DS/0515/III

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode

Antrag

Die BVV möge beschließen; das Bezirksamt wird beauftragt:

zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulwege für die Kinder in Friedrichshain – Kreuzberg sicherer zu machen. Im Anschluss an diese Analyse, sind geeignete Maßnahmen (z.B. zusätzliche Zebrastreifen oder Tempolimits) zu ergreifen und umzusetzen in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, Eltern, Kindern u.a. Für die einzelnen Schulen sollen Schulwegpläne erstellt werden, die gemeinsam mit den Eltern, Kindern, Schulen u.a. erarbeitet werden und ihnen zur Verfügung gestellt werden. In den Schulwegplänen sind sowohl gefährliche Stellen, als auch gefahrenreduzierte Wege markiert. Die Eltern erhalten diesen Schulwegplan rechtzeitig vor Schulbeginn, damit sie ausreichend Zeit haben, mit den Kindern zu üben.

Begründung:

1. Trotz aller Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten, kann und muss noch mehr für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr getan werden. Für den Bereich der Infrastruktur wurde festgestellt, dass intelligente bauliche Maßnahmen ein sehr hohes und vor allem dauerhaftes Unfallvermeidungspotential haben. Es muss künftig mehr „ganzheitlich“ gedacht werden. Bauliche Maßnahmen müssen Hand in Hand gehen mit der Überwachung, der Mobilitätserziehung und der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort.

2. An jeder Schule sollte es einen Schulwegplan geben. Die Erstellung eines Schulwegplanes kostet etwas Zeit. Beteiligt werden sollten:

• Eltern und Kindern • Lehrkräfte und ErzieherInnen • Polizei • Bezirksamt

Mit Hilfe von Unfallanalyse, Familienbefragung, Verhaltensbeobachtung und Ortsbesichtigungen werden die Gefahrenpunkte sowie günstige Stellen, an denen die Kinder die Straße überqueren können ermittelt. Gefahrenpunkte sind zum Beispiel Sichthindernisse (zu bedenken sind die Größe eines Kindes, Hecken, Mauern, Litfasssäulen können Kindern und Autofahrern die Sicht aufeinander verdecken), alles, was Kinder ablenkt oder der Übergang von Wohnstraßen zu Hauptverkehrsstraßen. Gefahrenreduzierte Stellen im Straßenverkehr sind zum Beispiel ampelgeregelte Übergänge, übersichtliche Ein Schulwegplan ist nicht über Jahre hinweg, sondern muss immer wieder auf Aktualität überprüft und ggf. aktualisiert werden. Im Idealfall informieren Behörden Schulen z. B. über bevorstehende Baumaßnahmen. Der Schulwegplan ist auch keine Garantie für einen sicheren Schulweg. Eltern müssen den Weg mit ihrem Kind ausreichend üben und hierbei den Charakter des Kindes berücksichtigen.

AntragstellerIn: Mariannne Burkert-Eulitz

Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.11.07