Heidi Kosche hat beim Berliner Senat eine kleine parlamentarische Anfrage zur gesundheitlichen Versorgung im Knast gestellt.

Ärztliche Hilfe an der Schmerzgrenze?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie schnell und nach welchem Modus bekommen Inhaftierte der Berliner Haftanstalten ärztliche Hilfe bei Zahnschmerzen bzw. anderen Erkrankungen, nachdem sie dies der Anstaltsleitung gemeldet haben?

Zu 1.: Gefangene mit akuten Gesundheitsbeschwerden werden unverzüglich der Arztgeschäftsstelle und erforderlichenfalls dem Anstaltsarzt oder einem Facharzt vorgestellt. Außerhalb der Geschäftszeiten der Arztgeschäftsstelle oder falls kein Arzt vor Ort ist, wird nach telefonischer Rücksprache mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst des Justizvollzuges darüber entschieden, ob der Gefangene einem (Fach-)Arzt vorgestellt wird oder in das Vollzugskrankenhaus oder in ein externes Krankenhaus verlegt wird. In akuten Notfällen – zum Beispiel bei einem lebensbedrohlichen Zustand durch Störung der Vitalfunktionen oder der Gefahr plötzlich auftretender irreversibler Organschädigungen infolge einer akuten Erkrankung oder Vergiftung – werden bis zum Eintreffen des Notarztes und des Rettungswagens der Feuerwehr schnellstmöglich lebensrettende Maßnahmen durch das Vollzugspersonal ergriffen. Im Übrigen melden Inhaftierte ihre Gesundheitsbeschwerden grundsätzlich nicht der Anstaltsleitung, da dort kein medizinisches Fachpersonal angesiedelt ist, sondern in aller Regel ihrem Stationsbeamten, der bei entsprechender Eilbedürftigkeit unverzüglich eine Vorstellung bei der Arztgeschäftsstelle veranlasst. In nicht akuten Fällen haben Inhaftierte auch die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag (sog. Vormelder) für einen Arztbesuch zu stellen. Dieser Antrag wird an die Arztgeschäftsstelle weitergeleitet, die dann einen zeitnahen Sprechstundentermin für den jeweiligen Antragsteller festlegt.

  1. Gibt es eine Limitierung von Arztbesuchen z. B. Anzahl an Behandlungen/Tag? Wenn ja, bitte differenziert auflisten.

Zu. 2.: Nein.

  1. Wie wird mit akuten Notfällen verfahren, z. B. bei Zahnschmerzen, die sich in der Nacht einstellen? Bitte Beispiele angeben.

Zu 3.: Bei Zahnschmerzen, die sich in der Nacht einstellen, erhalten die betroffenen Gefangenen zunächst schmerzstillende Medikamente und werden erforderlichenfalls in eine Zahnklinik ausgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

Berlin, den 05. März 2007 Gisela von der Aue Senatorin für Justiz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2007)