Bezahlbare Mieten zählen zu Berlins besonderen Qualitäten. Wer nicht gerade auf Wohnungssuche ist, sondern schon längere Jahre in seiner Wohnung lebt, hat meist eine tragbare Miete, um die die Menschen in Hamburg, Frankfurt oder München uns beneiden. In Berlin leben aber auch sehr viele Menschen mit niedrigem Einkommen, für die tragbare Wohnkosten existenziell sind. Die Bündnisgrünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben deshalb als ersten Schritt eine strenge Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietungen gefordert.

Wer eine neue Wohnung sucht, hat kaum keine Chance, eine preiswerte Wohnung in akzeptabler Lage und Ausstattung zu finden. Das liegt daran, dass der Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung praktisch keinen Mietbindungen unterliegt.

Hauptproblem Neuvermietung

Die meisten Wohnungen, die derzeit angeboten werden, liegen 30 bis 50% über der Mietspiegelmiete, teilweise sogar darüber. Eigentlich sollte die Miete bei der Neu- oder Wiedervermietung nach dem sogenannten „Wucherparagrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) höchstens 20% über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen, aber da in Berlin ca. 100 000 Wohnungen leer stehen, gilt Berlins Wohnungsmarkt als entspannt, obwohl dies nur in sehr wenigen Stadtteilen der Fall ist. Darum können hier, anders als in München oder Köln, die Wohnungen völlig frei zu den Preisen vergeben werden, für die sich ein Mieter findet.

Mittelbares Hochtreiben des Mietspiegels

Da in Berlin häufig umgezogen wird, treibt dies schnell auch allgemein die Mieten hoch. Denn wenn alle zwei Jahre der Mietspiegel fortgeschrieben wird, gehen diese teuren Vermietungen ein in die zulässigen Mietspiegelmieten. So entsteht der Mechanismus ständiger Mietsteigerungen zusätzlich zu den steigenden Mietnebenkosten und den teuren Heiz- und Stromkosten. In einigen Teilen von Friedrichshain-Kreuzberg führt dieser Prozess schon in bedrohlicher Weise zur Verdrängung der angestammten Bewohner. Unsere grüne Forderung lautet deshalb: Die Neuvermietung einer Wohnung soll nicht mehr als höchstens 15% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und diese Regelung soll auch in das Mietrecht aufgenommen werden und nicht irgendwo im Wirtschaftsstrafgesetz versteckt stehen.

Augen auf bei Mieterhöhungen

Aber nicht nur Wohnungssuchende sondern auch viele langjährige Mieter haben immer wieder Ärger mit plötzlich unerwartet hohen Mietsteigerungen. Denn der Vermieter darf innerhalb von drei Jahren die Grundmiete – zusätzlich zu den Betriebskosten – um 20% bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB). Mieter, die solch eine massive Mieterhöhung in ihrem Briefkasten finden, sollten immer erst einmal prüfen, ob der Mietspiegel die neu geforderte Miete überhaupt hergibt. Dabei ist auch auf den Mietspiegel nicht immer Verlass. Dies nicht nur, weil er ziemlich große Mietspannen für die einzelnen Wohnungstypen zulässt, sondern vor allem auch, weil Vermieter zunehmend von den meisten Mietern unbekannten Instrumenten Gebrauch machen: Sie berufen sich nicht auf den Mietspiegel sondern auf eine Mietdatenbank oder auf drei Wohnungen, die in Größe, Lage und Ausstattung vergleichbar sind. Gerade hier wird gerne auf frisch vermietete Wohnungen mit den überhöhten Mieten zurückgegriffen. Zulässig ist dies nach § 558a BGB. Unsere grüne Forderung: Wir wollen, dass diese Kappungsgrenze auf höchstens 15% bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt wird.

Wohnung ist ein Sozialgut

Die dritte Form der Mieterhöhung ist die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB), nach der der Vermieter für bauliche Wertverbesserungen 11% monatlich verlangen kann, aber nicht für Instandsetzungsmaßnahmen. Macht der Eigentümer eine gute Wärmedämmung, so darf er dafür die Kosten umlegen, nicht aber für die Erneuerung des Fassadenputz und Anstrichs. Abziehen muss er auch die Förderung, wenn er sie in Anspruch nimmt (z.B. KfW-Kredite). Wir Grünen prüfen gerade, ob es sinnvoll ist, diese Modernisierungsumlage auf 8% zu begrenzen. Dabei würden wir dem Eigentümer aber größeren Spielraum bei den baulichen Maßnahmen zubilligen, denn insbesondere Investitionen zum Energiesparen wollen wir ja anreizen. Dies zumal viele Eigentümer gerade hier nicht investieren wollen, weil die gesparten Heizkosten den Mietern zugute kommen. Wir wollen die energetische Sanierung der Gebäude aktiv vorantreiben, aber wir wollen das systematische Hochschaukeln der Mieten nur um der Rendite willen eindämmen. Denn die Wohnung ist nicht nur ein Wirtschaftsgut sondern immer auch ein Sozialgut – die Lebensbasis für jede und jeden in unserer Gesellschaft. Dem muss das Mietrecht Rechnung tragen! Franziska Eichstädt-Bohlig Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung

Der bündnisgrüne Antrag „Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen“: Drucksache 16/1981