DS/2024/III

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Zusammenwirken mit dem JobCenter, den Schulen im Bezirk und ElternvertreterInnen an der inhaltlichen Ausgestaltung und Verteilung von Informationsmaterial über die kommenden Bildungsförderungsangebote für die Kinder von Leistungsempfängern zu beteiligen. Weiter wird das Bezirksamt beauftragt, dazu Informationsveranstaltungen an Schulen zu initiieren.

Ziel ist, die Kenntnisse von leistungsbeziehenden Eltern sowohl über ihre Rechte wie auch über das inhaltliche Spektrum der Bildungsförderungsangebote für ihre Kinder effektiv zu verbessern. Informationen in mehreren Sprachen sollen in Kooperation mit Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, MigrantInnen-Selbstorganisationen, Quartiersmanagements und Familienzentren an diesen Orten verteilt werden und bewirken, dass die betroffenen Eltern ihre mit dem „Bildungspaket“ verknüpften Rechte und die Möglichkeiten, die diese besonderen Leistungen im Zuge der Neuberechnung der Regelsätze für ihre Kinder bieten, selbstbewusst ausschöpfen können.

Begründung:

Durch ein Verfassungsgerichtsurteil ist die Bundesregierung verpflichtet, die Regelsätze für Leistungen zum Lebensunterhalt von Kindern neu festzusetzen und ein Verfahren für die Gewährung dieser Leistungen festzulegen.

Dies geschieht zurzeit, wobei alles darauf hindeutet, dass die unter dem Titel „Bildungspaket“ angekündigten zusätzlichen Förderungsangebote mit sehr heißer Nadel gestrickt und ohne ausreichenden organisatorischen Vorlauf umgesetzt werden. Da nur 480 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2011 für diese „Sach- bzw. Sonderleistungen“ eingestellt sind, zeichnet sich Finanzknappheit ab, die absehbar in bürokratische Umsetzungsengpässe und restriktive Vergabebedingungen münden dürfte. Dies widerspricht aber zweifellos dem Sinn und Zweck des Verfassungsgerichtsurteils.

Es zeichnet sich ab, dass die Schulen und das JobCenter – auch infolge personeller Engpässe – mit organisatorischen Überlastungen konfrontiert werden und den Stresstest, dem sie von der Bundesregierung unterzogen werden, nicht bestehen könnten. Es liegt im Interesse der sozial und kulturell benachteiligten Kinder und Jugendlichen unseres Bezirks, dass alle Angebote, auf die ein Anrecht besteht, auch wirklich bei denen ankommen, für die sie gemacht werden.

Eine gut informierte und aktivierte Elternschaft ist die politische Voraussetzung dafür, dass möglichst viele Bildungsfördermaßnahmen bei den Kindern ankommen, unabhängig davon ob es sich um Sport, Musikunterricht, Sprachförderung oder Ferienprojekte handelt. Zudem sollte das Bezirksamt durch die Initiierung von Informationsveranstaltungen zu beitragen, dass pragmatische Lösungswege für potenzielle Konflikte zwischen Eltern und Schulen bei der Entwicklung von Förderempfehlungen gefunden werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 07.12.10

B’90/Die Grünen

AntragstellerIn: Wolfgang Lenk