsgemeinschaften im Bezirk unterliegen in der Summe aktuell welchen Sanktionsmaßnahmen durch das Jobcenter?

Für Bedarfsgemeinschaften werden durch das Amt für Statistik keine Sanktionsmaßnahmen ausgewiesen, deshalb können dazu leider keine Angaben gemacht werden.

2. Wie bewertet das Bezirksamt die in 1. bis 5. genannten Zahlen?

Trotz eines leichten Rückganges der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften mit Jahr 2011 (Jahresvergleich zu 2010), bleibt das Problem der Kinderarmut im Bezirk von großer Bedeutung. Kinderarmut hat in aller Regel zur Folge, dass Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind und somit für die Bildungs- und Entwicklungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen nicht förderlich sind. Grundsätzlich wird deshalb bei der Entwicklung der Angebote die soziale Situation der Familien berücksichtigt.

Insgesamt lebten im Dezember 2011 im Bezirk 14.461 Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Dies entsprach einem Anteil von 37, 1 % aller Kinder und Jugendlichen.

Der Vergleich der acht Bezirksregionen verdeutlicht, dass die Klientenanzahl in der BR I (Südliche Friedrichstadt) mit 61,4 % deutlich über dem bezirklichen Durchschnitt lag. Den geringsten Wert wies die BR VI (Frankfurter Allee Nord) mit 22,5 % auf. Eine gesonderte Betrachtung der Altersgruppe der

31,9 % aller Kinder

Der Anteil alleinerziehender Bedarfsgemeinschaften lag im Bezirk bei 42,6 %. Deutlich über dem bezirklichen Durchschnitt liegen die Werte in den vier Regionen im Ortsteil Friedrichshain (BR VVIII). Der höchste Wert wurde für die Bezirksregion VI (Frankfurter Allee Nord) mit 66,1 % alleinerziehender Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.2013

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Fatos Topac