Mündliche Anfrage in der BVV vom 30. August 2023

Initiator*in: Pascal Striebel, DS/0844/VI

Ich frage das Bezirksamt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. für Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Mit welchem Zeitraum rechnet das Bezirksamt, bis die – von der BVV beschlossene und vom Bezirksamt geplante Parkraumbewirtschaftung auch auf die noch fehlenden Bezirksteile ausgedehnt werden kann?

SGA: Derzeit ist vorgesehen den Bezirk bis Frühjahr 2026 vollständig zu bewirtschaften. Die Realisierung hängt jedoch sowohl von hinreichenden personellen Kapazitäten als insbesondere auch von vorhandenen Räumlichkeiten für Kontrollpersonal (Aufenthalts-, Schreib- und Umkleideräume) ab. Derzeit gibt es dafür nur eine langfristige Perspektive in Gestalt des noch zu sanierenden Gebäudes der ehe-maligen Gerhart-Hauptmann-Schule. Das Ordnungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Grünflächenamt eine Arbeitsgemeinschaft für die Parkraumbewirtschaftung errichtet. Diese soll die reibungslose Einführung der restlichen Zonen gewährleisten.
FM: Wie auch bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert, werden gegenwärtig Unterbringungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden der in 2024 einzurichtenden Parkraumbewirtschaftungszonen durch die SE FM in Zusammenarbeit mit mehreren Abteilungen geprüft. Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte im I. bis II. Quartal 2024 nach Entscheidung im Bezirksamt eine Unterbringung in bezirks-eigenen Liegenschaften realisiert werden, sofern im Ergebnis der Prüfung eine temporäre Unterbringung bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahme in der Ohlauer Straße 22 realisierbar ist.

2. Können die zur Kontrolle der Zonen notwendigen neuen Mitarbeiter*innen bei einer Erweiterung alle in den bezirklichen Liegenschaften der entsprechenden Abteilung untergebracht werden (Falls nein: bitte um Angabe des Teils, der untergebracht werden könnte und des Teils, für den andere Räumlichkeiten hergerichtet oder angemietet werden müssen)?

FM: Mittelfristig ist eine vollständige Unterbringung der Mitarbeitenden der Parkraumbewirtschaftung gemäß den vom Ordnungsamt benannten Bedarfen in der Ohlauer Str. 22 geplant. Die Planungen der notwendigen Herrichtungs- und Sanierungsarbeiten verlaufen nach erfolgter Sicherstellung der Finanzierung im Zeitplan. Für zwischenzeitlich entstehende Unterbringungsbedarfe durch Einführung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen werden, wie bereits erfolgreich praktiziert, geeignete und bedarfsgerechte Übergangslösungen gesucht.
SGA: Laut dem vorhandenen Gutachten werden 200 zusätzliche Kontrollkräfte benötigt, um alle weiteren Parkzonen in geeigneten Kontrollfrequenzen zu bewirtschaften. Ohne zusätzliche Anmietung oder andere Lösungen für die Unterbringung können die Mitarbeiter*innen vom Ordnungsamt nicht untergebracht werden.

3. Welche Pläne gibt es, für die Mitarbeiter*innen weitere bezirkseigene Räumlichkeiten entsprechend herzurichten oder ggf. externe Räume anzumieten, um das von BVV und BA geteilte Ziel möglichst zu beschleunigen (Bitte mit Angabe der möglichen Liegenschaften und des jeweiligen Verfahrensstands)?

FM: Siehe Beantwortung der Frage 2, für notwendige Übergangslösungen können derzeit noch keine abschließenden Aussagen zu möglichen Liegenschaften benannt werden.
SGA: Eine externe Anmietung könnte als Zwischenlösung dienen, bis die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule zur Verfügung steht. Eine weitere Möglichkeit besteht in dem bezirkseigenen Gebäude im Fraenkelufer 18, jedoch gibt es weitere Behörden, die ihr Interesse geäußert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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