eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90/Die Grünen

Antwort von:  Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. In welchem Umfang steht den Schulen barrierefreie Lehr- und Lernmittel zur Verfügung?

In der Grundschule stehen 157,71€ pro Schülerin und Schüler zur Verfügung, in den Inklusionsschulen 218,71€. Grundsätzlich entscheiden die Fachkonferenzen der Schulen über die anzuschaffenden Lehr- und Lernmaterialien und die Schulen können demzufolge in ihrer Zuständigkeit auch barrierefreie Lehr- und Lernmittel anschaffen.

2. Inwieweit gibt es an Grundschulen auch Unterrichtsmaterialien in leichter Sprache?

Es gibt diese barrierefreien Materialien. Die Verlage haben bereits entsprechend reagiert und die Schulen beschaffen bedarfsgerecht. Insbesondere Ganzschriften werden zunehmend in einfacher Sprache veröffentlicht. Über die Anschaffung entscheiden die Schulen selbst. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.

3. Inwieweit bekommen die Schüler*innen mit Förderbedarf auch Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Alle Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte im Besitz des BerlinPass – BuT sind, bekommen Zuschüsse aus dem Bildung- und Teilhabepaket.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

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